Thomas Thoenes 09.02.19 10:32
@Ingo Kerp
Auch wenn das meist nicht so rüberkommt gilt hier im Strafrecht die Unschuldsvermutung. Sprich Straftat muss bewiesen werden. Da die Felder aber nachts angezündet werden und die Polizei zu 95 % nicht im Einsatz ist, müssten schon Kameras die Tat aufzeichnen. Den Bauer nächsten Tag zu belangen der "glaubwürdig" mit Unmengen Zeugen versichert er habe geschlafen und ist selbst verärgert über das Abbrennen seines Feldes dürfte schwer fallen. Einfacher wäre ein Gesetz das zum Schutze der Bevölkerung und Umwelt im nächsten Jahr den Anbau von Zuckerrohr verbietet auf allen Feldern die abgebrannt wurden. DAS verstehen die Bauern und werden sich hüten ihre Felder nach der Ernte zu verbrennen. Sie sollten sogar besser dafür Sorge tragen, das dieses mal nicht "wirklich" ein Fremder ihre Felder abfackelt weil sonst nächstes Jahr keine Ernte und keine Kohle. Quasi den Ball rüber schieben. Einfach und effektiv.
Siegfried Bickel 08.02.19 16:55
Ja da haben Sie vollkommen recht Herr Kerp, aber wen intressiert Das schon?
Bei uns in Udon Thani zeitweise der selbe Dunst, Trotzdem werden fleissig Felder abgebrannt!
Interresiert doch keine Behörde.
Den Schmutz (Aschenflug ) in kilometern Entfernung kann ja das "Pöbel" selber täglich entfernen,von der Luft ganz zuschweigen.
Ingo Kerp 08.02.19 13:37
Da das Abbrennen der Felder gesetzlich untersagt ist, dürfte es doch ein Leichtes zu sein, anhand der brennenden Felder festzustellen, wem diese gehoeren, um den Besitzer zu verklagen.
Thomas Thoenes 08.02.19 11:01
Sehr bedauerlich und auch hier muss sich
schnellstens was ändern. Allerdings sollte man die Prioritäten beachten und das steht BKK von der Anzahl der Betroffenen und auch wirtschaftlich wohl an erster Stelle um sofortige wirkungsvolle Maßnahmen zu ergreifen.