Aktuelle Meldungen der Luftfahrt am Donnerstag

Fotomontage: DER FARANG
Fotomontage: DER FARANG

Portugiesischer Staat übernimmt Kontrolle bei Airline TAP

LISSABON: Ähnlich wie der Bund bei der Lufthansa springt auch der portugiesische Staat als Retter bei der nationalen Fluglinie TAP Air Portugal ein. Er übernehme die Kontrolle über die wegen der Corona-Pandemie schwer angeschlagene Fluggesellschaft, sagte Finanzminister João Leão am späten Donnerstagabend in Lissabon.

Mit den privaten Aktionären sei ein Abkommen zur Erhöhung des Staatsanteils am Aktienkapital der traditionsreichen Airline von bisher 50 auf 72,5 Prozent vereinbart worden. «Dies ist eine wichtige Vereinbarung und eine gute Lösung für TAP», zitierte die Zeitung «Publico» den Minister für Infrastruktur, Pedro Nuno Santos.

Der Vereinbarung zufolge reduziert sich der Anteil des Konzerns Atlantic Gateway Medienberichten zufolge von bisher 45 auf 22,5 Prozent. Dafür zahlt der Staat 55 Millionen Euro, sagte Leão. Fünf Prozent des Aktienkapitals werden weiterhin von Mitarbeitern gehalten.

Die sozialistische Regierung hatte zuvor mit einer Zwangsverstaatlichung der Fluggesellschaft gedroht, falls keine Einigung mit den privaten Investoren zustande kommen sollte. Auch eine Insolvenz war zeitweilig in Erwägung gezogen worden. Infrastrukturminister Santos hatte kürzlich bekräftigt: «TAP ist für Portugal zu wichtig, als dass das Land sich den Luxus leisten könnte, das Unternehmen zu verlieren.» Immerhin kämen 60 Prozent der Touristen mit der nationalen Airline ins Land.


Thiele bekräftigt strategisches Interesse an Lufthansa

FRANKFURT/MAIN: Lufthansa-Großaktionär Heinz-Hermann Thiele hat sein langfristiges Interesse an der Fluggesellschaft bekräftigt. Thiele strebe mit seinem jüngst aufgestockten Aktien-Anteil von mehr als 15 Prozent «ein langfristiges strategisches Engagement bei der Deutsche Lufthansa AG an», teilte die Airline am Donnerstagabend in Frankfurt mit.

Thiele habe Lufthansa erklärt, er peile «derzeit keine Einflussnahme auf die Besetzung von Verwaltungs-, Leitungs-, und/oder Aufsichtsorganen» an. Auch wenn momentan keine konkreten Absichten bestünden, lässt sich der Großaktionär aber die Hintertür offen, «künftig in seiner Eigenschaft als Ankeraktionär gegebenenfalls Einfluss auf die Besetzung des Aufsichtsrats der Emittentin zu nehmen oder auch selbst ein Aufsichtsratsmandat bei der Emittentin anzustreben», hieß es in der Mitteilung.

Thiele beabsichtige derzeit nicht, innerhalb der nächsten zwölf Monate weitere Stimmrechte an Lufthansa zu erlangen, hält sich aber auch diese Option in dem Zeitraum offen. An der Kapitalstruktur der Gesellschaft, vor allem im Hinblick auf das Verhältnis von Eigen- und Fremdfinanzierung sowie die Dividendenpolitik, strebt Thiele demnach keine «wesentlichen Änderungen» an.

Der Milliardär war in der Corona-Krise zum größten Aktionär der Lufthansa aufgestiegen. Er hatte den Einstieg des Staates zur Rettung der Airline kritisiert, dann aber doch zugestimmt.


EU-Kommission geht wegen Gutschein-Pflicht gegen Rom und Athen vor

BRÜSSEL: Im Streit um die Erstattung abgesagter Reisen verschärft die EU-Kommission das Vorgehen gegen Italien und Griechenland. Wegen verpflichtender Gutschein-Lösungen in den Mittelmeerländern leitete die Brüsseler Behörde sogenannte Vertragsverletzungsverfahren ein. Passagiere in der EU hätten das Recht, «zwischen einer Rückzahlung und anderen Formen der Erstattung, wie einem Gutschein, zu wählen», hieß es am Donnerstag.

Die Tourismus- und Reisebranche ist von der Corona-Krise besonders hart getroffen worden. Die Pflicht zur Erstattung brachte Reiseveranstalter und Airlines in finanzielle Bedrängnis. Deshalb hatten sich mehrere EU-Staaten über geltendes EU-Recht hinweggesetzt und verpflichtende Gutschein-Lösungen erlaubt. Auch Deutschland setzte sich dafür ein, gab dem Druck der EU-Kommission aber schließlich nach, und sah von einer Gutscheinpflicht ab.

Griechenland und Italien haben nach Angaben der EU-Kommission dagegen im Flug- und im Schiffsverkehr Maßnahmen ergriffen, die nicht mit den EU-Verbraucherrechten vereinbar sind. Für Italien gelte dies auch mit Blick auf den Bus- und Schienenverkehr.

Nun haben Rom und Athen zwei Monate Zeit, auf den Schritt der EU-Kommission zu reagieren. Räumen die Länder die Bedenken nicht im Laufe des Verfahrens aus, könnte die EU-Kommission sie vor dem Europäischen Gerichtshof verklagen. Man prüfe auch die Situation in anderen EU-Staaten, betonte die Brüsseler Behörde.

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