Ein Leser richtet sich mit einer Frage an die Leserschaft:
Meine Bankomatkarten haben ein Limit bei der Daheimbank von 400 Euro. Nun gehe ich zum ATM und probiere 15.000 Baht, 14.000 Baht etc. abzuheben - nichts! Erst bei 10.000 Baht kommt Geld raus (+ 180 Baht Gebühr). Ist das bei allen Banken so? Sie wissen das sicher und ich spare mir eine Rundwanderung durch Pattaya zu den ATMs. Oder soll ich besser bei einer Bank direkt 15.000 Baht abheben, mit Karte und Reisepass? Auch ist mir aufgefallen, dass die Geldwechsler nahezu alle einen verschiedenen Umrechnungskurs haben. Haben die ATMs landesweit den gleichen Kurs? Bitte machen Sie ihre Leser auf GeoControl aufmerksam. Unsere Bankkarten sind automatisch in Thailand gesperrt und die Sperre muss jeweils zeitlich begrenzt über die Heimatbank deaktiviert werden. Sonst gibt es kein Geld aus dem ATM. No money, no honey!
Franz Jauk
Die im Magazin veröffentlichten Leserbriefe geben nicht die Meinung der Redaktion wieder. DER FARANG behält sich darüber hinaus Sinn wahrende Kürzungen vor. Es werden nur Leserbriefe mit Namensnennung veröffentlicht! |
Aktenzeichen.: S 22 R 373/14---
Hier der wortlaut des §.:§ 47 SGB I Auszahlung von Geldleistungen
(1) Soweit die besonderen Teile dieses Gesetzbuchs keine Regelung enthalten, sollen Geldleistungen kostenfrei auf ein Konto des Empfängers bei einem Geldinstitut, für das die Verordnung (EU) Nr. 260/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. März 2012 zur Festlegung der technischen Vorschriften und der Geschäftsanforderungen für Überweisungen und Lastschriften in Euro und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 924/2009 (ABl. L 94 vom 30.3.2012, S. 22) gilt, überwiesen oder, wenn der Empfänger es verlangt, kostenfrei an seinen Wohnsitz innerhalb des Geltungsbereiches dieser Verordnung übermittelt werden.
(2) Bei Zahlungen außerhalb des Geltungsbereiches der in Absatz 1 genannten Verordnung trägt der Leistungsträger die Kosten bis zu dem von ihm mit der Zahlung beauftragten Geldinstitut.-- Mit der Inanspruchnahme der Artikel der Charta der EU!