Oliver Harms 23.11.19 21:48
Gute Arbeit durch die Polizei
Harms nicht Harmis Herr Thoenis!
Im übrigen total egal um was für eine Straftat es sich handelt,als Ausländer habe ich mich an die Gesetze zu halten die im Gastland gültig sind.
Wenn nicht dann gibt es nur eines,ab in die Heimat und auf die schwarze Liste.
Das gilt auch für die ausländischen Unterstützer dieser Typen in den Kommentaren.
Ingo Kerp 23.11.19 13:13
Ob da ein Konkurrent einen lästigen Mitbewerber los werden wollte?
Thomas Thoenes 23.11.19 11:51
@Jack Weber
rechtlich gesehen schon. Und zwar von der ersten Sekunde des Einreisens an gerechnet wird der illegale Aufenthalt als Overstay angerechnet. Ob die erlaubte Zeit vorher 1 Jahr, 1 Monat, 1 Tag oder 0 Sekunden beträgt spielt keine Rolle.
Thomas Thoenes 23.11.19 00:25
@Norbert Schettler
Dito! Aber warten wir mal was Harmis sagt, wenn schon Wohlstandsbettler nach ihm quasi Lebenslänglich kriegen sollten.