Kurt Wurst 15.12.19 12:18
Vielen Dank, Pattaya Fan
Ich bin bereits davon ausgegangen, dass genau so, wie Sie schreiben, meine Vorgehensweise sein wird. Das Blöde bei der Sache ab 2021 für mich ist, dass ich ausreichend - auch für Thailand - abgesichert bin, und ZUSÄTZLICH eine thailändische Versicherung abschließen muss. Ich werde dann wohl auch zu dem O-Visum wechseln. Falls, wie Sie schreiben, bis dahin auch für das O-Visum die KV-Pflicht eingeführt werden würde, müsste ich mir was anderes überlegen. Eine DOPPELkrankenversicherung für "Nothing" würde ich nicht einsehen.
Pattaya Fan 14.12.19 23:51
Nachtrag Krankenversicherung Non O-A beiKonsulat D
@ Herr Wurst, auf meine Nachfrage beim ADAC bzgl. Ausstellung dieses "Foreign Insurance Certificate" der thailändischen Gesundheitsbehörde habe ich eine negative Antwort erhalten. Wenn dieses Certificate auch weiterhin von den thailändischen Behörden, auch für die Beantragung des Visa Non O-A in Deutschland notwendig ist und die deutschen Versicherungen sich weigern, es auszufüllen, haben Sie und ich im Jahr 2021 bei Neubeantragung ein Problem. Dann hilft nur der Wechsel zum Non-O, wenn bis dahin dafür nicht auch schon die Krankenversicherungspflicht eingeführt ist !!! Danke für Ihre sehr kompetenten Kommentare !!!
Pattaya Fan 14.12.19 23:50
Non-Immigrant O-A (Long Stay) "M" (Multiple)
@ Kurt Wurst
Herr Wurst, Sie haben auf Ihre Frage vom 08.12.19 keine Antwort erhalten. Aus diesem Grund melde ich mich jetzt. Ich selbst bin auch Deutscher und habe mein Visa Non-Immigrant O-A mit "M" = mehrfache Eineisen, wie Sie vor einigen Monaten in Deutschland beim thailändischen Konsulat in Deutschland zugeteilt bekommen.
In der Praxis bedeutet das, dass wir während der "Visa Gültigkeit" so oft wir wollen Thailand verlassen können, ohne dass dazu ein Re-Entry von der Immi Thailand benötigt wird. Dafür steht das "M" = Multiple.
Wenn wir während der Visa-Gültigkeit wieder nach Thailand einreisen, erhalten wir jedesmal einen 365 Tage Stempel. Somit können wir 2 Jahre mit nur 1 Visum bleiben. Dazu ist nur eine Ausreise und Wiedereinreise kurz vor Ablauf der Visa-Gültigkeit nötig. Das habe ich die letzten 2 Jahre gemacht und werde ich jetzt wieder tun. Wir beide können somit bis April/Mai 2021 in Thailand mit diesem Visum mit einer Ausreise und Wiedereinreise (für Sie vor Ablauf Visum im Mai 2020) verbleiben.
Nun zum Thema Krankenversicherungspflicht. Ab 31.10.19 ist bei Beantragung eines Non O-A im Ausland (für Sie und mich in Deutschland) oder Verlängerung bei einer Immi In Thailand eine Krankenversicherung erforderlich. Die Konsulate in Deutschland wollen dazu die Original-Versicherungsbestätigung sehen und "zusätzlich" das "Foreign Insurance Certificate" der thailändischen Gesundheitsbehörde, ausgefüllt und unterzeichnet von der deutschen Versicherungsgesellschaft.
Jom 11.12.19 08:59
Hier schlachtet man wieder mal die falsche Kuh
Ich war immer der Meinung das um die Krankenhäuser geht die auf ihren unbezahlten Rechnungen der Farang sitzen geblieben sind. Zur Strafe wird aber nur den Inhabern eines O-A Visa eine Krankenversicherung aufgezwungen. Alle Anderen mit Visa O dürfen sich weiterhin in Thailand ohne Krankenversicherung aufhalten, da paßt doch was nicht zusammen. Und das Paradoxe an der Geschichte ist zudem das ich seit Jahren ein Visa O-A und auch eine Krankenversicherung habe die aber nicht den Empfehlungen der Immigration entspricht. Ein mir von der Immigration empfohlener Wechsel von Visa O-A auf O sollte gut überlegt sein. Im Netz kursieren bereits Informationen das Einreisende mit O Visa bezüglich ihrer finanziellen Mittel wie Bargeld oder auch Bankbuch Auszüge kontrolliert wurden.
Jürgen Franke 10.12.19 15:19
Meine Konsul Information von gestern lautet:
Krankenversicherung nur für OA Visum oder dessen Verlängerung, nicht für ein bereits im Paß enthaltenes Retirement Visum.
Mike Dong 10.12.19 14:39
@Helmut Fritz / Unterschied
Ein "O-A non-immi" benötigt seit 01.11.19 eine Krankenvers, ein "O non-immi" NICHT.
Jom 10.12.19 13:39
Unterschied zwischen Visa O und Visa O A
Als ich vor Jahren nach Thailand emigrierte war ich im Besitz des O A Visa. Mein Freund der etwas später nach kam hatte das Visa O. Für die Antragstellung in Berlin benötigten wir die gleichen Unterlagen. Der einzige Unterschied der uns Visa mäßig trennte war das ich mich alle 90 Tage bei Immigration melden musste und er die kostenintensiven Visa Run's machen durfte. Die Immigration hat mir jetzt nahegelegt den Visa O A Status abzulegen und einen neuen Antrag auf Visa O zu stellen. Angeblich kann mit dem Visa O auch die 90 Tage Meldung gemacht werden. Ich zögere noch denn mir stellt sich die Frage was der Wechsel langfristig für Folgen hat, schließlich weiß man nie was die Immigration noch alles in petto hat.
Helmut Fritz 10.12.19 10:18
Was bitte ist der Unterschied zwischen Non Immigrant O-A für Rentner und Non Immigrant O für Rentner?????
Khun Ten 09.12.19 21:11
KV-Bescheinigung bei O-A Verlängerung
@ Ronaldo: Die Immi verlangt zum bisher Üblichen zusätzlich ein Formular. Die Versicherung stellt bei Vertragsabschluss dieses Formular zu Hd. der Immi aus. Daraus ist ersichtlich, ab wann die Versicherung gilt und die Leistungssummen (40`00/400`000 B., Unterzeichnet und gestempelt von der Versicherung). Beim Versicherungsantrag muss man unbedingt den Versicherungsbeginn entsprechend angeben! Dieses Dokument ist dann bei der Visaverlängerung dem anderen Papierkram (Bankbelegen etc.) beizulegen. Die Immi hat also keine Kenntnisse betreffend Ausschlüsse. Gemäss Auskunft der Immi Jomtien sollte der Versicherungsbeginn 1 Tag vor Beginn des neuen Visumsjahres sein (D.h.: neue Visumverlängerung ab 25. = Versicherungsbeginn 24.). Weitere Info 1.: Die meisten Versicherungen bearbeiten Anträge meistens erst ab 3 Monaten vor Versicherungsbeginn. Weitere Info 2.: Wenn man wegen Alter oder bestehenden Krankheiten einen Gesundheitscheck machen muss, zieht sich das Prozedere in die Länge! Unbedingt rechtzeitig damit beginnen. Wenn man genügend Zeit noch hat, gäbe es dann die Möglichkeit innerhalb der zur Verfügung stehenden Zeit ggf. eine zweite Versicherung abzuklappern, wenn die erste zu viele Vorbehalte anbringt.
Jürgen Franke 09.12.19 21:08
Wer die Ausführungen von Björn Jahner
nicht verstanden hat, möge sich bei seinem zuständigen Konsul die Zeilen nochmals erklären lassen. Ich habe die Erklärung meiner Konsulin an die Redaktion weitergeleitet. Eine Reisekrankenversicherung, wie z.B. ADAC setzt einen Wohnsitz in Deutschland voraus.
Jom 09.12.19 14:46
Hilfestellung für Residenten mit O A Visa
Eine Visa O A Verlängerung wird zukünftig nur noch erteilt wenn auch ein Vertrag mit einer dieser
thailändischen Krankenversicherungen abgeschlossen wurde. Bestehende Auslands Krankenversicherungen werden nicht akzeptiert.
Sollte also ein Vertragsabschluss mit einer der aufgeführten Versicherungen aus welchen
Gründen auch immer nicht zu Stande kommen bleibt nur noch der Wechsel zum O Visa.
Das würde dann wie folgt ablaufen: aus Thailand ohne re-entry permit in ein Nachbarland aus-
und wieder einreisen. Mit dieser Ausreise ist das O A Visa erloschen und Einreise erfolgt mit Touristen Visa.
Auf der Immigration eures Wohnortes dann regulär ein O Visa beantragen.
Wegen hoher Auslastung bitte die Bearbeitungsdauer terminlich abstimmen, original Ton Immigration.
Ronaldo 09.12.19 00:16
Guter Artikel, ziemlich knackig auf den Punkt
gebracht. Nur 2 Fragen bleiben für mich noch unbeantwortet: was ist mit Leuten, die bereits das O-A haben und demnächst ihre Jahresverlängerung beantragen wollen? Wie wird die Immigration mit KV-Verträgen umgehen, die eine oder mehrere "Exclusions" (Ausschlüsse) beinhalten? Für alle Type O (other purposes) - Inhaber steht zu befürchten an, dass es nur noch eine Frage der Zeit ist, bis die KV-Pflicht auch für diese Gruppe kommt. Das soll keine Spekulationen anheizen - man sollte nur darauf vorbereitet sein.
Hans Breitrainer 08.12.19 23:07
Michael Strotmann
Hinter der Auslandskrankenversicherung des ADAC steht die Hanse Merkur Versicherung. Auch die Beiräge sind identisch. Wenn sie direkt bei denen abschliessen haben sie diese Probleme nicht. Bin schon seit 8 Jahren bei denen versichert.
Jürgen Franke 08.12.19 23:07
Offensichtlich gilt diese Regelung der
Krankenversicherungspflicht nicht für den Personenkreis, der hier seit Jahren ein Visum hat und auch krankenversichert ist.
Michael Strotmann 08.12.19 19:36
ADAC
Die relativ günstige Auslandsreiseversicherung des ADAC hat leider ein großes Manko: weder die Geschäftsstellen noch die Hauptstelle in München (Anfrage per email) füllen das erforderliche Thai Formblatt aus ! Die ADAC Bescheinigungen (habe jetzt 3 in englisch) waren nicht gut genug für die Royal Thai Botschaft in Berlin. Muss also jetzt alle 3 Monate ausreisen ...
Rainer Stutz 08.12.19 16:02
Alter ?
Eine Versicherungspflicht zu schaffen, in Thailand, "für alle", ist eine gute Idee. Aus sozial-politischen Gründen wurde dies auch in der Schweiz gemacht - wer Wohnsitz nimmt, hat eine KK abzuschliessen. Eigentlich indiskutables Thema. Was mich interessieren würde, ist, wie "Thailand-Versicherungen" mit der Altersgrenze umgehen ? Ist die nun frei ? Also auch 70, 80, 90 .... ? Und wie sieht es aus mit Aufnahme "inkl. Vorgeschichte" ? Also alle, unabhängig des Gesundheitsstatus ?
@Breitrainer - richtig
Hans Breitrainer 08.12.19 13:55
Ich frage mich warum jemand überhaupt ein Non Immigrant O-A beantragt wenn man dadurch mehr Papierkram hat. Und warum man von den Non O Visuminhabern keine Krankenversicherung verlangt. Ich habe ein Non O bin aber trotzdem krankenversichert weil es einfach notwendig ist.
Ingo Kerp 08.12.19 11:49
Somit ist eindeutig klar, das für die in TH lebenden Expats mit Non Immigrant O Visa keine Versicherungspflicht besteht. Allerdings ist es keinesfalls von Nachteil, eine Versicheerung zu haben es sei denn, man verfügt über einige Mio THB für evtl. OP Kosten etc. im Hospital.
Kurt Wurst 08.12.19 11:48
Frage
Zitat: "Wenn der Visumsinhaber innerhalb dieses Jahres das Land verlassen und wieder einreisen möchte, muss er vor seiner Ausreise die Einwanderungsbehörde aufsuchen und eine Re-Entry Permit (Einfach oder Mehrfach) beantragen. Ohne Re-Entry Permit erlischt die einjährige Aufenthaltserlaubnis ab dem Zeitpunkt der Ausreise." Gilt diese Aussage auch bei einem 0-A Visum der Kategorie "M", also mehrfache Einreise? Zusatzangabe: Das O-A Visum wurde in Deutschland VOR der Regelung zum Krankenversicherungsnachweis ausgestellt, genauer gesagt im Mai 2019.