AfD-Landtagsabgeordneter wegen Gewalt-Aufrufs ausgeschlossen

Andreas Kalbitz, Bundesschiedsgericht der AfD in Stuttgart. Foto: epa/Ronald Wittek
Andreas Kalbitz, Bundesschiedsgericht der AfD in Stuttgart. Foto: epa/Ronald Wittek

STUTTGART: Nach einem Aufruf zum gewaltsamen Umsturz der Regierung hat die AfD-Fraktion im Landtag des deutschen Bundeslandes Baden-Württemberg den umstrittenen Abgeordneten Stefan Räpple mit sofortiger Wirkung aus der Fraktion ausgeschlossen.

Seine Mitgliedschaftsrechte wurden ihm entzogen, wie ein Sprecher der Fraktion am Montag weiter mitteilte. Räpple hatte demnach am Samstag bei einer Demonstration gegen Corona-Maßnahmen in Mainz zu einem gewalttätigen Umsturz der Regierung aufgerufen.

«Wer diesen Rechtsstaat in Frage stellt, ja zu seiner gewaltsamen Beseitigung aufruft, hat den Boden dieser Verfassung verlassen und damit auch die Grundlagen der Fraktionsverfasstheit in Frage gestellt», sagte Fraktionschef Bernd Gögel.

«Wer zu Straftaten aufruft, kann nicht länger Teil unserer Fraktion und Partei sein», sagte AfD-Landeschefin Alice Weidel, die auch die Vorsitzende der Bundestagsfraktion der Rechtspopulisten ist. «Ich halte die Entscheidung der Fraktion daher für absolut richtig.»

Die erst 2013 gegründete AfD ist in allen deutschen Länderparlamenten vertreten und stellt im Bundestag die drittstärkste Fraktion. Die Landesverbände Thüringen und Brandenburg werden als rechtsextremistische Verdachtsfälle vom Verfassungsschutz (Inlandsgeheimdienst) beobachtet, ebenso die Jugendorganisation Junge Alternative.

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