Kurt Wurst 23.09.20 17:39
Privat oder gewerblich
Wiki sagt: "Als Händler werden Personen oder Unternehmen bezeichnet, die Handelswaren (Commodities) oder Finanzprodukte ankaufen und sie wieder verkaufen".

Gefühlsmäßig würde ich sagen, wenn jemand z. B. seinen Haushalt auflöst und die Sachen übers Internet verkaufen möchte, ist er kein Händler. Wenn jemand Sachen ankauft oder herstellt, um sie mit Rohgewinn zu verscherbeln ist er Händler, ob "privat" oder angemeldet ist dabei unerheblich.
Uwe Hagemann 23.09.20 16:52
Gilt dieses Gesetzt auch für Privatverkauf? Oder nur für Gewerbliche?
Ingo Kerp 23.09.20 14:26
Sollte ein Onlinehändle seine Preise nicht im Angebot mit angeben, wäre es unklug und den ein oder anderen evtl. Käufer davon abhalten zu bestellen. Gleichzeitig entfällt damit für jeden evtl. Käufer die schnelle und sofortige Vergleichung der Preise mit anderen Händlern. Es hat mal geheißen: der Kunde ist Koenig. Also, er bekommt den besten Service, den man bieten kann.
Phi Nott 23.09.20 12:22
Warum
die Preisangaben in arabischen Ziffern ? Gibt's denn da auch Farangpreise? 555