Aktuelle Meldungen der Luftfahrt am Mittwoch

Foto: Pixabay/Stocksnap
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Harte Flugzeuglandung gilt nicht automatisch als Unfall

LUXEMBURG: Das Flugzeug setzt auf, es rumpelt kräftig. Ist eine solche Landung zwingend als Unfall zu bewerten? Und haben Passagiere, die sich dabei verletzen, Anspruch auf Entschädigung? Das höchste Gericht in der Europäischen Union hat gesprochen.

Wer sich bei einer harten Flugzeuglandung verletzt, hat nach einem Grundsatzurteil des Europäischen Gerichtshofs nicht zwingend Anspruch auf Schadenersatz. Unabhängig von der persönlichen Wahrnehmung einzelner Passagiere handele es sich unter bestimmten Bedingungen nicht um einen Unfall, urteilten die europäischen Höchstrichter am Mittwoch in Luxemburg (Rechtssache C-70/20).

Hintergrund der Entscheidung ist der Fall einer Passagierin aus Österreich, die bei einem Flug von Wien nach St. Gallen wegen einer harten Landung einen Bandscheibenvorfall erlitten hatte. Sie klagte gegen Altenrhein Luftfahrt und forderte, das Unternehmen zu einer Zahlung von knapp 69.000 Euro zuzüglich Zinsen und Kosten zu verurteilen. Die Frau stützte ihre Klage darauf, dass die Landung als «hart» und somit als Unfall im Sinne des Übereinkommens von Montreal einzustufen sei. Dieses Abkommen regelt Haftungsfragen im internationalen zivilen Luftverkehr und gilt auch in der EU.

Altenrhein Luftfahrt machte hingegen geltend, dass die Landung auf dem Schweizer Flughafen St. Gallen/Altenrhein im normalen Betriebsbereich des Flugzeugs erfolgt sei. Es handele sich um ein typisches Ereignis während eines Flugs. In dem Urteil heißt es zudem unter Verweis auf das Oberste Gericht Österreich, dass auf dem Flughafen aus flugtechnischer Sicht «wegen der alpinen Lage eine harte Landung sicherer als eine zu weiche» sei. Im vorliegenden Fall habe kein Pilotenfehler festgestellt werden können.

In Artikel 17 des Übereinkommens von Montreal heißt es: «Der Luftfrachtführer hat den Schaden zu ersetzen, der dadurch entsteht, dass ein Reisender getötet oder körperlich verletzt wird, jedoch nur, wenn sich der Unfall, durch den der Tod oder die Körperverletzung verursacht wurde, an Bord des Luftfahrzeugs oder beim Ein- oder Aussteigen ereignet hat.» Daraus ergebe sich, dass das Luftfahrtunternehmen nur dann hafte, wenn das Ereignis als «Unfall» einzustufen sei, stellen die EuGH-Richter fest.

Sie kommen zu dem Schluss, dass es sich bei einer Landung, «die im Einklang mit den für das betreffende Flugzeug geltenden Verfahren und Betriebsgrenzen (...) und unter Berücksichtigung der Regeln der Technik und der bewährten Praktiken auf dem Gebiet des Betriebs von Luftfahrzeugen durchgeführt wird», nicht um einen Unfall handele. Dies gelte auch dann, wenn der betroffene Fluggast die Landung als unvorhergesehenes Ereignis wahrgenommen habe. Im konkreten Fall muss die österreichische Justiz nun noch eine Entscheidung auf Basis des EuGH-Urteils treffen.

Der EuGH befasst sich immer wieder mit den Rechten von Flug-Passagieren, etwa bei Verspätungen oder Annullierungen. In ihrer Entscheidung vom Mittwoch verweisen die Richter etwa auf ein Urteil vom Dezember 2019, in dem es um Entschädigungsansprüche bei Verbrühungen durch umgekippten Kaffee geht. Damals hatte der EuGH entschieden, dass Fluggesellschaften haften müssen, wenn Passagiere einen Schaden nicht selbst verursacht haben.


Brüssel genehmigt 12,8 Millionen Euro Finanzspritze an Alitalia

BRÜSSEL/ROM: Italien darf seiner angeschlagenen Airline Alitalia kurzfristig mit 12,8 Millionen Euro unter die Arme greifen. Die EU-Kommission billigte die staatliche Beihilfe, die Verluste wegen der Corona-Krise auf bestimmten Routen im Monat Januar ausgleichen soll. Dies teilte die Brüsseler Behörde am Mittwochabend mit. Ähnliche Zahlungen seien bereits im September und Dezember 2020 und im März 2021 genehmigt worden.

Die italienische Regierung streitet seit Jahren mit der EU-Kommission über Beihilfen für die notleidende Fluglinie, die unter staatlicher Verwaltung ist. Das Unternehmen mit mehr als 10.000 Beschäftigten hatte nach Gewerkschaftsangaben wegen der Corona-Krise in den vergangenen Monaten mehrmals Liquiditätsengpässe. Italiens Regierung hatte im Herbst 2020 Pläne zur Neustrukturierung der Alitalia vorgelegt. Die EU-Wettbewerbshüter ermitteln ihrerseits bereits seit 2018 wegen staatlicher italienischer Kredite an Alitalia.


Qantas peilt Wiederaufnahme internationaler Flüge erst im Dezember an

SYDNEY: Die australische Fluggesellschaft Qantas hat die bislang für Oktober geplante Wiederaufnahme internationaler Flüge auf Ende Dezember verschoben. Als Gründe nannte sie am Mittwoch Verzögerungen bei der Corona-Impfkampagne und Australiens Pläne, erst bis Mitte 2022 seine internationalen Grenzen weitgehend wieder zu öffnen. Flüge zwischen Australien und Neuseeland seien davon nicht betroffen, hieß es in der Mitteilung der Airline. Das Wiederaufleben von Inlandsreisen bleibe das wichtigste Element für die wirtschaftliche Erholung der Fluglinie.

«Die Regierung hat ihren voraussichtlichen Zeitplan für den Abschluss der australischen Impfkampagne auf Ende 2021 und ihren Zeitplan für die signifikante Wiederöffnung unserer internationalen Grenzen auf Mitte 2022 verschoben», schrieb Qantas weiter. Australiens internationale Grenzen sind im Zuge der Corona-Pandemie seit März 2020 geschlossen, Ausnahmen gibt es für dort Lebende sowie australische Staatsbürger.

Das Land mit rund 25 Millionen Einwohnern blieb weit hinter dem ursprünglichen Ziel zurück, bis Ende März vier Millionen Impfdosen zu verabreichen. Bis Dienstag waren gut 2,8 Millionen Dosen gespritzt worden. Ursprünglich sollten bis Oktober alle Erwachsenen geimpft sein.


Todesflug Rio-Paris - Airbus und Air France sollen vor Gericht

PARIS: Rund zwölf Jahre nach dem Absturz einer Air-France-Maschine mit 228 Toten sollen der Flugzeugbauer Airbus und die Fluggesellschaft Air France auf die Anklagebank. Das Pariser Berufungsgericht ordnete am Mittwoch einen Prozess wegen fahrlässiger Tötung an, wie das Gericht der Deutschen Presse-Agentur in Paris bestätigte. Dieser Entscheidung waren jahrelange Rechtsstreitigkeiten vorausgegangen - Ermittlungsrichter hatten den Fall 2019 eigentlich abgewiesen. Die Staatsanwaltschaft war aber gegen diese Entscheidung in Berufung gegangen. Der Opferverband «Entraide & Solidarité AF447» sagte der dpa, die Entscheidung zum Prozess sei ein erster Sieg.

Die Air-France-Maschine war am 1. Juni 2009 auf dem Weg von Rio de Janeiro in die französische Hauptstadt von den Radarschirmen verschwunden. Der Airbus stürzte in den Atlantik. Lange war die Ursache unklar. Erst im Mai 2011 wurden die letzten Leichen und der Flugdatenschreiber aus etwa 4000 Metern Tiefe geborgen. Unter den Opfern des Unglücksflugs AF 447 waren auch mehrere Deutsche. 2012 stellten Ermittler fest, dass die Crew mit der Lage überfordert war, nachdem die für die Geschwindigkeitsmessung genutzten Pitot-Sonden vereist waren. Fraglich blieb aber, ob die Piloten jemals für Extremsituationen wie bei dem Todesflug AF 447 über dem Atlantik geschult worden waren.

Die Untersuchungsrichter waren 2019 der Ansicht, dass der Unfall auf eine Kombination von Elementen zurückzuführen war, die noch nie vorgekommen sei. Die Untersuchungen hätten nicht zur Feststellung eines schuldhaften Versagens von Airbus oder Air France geführt - sie stellten damals das Verfahren ein. Die Staatsanwaltschaft war dagegen vorgegangen. Die Entscheidung des Pariser Berufungsgerichts bedeutet noch nicht definitiv, dass es auch zu einem Prozess kommt - die Betroffenen können sie nämlich vor Gericht anfechten. Die Anwälte von Airbus und Air France wiesen der französischen Nachrichtenagentur AFP zufolge die Verantwortung der Unternehmen für den Absturz zurück.

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Leserkommentare

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