Auswärtiges Amt macht es sich zu einfach

Auswärtiges Amt macht es sich zu einfach

Die Redaktion erreichte eine Lesermeinung zum Artikel „Ausländer bleiben bei Impfungen außen vor“ (FA16/2021):

Sehr geehrte Damen und Herren, zum Artikel „Ausländer bleiben bei Impfungen außen vor“ möchte ich hiermit folgendes anmerken:

Herr Klusmeier von der Pressestelle des Auswärtigen Amtes in Berlin macht es sich m.E zu einfach, indem er als Hinderungsgrund auf die Vorgaben des Konsulargesetzes verweist und anführt, dass die allgemeine ärztliche Versorgung nicht zu Art und Umfang der konsularischen Betreuung gehört.

Hier wäre als erstes anzuzweifeln, ob die relevanten Covid-19 Maßnahmen tatsächlich unter allgemeine ärztliche Versorgung subsumiert werden können oder ob Art und Ausmaß der Covid-19 Pandemie nicht eine spezielle Versorgung zwingend erfordert.

Zweitens wäre zu klären, ob nicht die Fürsorgepflicht des Staates gegenüber allen seinen Bürgern greift, unabhängig vom aktuellen Wohnort, insbesondere dann, wenn die nationale Steuerpflicht weltweit aufrecht erhalten wird.

Drittens sei noch angeführt, dass (fast) kein Gesetz in „Stein gemeißelt“ ist, Eine entsprechende Ergänzung oder Änderung des Konsulargesetzes erscheint angesichts des Ausmaßes, der Dauer und aktuellen Verschärfung dieser Ausnahmesituation (v.a. in Asien und Afrika) mehr als angebracht.

Bleibt nur zu hoffen, dass auch in Bezug auf Covid-19 das optimistische Sprichwort „wo ein Wille ist, ist auch ein Weg“ greift, wenngleich zu befürchten ist, dass sich – mangels öffentlichen Interesses und zu geringer Lobby – vermutlich wenig ändern wird.

Dieter Goller


Die im Magazin veröffentlichten Leserbriefe geben nicht die Meinung der Redaktion wieder. DER FARANG behält sich darüber hinaus Sinn wahrende Kürzungen vor. Es werden nur Leserbriefe mit Namensnennung veröffentlicht!

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