KÖLN: Vor mehr als dreieinhalb Jahren wurde auf der Autobahn 3 bei Köln eine 66-Jährige in ihrem Auto von einer Lärmschutzwand erschlagen. Ursache für das Unglück soll Pfusch am Bau gewesen sein. Am Dienstag (13. August) beginnt nun vor dem Kölner Landgericht der Prozess gegen drei Beschuldigte.
Einem 62 Jahre alten Ingenieur der Baufirma, die 2008 beim Ausbau der A3 zwischen den Anschlussstellen Köln-Dellbrück und dem Autobahnkreuz Köln-Ost die Schallschutzmauer montierte, wirft die Staatsanwaltschaft Totschlag durch Unterlassen vor. Zwei jeweils 59 Jahre alten ehemaligen Mitarbeitern des Landesbetriebs Straßen.NRW wird mit der Anklage fahrlässige Tötung zur Last gelegt.
Sechs Tonnen fielen auf ein Auto
Die sechs Tonnen schwere Betonplatte hatte sich im November 2020 aufgrund von Korrosion aus ihrer Verankerung gelöst und war ungebremst auf das Auto der Frau gestürzt. Die damals 66-Jährige starb noch am Unfallort. Ursächlich soll eine nicht dem Bauplan entsprechende Befestigung der Lärmschutzwand gewesen sein, wie ein Landgerichtssprecher erklärte. Für diese sei der 62-Jährige verantwortlich gewesen, so der Vorwurf. Mit der unplanmäßigen Konstruktion sei versucht worden, ein Hindernis zu umgehen. Die Folge demnach: Der Korrosionsschutz war nicht ausreichend.
Straßen.NRW hatte ein Gutachten zum Nachweis der Tragfähigkeit und Dauerhaftigkeit der Konstruktion gefordert. Es soll im September 2008 zu dem Ergebnis gekommen sein, dass es in beiden Punkten Probleme gibt. Der 62-Jährige soll das Gutachten laut Anklage jedoch nicht an den Landesbetrieb weitergeleitet haben. In Unkenntnis des Gutachtens sei dann im November 2008 die Abnahme der Konstruktion erfolgt - allerdings unter Vorbehalt. Tragfähigkeit und Dauerhaftigkeit seien noch nachzuweisen. Der 62-Jährige sei jedoch auch danach untätig geblieben und habe das Gutachten Straßen.NRW nicht zukommen lassen.
Wurde das Gutachten nicht eingefordert?
Den beiden Mitarbeitern des Landesbetriebs wird von der Staatsanwaltschaft vorgeworfen, das Gutachten nicht eingefordert zu haben - obwohl sie im Bilde darüber gewesen seien, dass die Abnahme der Konstruktion nur unter Vorbehalt erfolgt war. Straßen.NRW wollte sich auf Nachfrage nicht zu dem Verfahren äußern. Ein Sprecher des Landesbetriebs teilte allerdings mit, dass die beiden 59-Jährigen nicht mehr für den Landesbetrieb arbeiteten.
Als Nebenklägerinnen treten im Prozess vor der 20. Großen Strafkammer die Schwester und die hochbetagte Mutter des Opfers auf, wie ein Gerichtssprecher sagte. Bis zum geplanten Urteil Ende Dezember sind bislang 26 Verhandlungstage terminiert.