KARLSRUHE (dpa) - Die rechtspopulistische AfD ist beim deutschen Verfassungsgericht mit ihrer Klage gegen die Flüchtlingspolitik von Bundeskanzlerin Angela Merkel in sämtlichen Punkten gescheitert.
Die Richter des Zweiten Senats des höchsten deutschen Gerichtes verwarfen alle drei Anträge einstimmig als unzulässig. Das teilte das Gericht am Dienstag in Karlsruhe mit.
Die AfD-Fraktion im deutschen Bundestag wollte vor allem Merkels Entscheidung von Anfang September 2015 überprüfen lassen, die Grenze von Österreich nach Deutschland für Flüchtlinge offenzuhalten und die Menschen nicht abzuweisen. Die Abgeordneten konnten dem Beschluss der Verfassungsrichter zufolge aber nicht hinreichend darlegen, dass sie diese Entscheidungen in ihren Rechten verletzt oder unmittelbar gefährdet hätten - zumal die AfD damals noch gar nicht im Bundestag saß. Das Instrument der Organklage sei nicht dafür vorgesehen, die Regierung zu einem bestimmten Handeln zu verpflichten, hieß es.
Die 2013 gegründete Alternative für Deutschland (AfD) war 2017 erstmals ins deutsche Parlament eingezogen. Mit 92 Abgeordneten stellt sie dort die drittgrößte Fraktion.