Aktuelle Meldungen der Luftfahrt am Donnerstag

Foto: Freepik
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Nachfolge-Airline von Alitalia soll ab 15. Oktober starten

ROM: Nach monatelangem Ringen rückt der Start der Nachfolge-Fluggesellschaft der angeschlagenen Alitalia näher. Die Diskussion mit der EU-Kommission über Gründung der Italia Trasporto Aereo (Ita) wurde positiv abgeschlossen, teilte das italienische Wirtschafts- und Finanzministerium am Donnerstag mit. Die ersten Flieger sollen laut Ita ab dem 15. Oktober abheben, der Start des Ticketverkaufs ist für den 15. August geplant.

«Mit Ita entsteht eine neue wichtige italienische Fluggesellschaft mit bedeutenden Entwicklungsperspektiven, die auf dem nationalen und internationalen Markt konkurrieren kann», erklärte Transportminister Enrico Giovannini. Medienberichten zufolge soll Alitalia dann am 15. Oktober aus dem Betrieb gehen.

Ita wollte eigentlich schon im Frühjahr starten. Über Monate herrschte jedoch Uneinigkeit mit den EU-Wettbewerbshütern in Brüssel. Ein Knackpunkt waren zum Beispiel die Start- und Landerechte an bestimmen Flughäfen. Ita bat laut Medienberichten an, einige Dutzend davon abzutreten. Brüssel war das aber noch zu wenig.

Alitalia ist seit Jahren auf staatliche Hilfen angewiesen, weil die Airline keine Gewinne mehr einfährt. Ita soll deshalb in verschlankter Form an den Start gehen. 85 Prozent der heutigen Alitalia-Slots am Flughafen Mailand Linate und 43 Prozent in Rom Fiumicino würden übernommen, erklärte Ita. Der Verwaltungsrat habe dazu einem Plan bis 2025 zugestimmt. Damit sei auch der Weg frei, sodass die Hauptversammlung eine Kapitalerhöhung von 700 Millionen Euro beschließen könne - Geld, das die Airline dann ausgeben kann.

Ita will nach eigenen Angaben mit 52 Maschinen an den Start gehen. Davon sind sieben Großraumflugzeuge und 45 Schmalrumpfflugzeuge. 2022 sei geplant, mit insgesamt 78 Fliegern zu operieren. In diesem Jahr sollen bei Ita bis zu 2950 Menschen im Flugbetrieb arbeiten. Bis 2025 soll die Belegschaft dann bis zu 5700 Mitarbeiter umfassen. Von ihren Drehkreuzen in Rom und Mailand will die neue Fluggesellschaft sich auf Geschäfts- und Freizeitkunden konzentrieren. Im Angebot seien zunächst 45 Destinationen und 61 Flugrouten, darunter Frankfurt, Paris, London, New York und Buenos Aires.


Streit um Geld für Flughafen Hahn: Klage von Lufthansa zurückgewiesen

LUXEMBURG/HAHN: Im Rechtsstreit um Steuergeld in Millionenhöhe für den Flughafen Frankfurt-Hahn hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) eine Klage von Lufthansa zurückgewiesen. Der EuGH bestätige damit ein vorangegangenes Urteil, wie die Richter in Luxemburg am Donnerstag mitteilten (Az. C-453/19 P). In dem Streit geht es um staatliche Beihilfen seit 1997 für den Hunsrück-Flughafen Hahn und um Verträge mit dem Billigflieger Ryanair über Flughafenentgelte.

«Wir bedauern, dass das Gericht in diesem Verfahren unserer Argumentation nicht gefolgt ist», teilte Lufthansa am Donnerstag als Reaktion mit. Das Unternehmen bleibe überzeugt, dass bestimmte Zuwendungen an den Flughafen Hahn sowie Verträge des Flughafens mit Ryanair nicht mit dem europäischen Beihilferecht vereinbar seien.

Lufthansa hatte zunächst gegen einen Beschluss der EU-Kommission von 2014 geklagt. Brüssel hatte darin Zahlungen des Frankfurter Flughafenbetreibers Fraport sowie von Rheinland-Pfalz und Hessen an den Hahn gebilligt. Fraport und die beiden Länder waren damals die Gesellschafter des Hunsrück-Airports. Heute gehört er zu 82,5 Prozent dem chinesischen Großkonzern HNA und zu 17,5 Prozent dem Land Hessen.

Das Gericht der Europäischen Union in Luxemburg wies 2019 als erste Instanz die Klage als unzulässig ab. Die Lufthansa, die anders als ihre Konkurrentin Ryanair nicht vom Airport Hahn abhebe, habe in diesem Fall keine so starke Beeinträchtigung ihres Geschäfts dargelegt, als dass ihr ein Klagerecht zustünde. Lufthansa legte dagegen Rechtsmittel beim EuGH ein - das jetzt das Urteil bestätigte.

Der Europäische Gerichtshof befand unter anderem, dass Lufthansa hätte nachweisen müssen, dass der Beschluss sie wegen bestimmter persönlicher Eigenschaften berühre - oder wegen «besonderer, sie aus dem Kreis aller übrigen Personen heraushebender Umstände».

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