Zwei IS-Frauen mit Kindernzurückgekehrt

Aufnahme zweier vollverschleierter Frauen. Archivbild: epa/Yahya Arhab
Aufnahme zweier vollverschleierter Frauen. Archivbild: epa/Yahya Arhab

BERLIN (dpa) - Zwei deutsche IS-Frauen sind mit drei kleinen Kindern aus dem Nordirak nach Deutschland zurückgekehrt - und auf freiem Fuß. Das berichtet die «Welt» (Freitag) unter Berufung auf Sicherheitskreise. Gegen die Frauen lagen dem Bericht zufolge keine Haftbefehle vor. Sie seien daher bei der Ankunft in Frankfurt am Main am Donnerstag nicht festgenommen worden.

Es handle sich um eine Deutsch-Türkin aus Hessen und eine Konvertitin aus Baden-Württemberg. Die beiden seien zuletzt in einem kurdischen Frauengefängnis in Erbil festgehalten worden. Sie gelten dem Bericht zufolge als radikale Salafistinnen. Sie sollen sich nach Erkenntnissen der Sicherheitsbehörden der Terrormiliz Islamischer Staat (IS) angeschlossen haben.

Die Bundesanwaltschaft, die gegen die Islamistinnen ermittele, hatte laut «Welt» Haftbefehle beantragt. Der Bundesgerichtshof habe diese jedoch mit der Begründung abgelehnt, dass eine konkrete Terrorunterstützung nicht bewiesen sei. Im vergangenen Jahr hatte Generalbundesanwalt Peter Frank angekündigt, verstärkt gegen Dschihadistinnen vorgehen zu wollen.

Mehr als 80 deutsche Dschihadisten sollen sich dem Bericht zufolge aktuell in Nordsyrien und im Irak in Gefangenschaft befinden. Hinzu kämen noch zahlreiche Kinder, die teilweise vor Ort geboren wurden. Zehn Kleinkinder, bei denen durch DNA-Proben eine Verwandtschaft geklärt werden konnte, wurden bislang nach Deutschland gebracht.

Überzeugen Sie sich von unserem Online-Abo:
Die Druckausgabe als voll farbiges PDF-Magazin weltweit herunterladen, alle Artikel vollständig lesen, im Archiv stöbern und tagesaktuelle Nachrichten per E-Mail erhalten.

Leserkommentare

Vom 10. bis 21. April schließen wir über die Songkranfeiertage die Kommentarfunktion und wünschen allen Ihnen ein schönes Songkran-Festival.

Jürgen Franke 28.04.18 18:57
Die Haftbefehle wurden durch das BGH abgelehnt
Die Frauen werden es sicherlich genießen, in einem Rechtsstaat zu leben. Es wird sicherlich noch einige Zeit dauern, bis sich die Gesinnung der Richter im BGH der Wirklichkeit anpasst.
Volker Schacht 27.04.18 19:12
wieder mal
Staatsversagen auf ganzer Linie. Und dann wundert man sich wenn die Ressentiments gegenüber Kopftüchern, arabischen Vollverkleidungen und dem Islam insgesammt immer größer werden.
Hoffentlich sprengt der IS vor lauter Dankbarkeit den BGH in die Luft. Dann werden solche Fehlurteile in Zukunft unterbleiben. Die Mitgliedschaft in einer ausländischen Terrororganisation ich in Deutschland strafbar.
Dracomir Pires 27.04.18 18:22
Nicht bewiesen?
Moment mal. Die Islamistinnen schlossen sich den Terroristen an und liessen sich von ihnen schwängern. Wer weiss, was sie sonst noch bei diesen getrieben haben. Vielleicht klebt an den Händen dieser tickenden Zeitbomben sogar das Blut von Unschuldigen. Warum waren sie wohl im Gefängnis? Und was sagen die Behörden? Nichts Auffälliges ...
Jürgen Franke 27.04.18 17:13
Die Frauen sind mit ihren Kindern
nach Deutschland zurück gekehrt, da es sich hier sicherlich, was die Verpflegung und die ärztliche Versorgung betrifft, doch besser Leben läßt, als in einem kurdischen Frauengefängnis. Auch wenn sie als radikale Salafistinnen gelten.