Ausgangssperre verkürzt, Beschränkungen reduziert

Die Major Cineplex-Gruppe, der größte Kinobetreiber Thailands, wiedereröffnet seine Kinos und führt präventive Coronavirus-Maßnahmen ein. Foto: The Nation
Die Major Cineplex-Gruppe, der größte Kinobetreiber Thailands, wiedereröffnet seine Kinos und führt präventive Coronavirus-Maßnahmen ein. Foto: The Nation

BANGKOK: Ab 1. Juni beginnt die dritte Lockerungsphase der Beschränkungen in der Coronakrise, und zudem wird die Ausgangssperre verkürzt.

Und zwar um eine Stunde. Ab Montag gilt die Ausgangssperre von 23 bis 3 Uhr, derzeit bis 4 Uhr. Wieder erlaubt sind interprovinzielle Reisen ab 3. Juni. Das Land bleibt jedoch aufgrund der Besorgnis über die Ausbreitung von Covid-19 aus dem Ausland für ausländische Besucher weiterhin geschlossen.

Der Generalsekretär des Nationalen Sicherheitsrates (NSC), Somsak Rungsita, verkündete am Freitag eine weitere Lockerung in der dritten Phase für Aktivitäten und Geschäfte ab 1. Juni. Es sind nach einem Bericht der „Nation“:

1. Kaufhäuser dürfen bis 21 Uhr geöffnet bleiben.

2. Ausstellungshallen mit einer Gesamtfläche von weniger als 20.000 Quadratmetern können bis 21 Uhr geöffnet werden.

3. Amulettläden können öffnen, aber mit sozialer Distanzierung.

4. Friseurläden dürfen Haare färben, und einen zweistündigen Service für jeden Kunden bieten.

5. Kindergärten können für Mitarbeiter öffnen, um Lebensmittel herzustellen, die sie an Kinder unter Aufsicht verteilen.

6. Schönheitssalons, Schönheitsinstitute und Tätowiergeschäfte können wieder öffnen, müssen jedoch gute Gesundheitspraktiken befolgen, wie das Tragen einer Maske und das Sauberhalten.

7. Massagepraxen dürfen geöffnet werden, nicht aber Sauna und Dampfbad. Das Berühren oder Massieren der Gesichter der Kunden ist verboten.

8. Fitnesszentren dürfen öffnen, müssen jedoch die Zahl der Kunden begrenzen und dürfen Sauna und Dampfbad nicht öffnen.

9. Mannschaftssportarten können ausgeübt werden; Zuschauer sind in diesen Bereichen nicht zugelassen, und die Anzahl der Spieler darf die Zahl 10 nicht überschreiten.

10. Bowlingbahnen, Skating- und Rollschuhparks sind nur zum Üben und Trainieren geöffnet.

11. Ballsäle dürfen geöffnet werden.

12. Schwimmbäder und Bereiche für Wassersport sind erlaubt, wobei die Betreiber die Anzahl der Kunden begrenzen müssen.

13. Theater und Spielhäuser dürfen mit einer Teilnehmerzahl von höchstens 200 Personen geöffnet werden, aber Konzert- und Musikaufführungen sind weiterhin nicht erlaubt.

14. Zoos können mit begrenzter Kundenzahl eröffnen.

Somsak fügte hinzu, dass alle Geschäfte und Aktivitäten gute Gesundheitspraktiken befolgen müssen, wie das Tragen von Masken, Handreinigung, soziale Distanzierung und Temperaturkontrolle.

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Christoph Schwegler 30.05.20 17:44
Alkohol?
Und wann dürfen eigentlich Restaurants wieder Alkohol zum Essen servieren? Steht nirgends!
Siegfried Naumann 30.05.20 17:43
Nr 7 ist am Besten
Ich freue mich für zig-tausende Masseusen, die nun wieder ihrer Arbeit nachkommen dürfen. Und ich werde strikt darauf achten, dass man mein Gesicht weder berührt noch massiert. Auf geht´s!
Ingo Kerp 30.05.20 12:25
So, jetzt dürfen alle Drängler und Nichtakzeptierer der bisherigen Beschränkungen aufatmen. Zu wünschen ist ihnen, das sie sich nicht dennoch jetzt eine Infizierung einfangen.