Aktuelle Meldungen der Luftfahrt am Mittwoch

Foto: Freepik
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Luftfahrtbranche warnt vor Wettbewerbsnachteil durch EU-Klima-Gesetze

BERLIN/FRANKFURT: Das neue EU-Klimapaket hat bei der Luftverkehrswirtschaft Sorgen um mögliche Wettbewerbsnachteile zu außereuropäischen Konkurrenten ausgelöst. Der Flughafenverband ADV wie auch die Lufthansa verlangten am Mittwoch in ersten Reaktionen, zusätzliche finanzielle Lasten nicht einseitig den europäischen Anbietern aufzubürden.

Der Bundesverband der Luftverkehrswirtschaft (BDL) lobte zwar das «sehr ambitionierte Klimapaket für Europa». Dabei sei aber die Chance vergeben worden, die Instrumente wettbewerbsneutral zu gestalten, sagte der BDL-Präsident und Lufthansa-Manager Peter Gerber. Die vorgeschlagenen Maßnahmen schadeten den europäischen Fluggesellschaften und Flughäfen im Wettbewerb und führten wesentlich zu einer Verlagerung von Emissionen zu Wettbewerbern aus Drittstaaten.

Alle vorgeschlagenen Maßnahmen zum Luftverkehr wie die Weiterentwicklung des europäischen Emissionshandels, verbindliche Quoten für nachhaltige Kraftstoffe und eine Kerosinsteuer führten ohne Ausgleichsinstrumente zu erheblichen Wettbewerbsnachteilen, erklärte eine Sprecherin des Lufthansa-Konzerns in Berlin. Es werde im weiteren Gesetzgebungsprozess darauf ankommen, den fairen Wettbewerb zu sichern und gleichzeitig zu verhindern, dass CO2-lastige Produktion einfach über die EU-Außengrenze verlagert werde.

Der ADV-Hauptgeschäftsführer Ralph Beisel verlangte vielfältige Unterstützungsmaßnahmen für die Flughäfen. «Eine immer weitergehende Anhebung der Klimaziele darf keine Einbahnstraße aus fortwährenden Belastungen sein. Wer wie die Kommission viel fordert, muss auch fördern und unterstützen», erklärte er. Unter anderem müssten die Anbindung der Flughäfen an die Schiene verbessert und Investitionen in klimafreundliche Techniken stärker gefördert werden.

Die Mehrkosten für nachhaltiges Kerosin, das unter anderem aus Speiseresten hergestellt werden kann, müssten durch einen Finanzierungsmechanismus allen Fluggesellschaften gleichermaßen auferlegt werden, verlangte Lufthansa. Und für Zubringerflüge müsse es Regelungen geben, die nicht einseitig zulasten der europäischen Netzwerk-Airlines gingen. Die europäischen Airlines fürchten, dass Passagiere aus Kostengründen ihre Umsteigeflüge auf außereuropäische Drehkreuze verlagern könnten.

Schlecht geplante europäische Steuern würden die CO2-Emissionen verlagern statt sie zu reduzieren, erklärte Thomas Reynaert vom europäischen Airline-Verband A4E. Man müsse vielmehr in Technologien investieren, die real die Emissionen von Flugzeugen verringerten.


Delta Air spürt Erholung der Nachfrage - Quartalsgewinn dank Hilfen

ATLANTA: Die US-Fluggesellschaft Delta Air Lines rechnet nach zuletzt überraschend guten Geschäften auch für die zweite Jahreshälfte mit schwarzen Zahlen. Im zweiten Quartal gelang dem Unternehmen dank der wachsenden Ticketnachfrage bereits ein Gewinn von 652 Millionen US-Dollar (551 Mio Euro). Dabei profitierte der Konzern allerdings auch von Milliardenhilfen aus einem staatlichen Programm zum Erhalt von Arbeitsplätzen. Ohne Sondereffekte hätte unter dem Strich ein Verlust von 678 Millionen Dollar gestanden, wie Delta am Mittwoch in Atlanta mitteilte. Experten hatten jedoch mit einem größeren Minus gerechnet.

Nach Aussage von Delta-Chef Ed Bastian hat die Ticketnachfrage von Privatkunden auf Flügen innerhalb der USA bereits wieder das Niveau des Vorkrisenjahrs 2019 erreicht. «Wir befinden uns in einer vollständigen Erholung unseres Geschäfts», sagte er dem Nachrichtensender CNBC.

Auch bei Geschäftsreisen und internationalen Flügen gibt es Bastian zufolge positive Anzeichen. Im laufenden Jahresviertel soll Deltas Flugangebot nur noch 28 bis 30 Prozent unter dem Niveau des dritten Quartals 2019 liegen. Beim Umsatz dürfte der Abstand mit 30 bis 35 Prozent jedoch noch etwas größer ausfallen.

Im vergangenen Quartal erzielte Delta einen Umsatz von 7,1 Milliarden Dollar. Das waren rund 43 Prozent weniger als im gleichen Zeitraum des Vor-Corona-Jahres 2019. Das Flugangebot lag um 32 Prozent niedriger.


EU-Gericht: Beihilfen für Lufthansa-Tochter AUA waren rechtens

LUXEMBURG/WIEN: Die Beihilfen für die Lufthansa-Tochter Austrian Airlines (AUA) in der Corona-Krise sind nach Ansicht des EU-Gerichts zulässig gewesen. Solche Beihilfen seien zur Beseitigung von Schäden, die durch Naturkatastrophen oder sonstige außergewöhnliche Ereignisse entstanden seien, mit den Regeln des Binnenmarkts vereinbar, teilte das Gericht am Mittwoch mit. Damit wies die Kammer erstinstanzlich eine Klage der Konkurrenten Ryanair und Laudamotion zurück. Ryanair kündigte daraufhin Berufung beim Europäischen Gerichtshof an. Die Genehmigung staatlicher Beihilfen für die AUA durch die EU-Kommission verstoße gegen die Grundprinzipien des EU-Rechts und habe die Uhr im Prozess der Liberalisierung des Luftverkehrs zurückgedreht, so der Billigflieger.

Laut Urteil kann die Ungleichbehandlung zwischen AUA und anderen in Österreich tätigen Luftfahrtunternehmen zwar mit einer Diskriminierung gleichgesetzt werden. Diese sei aber im vorliegenden Fall wegen der wesentlichen Bedeutung, die der AUA im Luftverkehr Österreichs zukomme, gerechtfertigt gewesen.

Mit der im Juni 2020 bei der Europäischen Kommission angemeldeten Beihilfe zugunsten der AUA sollten die Schäden ersetzt werden, die ihr durch die Annullierung oder die Verschiebung von Flüge infolge der Reisebeschränkungen in der Corona-Krise entstanden waren. Die staatliche Beihilfe für AUA lag bei 150 Millionen Euro.

Die EU-Kommission habe entgegen der Ansicht von Ryanair und Laudamotion nicht nur sämtliche den Luftfahrtunternehmen der Lufthansa Group gewährten Beihilfen, sondern auch deren Zusammenspiel geprüft, hieß es. Es bestehe keine konkrete Gefahr, dass durch die Millionen für die AUA auch andere Luftfahrtunternehmen der Lufthansa Group begünstigt werden könnten. (Rechtssache T-677/20)


Kleinflugzeug stürzt auf Wohnhaus in Kalifornien

SAN FRANCISCO: Ein Kleinflugzeug ist am Dienstag nahe der kalifornischen Küstenstadt Monterey in ein Wohnhaus gestürzt. Nach Angaben der örtlichen Feuerwehr brannte das Haus teilweise ab. Die Einsatzteams mussten auch Flammen im Umfeld des Grundstücks löschen. Die Polizei teilte dem Sender KION mit, dass eine Person in dem Flugzeug getötet wurde. Es soll sich um die Pilotin handeln.

Der Besitzer des Hauses sagte dem Sender CBS, dass er und seine Familie zum Zeitpunkt des Absturzes glücklicherweise nicht in dem Haus waren. Die zweimotorige Cessna war in Monterey gestartet. Das Unglück ereignete sich wenig später. Ersten Berichten zufolge waren keine weiteren Passagiere an Bord. Die Unfallursache wird noch untersucht.

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Leserkommentare

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