Entschädigung bei großer Verspätung

Foto: Freepik
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LUXEMBURG: Bei großer Verspätung kann eine nationale Behörde die Airline verpflichten, den Passagieren eine Entschädigung zu zahlen. Ein eigener Gerichtsbeschluss sei dafür nicht nötig, urteilte der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Donnerstag in Luxemburg. (C-597/20)

Hintergrund ist ein Fall aus Ungarn. Nachdem ihr Flug von New York nach Budapest mehr als drei Stunden Verspätung hatte, wandten sich Fluggäste an die ungarische Behörde, die Fluggastrechte durchsetzt. Diese wies die Airline an, jedem betroffenen Passagier 600 Euro Entschädigung zu zahlen. Die Fluglinie wehrte sich dagegen und argumentierte, dass sie nur durch nationale Gerichte dazu verpflichtet werden könne.

Dem folgte der EuGH nicht. Sofern der EU-Staat die Behörde - also etwa die nationale Verbraucherschutzbehörde - dazu ermächtigt hat, könne sie die Fluglinie durchaus zur Zahlung verpflichten. Entscheidend sei nur, dass sowohl die Passagiere als auch die Fluglinien gegen die Entscheidung der Behörde gerichtlich vorgehen können. Der EuGH begründete seine Entscheidung damit, dass Sinn und Zweck der pauschalen Entschädigung ja gerade sei, die Unannehmlichkeiten einer Schadensersatzklage zu vermeiden.

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