Aktuelle Meldungen der Luftfahrt am Donnerstag

Foto: Freepik
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Gutachten: Sturz auf Fliegertreppe wird nicht automatisch entschädigt

LUXEMBURG: Wer auf dem Weg in oder aus einem Flugzeug auf einer Treppe stürzt, kann nach einem EuGH-Gutachten nicht automatisch auf Schmerzensgeld und andere Zahlungen hoffen. Generalanwalt Nicholas Emiliou empfahl dem obersten EU-Gericht am Donnerstag, dass ein entsprechender Unfall nur zu einer Entschädigung berechtige, wenn es einen ersichtlichen Grund gebe. Als Beispiele nannte er eine schneebedeckte Treppe, einen Schmierfleck oder eine Lücke, die sich zwischen Treppe und Flugzeug auftut.

Hintergrund des Gutachtens ist ein Fall vor einem österreichischen Gericht. Eine Passagierin war beim Ausstieg auf einer mobilen Treppe ohne ersichtlichen Grund gestürzt und brach sich den Arm. Sie klagte auf Schmerzensgeld sowie eine Entschädigung für eine Haushaltshilfe.

Dem Gutachten zufolge müsste eine Bordtreppe aber rutschig, schadhaft oder in irgendeiner anderen Weise ungewöhnlich gefährlich sein, damit dieser Unfall im Sinne des Übereinkommens von Montreal ausgelegt werden kann. Darin ist geregelt, dass eine Airline für körperliche Schäden eines Unfalls aufkommen muss, wenn es an Bord beziehungsweise beim Ein- oder Ausstieg dazu kommt.

Wenn aber jeder schädigende und unfreiwillige Sturz unabhängig vom Auslöser einen solchen Unfall darstellen würde, würde man das Abkommen unverhältnismäßig zum Nachteil der Airlines auslegen, so der Generalanwalt. Die EuGH-Gutachten sind rechtlich nicht bindend, oft folgen die Richter ihnen aber. Ein Urteil dürfte in einigen Monaten fallen.


Lufthansa verliert Streit um Staatshilfe für Frankfurt-Hahn vor EuGH

LUXEMBURG: Die Lufthansa hat einen jahrelangen Streit um Millionenhilfen für den Regionalflughafen Frankfurt-Hahn endgültig verloren. Der Europäische Gerichtshof wies am Donnerstag eine Klage der Airline gegen die Unterstützung des Landes Rheinland-Pfalz zurück. Dabei ging es unter anderem um eine Kreditlinie - vergleichbar mit einem Dispokredit auf einem Girokonto - in Höhe von 45 Millionen Euro. Zudem wurde entschieden, dass Lufthansa die Verfahrenskosten des Landes und der EU-Kommission zahlen muss (Rechtssache C-594/19).

Hintergrund des Urteils sind Beihilfen für den Flughafen aus den Jahren 2009 bis 2011, die die Brüsseler Behörde 2014 genehmigt hatte. Die Lufthansa klagte dagegen bereits vor dem Gericht der Europäischen Union und scheiterte. Sie hat den Flughafen nie regelmäßig angeflogen und betrachtet Subventionen für den regionalen Flughafen schon deshalb kritisch, weil hier Billig-Konkurrent Ryanair startet.

Wie das höchste EU-Gericht nun unter anderem entschied, hat die Vorinstanz keinen Fehler begangen und zurecht entschieden, dass Lufthansa von dem Beschluss der EU-Kommission nicht individuell betroffen war. Auch die weiteren Gründe, mit denen die Airline ihren Einspruch gegen das Urteil der Vorinstanz begründet hatte, wies der EuGH zurück.

In anderen Rechtsstreitigkeiten mit der Frage, ob staatliche Unterstützungen für den Airport Hahn wettbewerbsverzerrend gewesen sind, hatte die Lufthansa Prozesse gewonnen - aber auch verloren. Unterdessen hat der ehemalige Militärflughafen im Oktober 2021 Insolvenz angemeldet. Der inzwischen ebenfalls angeschlagene chinesische Großkonzern HNA hatte 2017 für rund 15 Millionen Euro 82,5 Prozent des Airports vom Land Rheinland-Pfalz erworben. Die übrigen 17,5 Prozent hält immer noch das Land Hessen.


Air Berlin unterliegt vor EuGH im Streit um Emissionsrechte

BRÜSSEL/BERLIN: Der Insolvenzverwalter der früheren Fluggesellschaft Air Berlin hat im Streit um wertvolle Emissionszertifikate für Treibhausgase vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) eine Niederlage hinnehmen müssen. Das Gericht sah es als rechtens an, dass die Deutsche Emissionshandelsstelle dem Unternehmen nach dessen Insolvenz 2017 keine ausstehenden Emissionsrechte mehr austeilte.

Air Berlin war als Fluggesellschaft für den Ausstoß des Treibhausgases Kohlendixoid emissionshandelspflichtig. Die Emissionshandelsstelle hatte dem Konzern bereits Ende 2011 für die Jahre 2012 bis 2020 kostenlose Emissionsberechtigungen zugesprochen. Nachdem Air Berlin den Flugbetrieb aufgrund der Insolvenz im Oktober 2017 einstellte, hob die Behörde die kostenlose Zuteilung der Zertifikate für die ausstehenden Jahre auf.

Dagegen klagte Insolvenzverwalter vor dem Verwaltungsgericht Berlin. Für das Zurückhalten der ausstehenden Zertifikate fehle die Ermächtigungsgrundlage, argumentierte er. Außerdem habe die Fluggesellschaft die für 2017 zugeteilten Berechtigungen bereits vor August 2017 verkauft und auf den Bestand der für 2018 zugeteilten Berechtigungen vertraut.

Der Verwaltungsgericht legte den Fall dem EuGH zur Bewertung vor, der die Sichtweise des Insolvenzverwalters nun zurückwies. Nach EuGH-Angaben sind die strittigen Berechtigungen nach dem Börsenpreis am Tag des Antragseingangs etwa 77 Millionen Euro wert. Die Emissionszertifikate sind wertvoll, weil sie knapp sind und gehandelt werden können. Sie berechtigen Besitzer zum Ausstoß von Treibhausgasen, schaffen aber auch einen Anreiz, sie einzusparen.

Auf der Grundlage des nun vorliegenden Urteils wird das Berliner Verwaltungsgericht über den konkreten Fall entscheiden müssen.


American Airlines macht deutlich weniger Verlust

FORT WORTH: Trotz neuer Probleme aufgrund der sich schnell verbreitenden Omikron-Virusvariante hat die Fluggesellschaft American Airlines ihren Verlust deutlich verringert. In den drei Monaten bis Ende Dezember lag das Minus unterm Strich bei 931 Millionen Dollar (821 Mio Euro), wie das Unternehmen am Donnerstag mitteilte.

Vor einem Jahr hatten Belastungen durch die Pandemie das Unternehmen mit 2,2 Milliarden Dollar in die roten Zahlen gebracht. Inzwischen hat sich der Flugbetrieb erholt. Der Umsatz legte im Schlussquartal gegenüber dem Vorjahreszeitraum um über 130 Prozent auf 9,4 Milliarden Dollar zu. Die Zahlen fielen besser als erwartet aus. Die Aktie reagierte vorbörslich mit Kursgewinnen.

Im gesamten vergangenen Geschäftsjahr erlitt American Airlines einen Verlust von 2 Milliarden Dollar. Im ersten Corona-Jahr 2020 hatte das Minus noch 8,9 Milliarden Dollar betragen. Die Erlöse kletterten um gut 70 Prozent auf 29,9 Milliarden Dollar. Auch United Airlines hatte am Vortag einen Umsatzsprung verkündet. Doch vom Volumen vor der Pandemie bleibt die Branche deutlich entfernt.

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