Antragsteller von Sozialhilfe werden neu bewertet

Foto: epa/Rungroj Yongrit
Foto: epa/Rungroj Yongrit

BANGKOK: Das Finanzministerium will die Anspruchsberechtigung von 13,8 Millionen Inhabern staatlicher Sozialhilfe-Chipkarten neu bewerten. Der Status von Geringverdienern, die für finanzielle Unterstützung in Frage kommen, soll effektiv überprüft werden.

Das Einkommen ist das Hauptbeurteilungskriterium. Berechtigte Empfänger von staatlichen Sozialleistungen müssen eine vom Finanzministerium festgelegte Einkommensgrenze erfüllen, betonte Krisada Chinavicharana, Staatssekretär für Finanzen. Die neue Bewertung soll Empfänger disqualifizieren, die den festgelegten Schwellenwert überschreiten, während sichergestellt wird, dass Geringverdiener, die bisher von den staatlichen Sozialleistungen ausgeschlossen wurden, einbezogen werden.

Basierend auf der Offline-Registrierung für das finanzielle Hilfsprogramm „Rao Chana“ („Wir gewinnen“), besitzt eine beträchtliche Anzahl von Menschen kein Smartphone und hat keinen Zugang zum Internet. Das bedeutet, dass diese Menschen von staatlichen Wohlfahrtsleistungen mit Smartcards ausgeschlossen sind. Das Finanzministerium überweist die finanziellen Mittel direkt auf Konten, die mit den Smartcards der Karteninhaber verbunden sind.

Die für das Wohlfahrts- und Subventionsprogramm in Frage kommenden Menschen müssen thailändische Staatsbürger im Alter ab 18 Jahren und arbeitslos sein, ein Jahreseinkommen von nicht mehr als 100.000 Baht haben und über ein Finanzvermögen von nicht mehr als 100.000 Baht verfügen. Berechtigte Empfänger können ein Haus mit einer Fläche von bis zu 25 Quadratwah oder eine Eigentumswohnung mit einer Fläche von bis zu 35 Quadratmetern besitzen.

Inhaber einer staatlichen Wohlfahrts-Chipkarte haben Anspruch auf 200 bis 300 Baht pro Monat für den Einkauf in Thong-Fah-Geschäften, einen monatlichen Zuschuss von 500 Baht für öffentliche Busse innerhalb der Provinz und elektrische Züge sowie alle drei Monate einen Rabatt von 45 Baht für den Kauf von Kochgas.

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Leserkommentare

Vom 10. bis 21. April schließen wir über die Songkranfeiertage die Kommentarfunktion und wünschen allen Ihnen ein schönes Songkran-Festival.

Ingo Kerp 22.02.21 12:52
Warum sollten Menschen ohne Smartphone und Internet von dieser Aktion ausgeschlossen sein? In unserem Dorf kümmert sich lobenswerterweise der Bürgermeister um diese Menschen und meldet sie dann ggbfls. an.