Angehörige von Germanwings-Opfern aufgebracht

Foto: epa/Sebastien Nogier
Foto: epa/Sebastien Nogier

DÜSSELDORF (dpa) - Knapp zwei Jahre nach dem Absturz einer Germanwings-Maschine in den Alpen sorgt ein Verzichtangebot der Muttergesellschaft Lufthansa für Aufregung bei Angehörigen. Es geht um die Kostenübernahme für weitere Psychotherapien, bestätigte Rechtsanwalt Elmar Giemulla am Samstag einen Bericht der «Bild»-Zeitung. Im Gegenzug für die weitere Kostenübernahme müssten die Angehörigen eine Erklärung unterschreiben, in der sie auf alle Klagen gegen Unternehmen der Lufthansa verzichten und eingereichte Klagen zurückziehen würden. Es lägen mehreren Mandanten solche Erklärungen vor, sagte Giemulla, der mehr als 200 Mandanten vertritt.

«So lasse ich nicht mir umgehen», zitiert «Bild» eine Mandantin aus Krefeld, die am 24. März 2015 ihren Bruder und eine Nichte verloren hatte. Giemulla betonte, seine Mandanten, denen eine Verzichterklärung vorliege, seien empört gewesen. Unterschrieben habe keiner.

Die Luftfahrtgesellschaft wies die Vorwürfe zurück. Germanwings und Lufthansa würden aktuell Angehörigen der Opfer in vielen Fällen auf freiwilliger Basis Kosten für bestimmte Leistungen - wie beispielsweise therapeutische Behandlungen - erstatten. «Damit leisten Germanwings und Lufthansa über das gesetzlich verpflichtende Maß hinaus wichtige Hilfe», teilte das Unternehmen auf Anfrage mit.

«Zu unserem Bedauern wurden ebendiese freiwilligen Leistungen von einigen Anwälten genutzt, um juristisch gegen Unternehmen der Lufthansa-Gruppe vorzugehen. Aus diesem Grund können wir dieses freiwillige Angebot nur dann aufrechterhalten, wenn ausgeschlossen ist, dass ebendiese Leistungen nicht gegen uns verwendet werden», heißt es in einer Stellungnahme.

Anwalt Giemulla hatte im Herbst für fast 200 Mandanten Zivilklagen am Landgericht Essen eingereicht, um höhere Schadenersatzleistungen zu erreichen. Für Todesopfer hatte die Lufthansa bereits jeweils 25.000 Euro bezahlt, nahe Angehörige bekamen jeweils 10.000 Euro für erlittene Schmerzen. Geklagt wird auf weitere 25.000 Euro beziehungsweise weitere 20.000 Euro.

Für die Krefelder Mandantin werde in den nächsten Tagen ebenfalls Klage eingereicht, sagte Giemulla. Sie richtet sich direkt an die Flugschule in Arizona (USA), in der Copilot Andreas Lubitz gelernt hatte. Er hatte vor zwei Jahren den Airbus den Ermittlern zufolge absichtlich gegen einen Berg in den französischen Alpen gesteuert. 150 Menschen starben. Seine Ausbildung in Arizona hatte der Copilot wegen einer schweren Depression mit einer Sondergenehmigung beenden können.

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Jürgen Franke 26.12.17 10:54
Es ist sicherlich überhaupt nicht
möglich, den Wert in Euro eines Menschen zu ermitteln. Im vorliegenden Fall hat jedoch der Arbeitgeber seine Aufsichtspflicht gravierend verletzt, in dem er sträflich versäumt hat, die Piloten regelmäßig und gründlich zu untersuchen. Der Ko-Pilot war definitiv fluguntauglich. Abgesehen davon, muß es eine technische Möglichkeit geben, die einem Piloten die Möglichkeit gibt, nach dem Toilettenbesuch zurück in die Kanzel zu gelangen. Ich gehe davon aus, dass es diese Möglichkeit heute bereits wieder gibt.
Nino 25.12.17 14:18
Gurkenverein?
Da spielt sich offensichtlich die LH als Pfenningfuchser auf und wird ihrer Verantwortung nicht gerecht. 25.000 EUR für einen Toten ist einfach nur lachhaft.