BRAUNSCHWEIG (dpa) - Nach dem tödlichen Absturz eines 15-jährigen Flugschülers in Braunschweig ermittelt die dortige Staatsanwaltschaft gegen dessen Fluglehrer. «Wir haben Ermittlungen gegen den Fluglehrer wegen fahrlässiger Tötung aufgenommen», sagte Sprecher Christian Wolters am Montag der Deutschen Presse-Agentur. Es gebe einen Anfangsverdacht, erklärte er ohne weitere Angaben.
Der verunglückte Flugschüler hatte am Samstag nach Angaben des Deutschen Aero-Clubs (DAeC) Steuerprobleme gemeldet. Kurz vor dem Absturz des Segelflugzeugs habe er vom Fluglehrer die Aufforderung zum Absprung erhalten. Das Flugzeug zerschellte auf einem Friedhof, der 15-Jährige prallte rund 150 Meter weiter auf einem Verkehrsübungsgelände auf den Boden. Nach ersten Erkenntnissen hatte sich sein Fallschirm nicht entfaltet.
Die Segelflugausbildung können Jugendliche ab 14 Jahren beginnen. Nach einer gründlichen Ausbildung mit diversen Prüfungen und Übungsflügen mit und ohne Fluglehrer erhalten Schüler ihre Fluglizenz frühestens zum 16. Geburtstag.
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