Ärztliches Marihuana auch für Ausländer?

Ärztliches Marihuana auch für Ausländer?

Ein Leser möchte wissen, ob medizinisches Marihuana in Thailand ausschließlich der einheimischen Bevölkerung vorbehalten ist:

Hallo liebes FARANG-Team, Ihr Bericht in der Onlineausgabe vom 15. Mai über „Cannabis wird ein Milliardengeschäft“ hat mich zu dieser Anfrage veranlasst, denn ich bekomme in Deutschland für meine Nervenschmerzen nach einem Arbeitsunfall Dronabinol-Tropfen verschrieben. Diese werden aus Cannabis hergestellt und sind daher auch THC-haltig. Nun meine Frage: ist es für Ausländer möglich, sich in Thailand auch durch einen Arzt Cannabis-Medikamente verschreiben zu lassen oder ist diese Medikation nur Thailändern vorbehalten? Falls auch für Ausländer die Verschreibung möglich ist, würden sie mir Kontaktdaten vermitteln, damit ich mir nähere Informationen einholen kann?

Heinz Wiegand

Anm. d. Red.: Sehr geehrter Herr Wiegand, vielen Dank für Ihre Zuschrift und Ihr Inte­resse an unserem Magazin DER FARANG. Im Thai Lawyer Blog (www.thailawforum.com/blog/what-thailands-medical-marijuana-law-means-for-foreigners) wurde ein Beitrag veröffentlicht, der eine Antwort auf Ihre Frage bietet. Laut dem thailändischen Wirtschaftsjuristen Jitsopin Narasettapong, der in dem Blogbeitrag zitiert wird, wurde zwar ausländischen Unternehmen die Herstellung, der Verkauf, der Import, der Export und der Besitz von medizinischem Cannabis im Rahmen der „Thai First“-Regelung untersagt, doch Ausländer sind nicht gänzlich davon ausgeschlossen, medizinisches Marihuana in Thailand zu beziehen. Ausländische Besucher, die an bestimmten Krankheiten oder Beschwerden leiden, wird gestattet, medizinisches Marihuana zu importieren, zu exportieren und zu besitzen, vorausgesetzt, sie erhalten die Zustimmung eines zertifizierten Arztes und der thailändischen Food and Drug Administration, kurz FDA (www.fda.moph.go.th/sites/fda_en/Pages/Main.aspx), die für die Regulierung von medizinischem Marihuana im Land verantwortlich ist. Dennoch empfehlen wir, die Dienste eines in Thailand zugelassenen Anwaltes für eine Auskunft in Anspruch zu nehmen, da wir als Redaktion keine verbindliche Rechtsauskunft geben können und dürfen.


Die im Magazin veröffentlichten Leserbriefe geben nicht die Meinung der Redaktion wieder. DER FARANG behält sich darüber hinaus Sinn wahrende Kürzungen vor. Es werden nur Leserbriefe mit Namensnennung veröffentlicht!

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