Yingluck scheitert vor Gericht mit ihren Anträgen

Foto: epa/Narong Sangnak
Foto: epa/Narong Sangnak

BANGKOK: Bei der ersten Anhörung zum Reisförderprogramm-Fall hat der für Politiker zuständige Oberste Gerichtshof zwei Petitionen der ehemaligen Ministerpräsidentin Yingluck Shinawatra zurückgewiesen.

Sie hatte um eine Verschiebung der Verhandlung gebeten, weil nicht der Oberste Gerichtshof, sondern das Verwaltungsgericht zuständig sei. Im zweiten Antrag wurden die Richter gebeten, von der Staatsanwaltschaft vorgelegte Dokumente und Zeugenaussagen nicht zuzulassen. Die Richter urteilten, dass der Bericht der Nationalen Anti-Korruptionsbehörde durchaus in das Verfahren eingebracht werden könne. Die Verteidigung habe die Möglichkeit, ihrerseits Unterlagen einzureichen und Zeugen zu benennen. Der nächste Verhandlungstag wurde auf den 29. Oktober festgesetzt. Yingluck Shinawatra wird beim staatlichen Reisförderprogramm Pflichtverletzung vorgeworfen. Sie habe als Vorsitzende des zuständigen Ausschusses das für Korruption anfällige Programm nicht gestoppt. Das sogenannte Rice-pledging scheme zugunsten der Reisbauern hatte ein Defizit von rund 600 Milliarden Baht gebracht. Sollte Yingluck Shinawatra verurteilt werden, kann das Gericht auf eine Haft bis zu zehn Jahren erkennen.

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