BERLIN/BANGKOK: Auf ihrer Webseite weist die Deutsche Botschaft Bangkok auf die Änderung der Europäischen Erbrechtsverordnung hin:
Am 17. August 2015 tritt die Europäische Erbrechtsverordnung (EU-ErbVO) in Kraft, die einige wichtige Änderungen für EU-Bürger mit sich bringt. Bisher regelte sich die Erbfolge für Deutsche nach deutschem Recht, künftig wird das Recht am Ort des gewöhnlichen Aufenthaltes des Erblassers zum Zeitpunkt des Todes maßgeblich sein. Daraus können sich erhebliche Abweichungen zur bisherigen erbrechtlichen Situation ergeben.
Im entsprechenden Merkblatt der Botschaft finden Sie wichtige Informationen über die erbrechtlichen Änderungen (Download hier).