Aus für «gelbe Scheine»

auch Hotel-Anmeldung nicht mehr auf Papier

Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und Heiko Maas (SPD), Außenminister, nehmen an der Sitzung des Bundeskabinetts im Bundeskanzleramt teil. Foto: Kay Nietfeld/Dpa
Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und Heiko Maas (SPD), Außenminister, nehmen an der Sitzung des Bundeskabinetts im Bundeskanzleramt teil. Foto: Kay Nietfeld/Dpa

BERLIN (dpa) - Die Digitalisierung soll nun auch Einzug halten bei Krankmeldungen und Hotel-Meldescheinen - endlich, werden viele sagen. Unternehmen sollen damit von Bürokratie entlastet werden. Der Wirtschaft reichen die Pläne der Koalition aber nicht.

Keine «gelben Scheine» mehr, statt dessen eine digitale Krankmeldung - und bei Hotelübernachtungen sollen Gäste künftig keine Meldescheine mehr auf Papier ausfüllen müssen. Die schwarz-rote Koalition will für weniger Bürokratie Schluss machen mit der «Zettelwirtschaft». Wirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) sprach von einer guten Nachricht für viele Bürger, aber auch viele Firmen. Es gehe um Entlastungen von rund 1,1 Milliarden Euro. Das Bundeskabinett beschloss am Mittwoch einen entsprechenden Gesetzentwurf.

Wer sich bisher vom Arzt krankschreiben lässt, bekommt eine Bescheinigung auf gelbem Papier - daher der Name «gelber Schein». Die Krankmeldung besteht aus mehreren Bescheinigungen. Eine muss an den Arbeitgeber geschickt werden, eine an die Krankenkasse, eine ist für die persönlichen Akten bestimmt. Bei der Techniker Krankenkasse gibt es bereits ein Pilotprojekt für eine digitale Krankmeldung.

Dies soll von Anfang 2021 an für alle gesetzlich Versicherten gelten - die Krankmeldung soll dann digital übermittelt werden. Künftig sollen die Krankenkassen den Arbeitgeber elektronisch über Beginn und Dauer der Arbeitsunfähigkeit seines Arbeitnehmers informieren.

Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) sagte: «Mit dem Abrufverfahren für eine elektronische Arbeitsunfähigkeitsmeldung entlasten wir ab Jahresbeginn 2021 die Arbeitgeber um rund 550 Millionen Euro pro Jahr. Doch auch die Arbeitnehmer profitieren, denn sie sparen von da an jährlich Zeit und Mühe - geschätzt rund 19 Millionen Stunden und 77 Millionen Euro Versandkosten.»

Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) hatte bereits eine Neuregelung auf den Weg gebracht, dass die Arbeitsunfähigkeits-Bescheinigungen ab 2021 von den behandelnden Ärzten an die Krankenkassen nur noch digital übermittelt werden sollen. Diese Regelung soll nun dadurch ergänzt werden, dass die Bescheinigung auch an den Arbeitgeber digital übermittelt wird. Im Jahr 2017 wurden rund 77 Millionen Bescheinigungen ausgestellt - diese Angaben des Spitzenverbands der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) werden im Gesetzentwurf des Wirtschaftsministeriums zitiert.

Ein Sprecher des GKV-Spitzenverbands sagte: «Mit dem eingeschlagenen Weg wird der Bürokratieaufwand verringert und der Weg in die Digitalisierung fortgesetzt.» Künftig müsse es aber noch einen Schritt weitergehen - für die Versicherten müsse eine «rechtssichere Speicherung» der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung in einer elektronischen Patientenakte auf freiwilliger Basis möglich sein.

DGB-Vorstandsmitglied Annelie Buntenbach sagte, eine elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung sei für die Arbeitnehmer nur eine Entlastung, wenn es mit der Übermittlung technisch störungsfrei klappe. «Solange viele Ärzte noch gar nicht auf elektronische Datenübermittlung eingestellt sind, sind hier erhebliche Zweifel geboten», meint die Gewerkschafterin. Es dürfe nicht sein, dass der Arbeitgeber am Ende den Arbeitnehmer belange, falls die elektronische Arbeitsunfähigkeitsmeldung im «digitalen Nirwana» verschwinde.

Die Koalition plant neben der digitalen Krankmeldung weitere Entlastungen von Bürokratie. So soll es künftig bei elektronisch gespeicherten Steuerunterlagen Erleichterungen geben.

Bei Hotelübernachtungen etwa soll es künftig einen digitalen Meldeschein geben. In Deutschland ist jeder Gastgeber, vom Hotelier über die Vermieter von Ferienwohnungen bis zum Anbieter von Campingplätzen verpflichtet, von jedem Gast einen Meldeschein ausfüllen zu lassen. Das geschieht bisher per Hand und auf Papier. Die Meldescheine müssen ein Jahr aufbewahrt werden. «Geschätzt fallen im Jahr rund 150 Millionen Meldescheine an, was erhebliche Kosten bei der Hotellerie verursacht», heißt es im Gesetzentwurf.

Die Kosten sollen nun deutlich reduziert werden. Optional will die Koalition ein digitales elektronisches Meldeverfahren einführen. Dabei soll die eigenhändige Unterschrift des Gastes durch andere, sichere Verfahren ersetzt wird - in Verbindung etwa mit elektronischen Funktionen des Personalausweises.

Der Deutsche Tourismusverband nannte die geplanten Änderungen, die noch vom Bundestag beschlossen werden müssen, längst überfällig. Geschäftsführer Norbert Kunz sagte: «Das spart nicht nur unzählige Tonnen von Papier, sondern senkt auch Kosten und Bürokratie bei der Aufbewahrung und Entsorgung der Meldescheine. Gerade für die zahlreichen kleinen Gastgeber sei es aber wichtig, dass die Einführung des digitalen Meldescheins zunächst freiwillig bleibe.

Spitzenverbände der Wirtschaft gehen die Pläne der Koalition für weniger Bürokratie indes nicht weit genug. Der Hauptgeschäftsführer des Arbeitgeberverbandes BDA, Steffen Kampeter, sagte: «Eine Schwalbe macht noch keinen Sommer und ein digitaler gelber Schein noch kein Bürokratieentlastungsgesetz.» Der Generalsekretär des Handwerkverbands ZDH, Holger Schwannecke, nannte die Vorschläge «enttäuschend kleinteilig». Sie würden absehbar nicht die notwendige Entlastung mit sich bringen. DIHK-Präsident Eric Schweitzer sagte, die Verwaltungen müssten in vielen Fällen erst noch in die Lage versetzt werden, elektronische Verfahren flächendeckend umzusetzen.

Altmaier sagte, beim Bürokratieabbau sei noch nicht das «Ende der Fahnenstange» erreicht. Er bekräftigte Forderungen, etwa Dokumentationspflichten beim Mindestlohn zu erleichtern. Hier aber macht der Koalitionspartner SPD bisher nicht mit.

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