Aktuelle Meldungen der Luftfahrt am Montag

Die Boeing 737 Max 8 der Fluggesellschaften American Airlines und United Airlines stehen auf dem Boeing Field in Seattle. Archivfoto: epa/GARY HE
Die Boeing 737 Max 8 der Fluggesellschaften American Airlines und United Airlines stehen auf dem Boeing Field in Seattle. Archivfoto: epa/GARY HE

United Airlines bestellt 25 weitere Boeing 737 Max

CHICAGO: Nach der Wiederzulassung von Boeings Unglücksflieger 737 Max hat der US-Luftfahrtriese einen weiteren großen Auftrag verbucht. Die US-Fluggesellschaft United Airlines gab am Montag eine Bestellung von 25 Maschinen bekannt, die im Jahr 2023 übergeben werden sollen. Zudem habe das Unternehmen die Auslieferung etlicher bereits bestellter Modelle vorgezogen, sodass die Flotte in den kommenden zwei Jahren insgesamt mit 94 neuen 737 Max verstärkt werde.

Es gebe keinen Zweifel, dass das vergangene Jahr extrem schwierig gewesen sei, doch man gehe gestärkt aus der Krise hervor und bereite sich nun auf ein Comeback vor, erklärte United-Manager Andrew Nocella in einem Memo an die Mitarbeiter. Die Aussicht auf ein Ende der Leidenszeit gab den Aktien von United Airlines und Boeing zu Wochenbeginn kräftig Auftrieb an der Börse. Beide Unternehmen verbuchten im frühen US-Handel Kursanstiege von über fünf Prozent.

Die weitgehende Aufhebung der weltweiten Flugverbote, die wegen zweier Abstürze mit 346 Toten für die 737 Max verhängt worden waren, hatte Boeing bereits in den vergangenen Monaten Rückenwind gegeben. Nicht nur die Auftragslage verbesserte sich, Boeing kann seine wichtigste Modellreihe auch endlich wieder ausliefern. Im Januar hatte es der US-Konzern erstmals seit zwei Jahren wieder geschafft, in einem Monat mehr Flugzeuge loszuwerden als der Erzrivale Airbus.


Germanwings-Absturz: Berufungsverhandlung am OLG Hamm

HAMM: Das Oberlandesgericht (OLG) im westfälischen Hamm verhandelt am 1. Juni in einem Berufungsverfahren über zusätzliche Schmerzensgeldforderungen von Hinterbliebenen des Germanwings-Absturzes 2015. Das Landgericht Essen hatte in der ersten Instanz im Juli 2020 die Klage von acht Angehörigen gegen die Lufthansa als Germanwings-Mutter und deren Flugschule in den USA abgewiesen.

Nach Ansicht der Richter waren für die Prüfung, ob der Co-Pilot überhaupt flugfähig war, nicht die Lufthansa oder die Flugschule verantwortlich. Die medizinische Überwachungspflicht sei Aufgabe des Staates. Jetzt beschäftigt sich das Oberlandesgericht mit der Frage, wie ein Sprecher am Montag bestätigte.

Am 24. März 2015 hatte den Ermittlungen zufolge der früher unter Depressionen leidende Co-Pilot das Flugzeug in den französischen Alpen absichtlich gegen einen Berg gesteuert. Dabei kamen alle 150 Insassen ums Leben, darunter auch 16 Schüler und zwei Lehrer eines Gymnasiums aus Haltern am See am nördlichen Rand des Ruhrgebiets.

Die Lufthansa hatte nach dem Unglück bereits Zahlungen geleistet. Nach früheren Angaben der Fluggesellschaft erhielten nächste Angehörige pro Person 10.000 Euro Schmerzensgeld, für jedes Todesopfer sollen außerdem 25.000 Euro als sogenanntes vererbbares Schmerzensgeld gezahlt worden sein.

Die Hinterbliebenen klagen auf Zahlung von weiteren 30.000 Euro für die Angehörigen und auf eine Verdoppelung des vererbbaren Schmerzensgeldes auf 50.000 Euro. Ob zum Abschluss der mündlichen Verhandlung am 1. Juni bereits eine Entscheidung am OLG verkündet wird, ist derzeit offen.

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