Heiner Kluessendorf 20.08.19 02:27
Krankenversicherungspflicht
Wenn ich es richtig verstanden habe werden wohl nur wenige gezwungen sein eine Krankenversicherung nachzuweisen, denn die Pflicht hierzu bezieht sich nur auf das im Ausland beantragte O/A Langzeitvisum für 365 Tage und dessen Verlängerung in Thailand. Das von den meisten bevorzugte Non O Visum für 90 Tage für Rentner und Ehepartner von Thais und deren Verlängerung sollen hiervon nicht betroffen sein. Also hierfür wird man nach derzeitigem Stand auch zukünftig keine spezielle KV benötigen.
Thomas Knauer 19.08.19 20:30
Wenn keine KV Pflicht dann bitte
sollte wer sich ohne genügend finanzielle Mittel und ohne KV in Thailand aufhält auch keine ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen. Kann ja wieder so werden wie wir es schon hatten, musste bei einem Infekt mit Sepsis erst in Vorkasse gehen bevor ein Arzt überhaupt mich in Augenschein nahm.
Ingo Kerp 19.08.19 13:25
Ab dem 75. Lebensjahr nimmt keine thail. Versicherung mehr jemanden auf.