Vorerst kaum Alkohol- und Drogentests für deutsche Piloten

Foto: dpa/Jan Woitas
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BERLIN/FRANKFURT (dpa) - Bei den geplanten Alkohol- und Drogentests für deutsche Verkehrspiloten hat es einen holprigen Start gegeben. Zum Inkrafttreten des entsprechenden Gesetzes an diesem Freitag hat nach Angaben des Bundesverbandes der Deutschen Luftverkehrswirtschaft (BDL) lediglich die Lufthansa sämtliche Voraussetzungen für die unangekündigten Stichproben geschaffen.

Dazu gehört neben einem Leitfaden, der beim Luftfahrtbundesamt vorzulegen ist, vor allem eine Betriebsvereinbarung, die den genauen Ablauf der Tests festlegt. Bei Tuifly und Air Berlin stünden die entsprechenden Verhandlungen mit den Personalräten kurz vor dem Abschluss, sagte BDL-Hauptgeschäftsführer Matthias von Randow der Deutschen Presse-Agentur. Beide Gesellschaften hätten bereits ihre Leitfäden eingereicht. Bei der Condor sei noch kein Einvernehmen mit der Personalvertretung erzielt worden und es scheine durchaus möglich, dass dort eine Einigungsstelle beim Arbeitsgericht eingeschaltet werden müsse. Der BDL rechne aber bei allen Gesellschaften mit einer kurzfristigen Lösung.

Knackpunkte bei den Verhandlungen sind der Gewerkschaft Vereinigung Cockpit (VC) zufolge der Schutz der Piloten vor Konsequenzen nach falschen Ergebnissen, das Anrecht auf eine B-Probe und genaue Regelungen über den technischen Ablauf.

Condor werde selbstverständlich seine gesetzlichen Pflichten erfüllen, erklärte ein Unternehmenssprecher in Frankfurt. Man sei noch in Gesprächen mit dem Betriebsrat, habe aber alle anderen Voraussetzungen geschaffen. Die Lufthansa hat nach eigenen Angaben einen externen Dienstleister mit den Kontrollen beauftragt.

Der Bundestag hatte im vergangenen April den deutschen Fluggesellschaften aufgegeben, die Stichproben vor Flugantritt selbst durchzuführen. Das Gesetz ist an diesem Freitag in Kraft getreten. Piloten ausländischer Gesellschaften werden bereits seit Jahresbeginn vom Luftfahrtbundesamt kontrolliert.

Der genaue Ablauf der ärztlich beaufsichtigten Stichproben sollte per Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung geregelt werden. Ein branchenweiter Tarifvertrag war aber am Widerstand der Fluggesellschaften gescheitert, die längst nicht alle Tarifpartner der Pilotengewerkschaft Vereinigung Cockpit (VC) sind.

Dass es mit Ausnahme der Lufthansa noch keine fertigen Regelungen gebe, sei nicht gut für die Mitarbeiter, sagte VC-Sprecher Markus Wahl. «Das sorgt für Verwirrung und gibt keine Rechtssicherheit.» Die VC hatte sich unmittelbar nach dem vom Co-Piloten Andreas Lubitz herbeigeführten Absturz des Germanwings-Jets im Frühjahr 2015 zunächst gegen Zufallstests ausgesprochen, sie aber nach den eindeutigen Empfehlungen der Germanwings-Taskforce akzeptiert.

Die Piloten fordern zusätzlich kollegiale Unterstützungsprogramme, die bislang auf freiwilliger Basis bei einigen Gesellschaften angeboten werden. Diese sogenannten Peer-Programme bieten einen ersten Anlaufpunkt für Piloten bei einer Vielzahl persönlicher Problemlagen, zu denen auch Sucht gehören kann. Sie sollten europaweit für alle Fluggesellschaften verbindlich werden, fordert auch der BDL. Die europäische Luftsicherheitsbehörde EASA hat die Peer-Programme der EU-Kommission empfohlen, die darüber voraussichtlich im Sommer entscheidet.

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Ingo Kerp 22.04.17 14:26
Prima, dann können wir ja noch einen zur Brust nehmen.
Winfried Reseck 22.04.17 14:26
Oooohhh das ist aber ein Problem,
die Piloten auf Alkohol zu Testen. Lieber riskiert man hunderte von Menschenleben. Wer hat da wohl wieder die Hände im Spiel. Hat Frau Merkel zum Kanzleramtsessen geladen im Hinterzimmer ?