Verteidiger gegen Bestrafung Zschäpes für Mordes

Beate Zschäpe. Foto: epa/Joerg Koch
Beate Zschäpe. Foto: epa/Joerg Koch

MÜNCHEN (dpa) - Die beiden Wunschverteidiger von Beate Zschäpe haben sich am Donnerstag gegen eine Bestrafung der mutmaßlichen deutschen Rechtsterroristin wegen Mittäterschaft an den Morden des «Nationalsozialistischen Untergrunds» (NSU) gewandt.

Zschäpes Anwalt Mathias Grasel sagte in seinem Plädoyer vor dem Oberlandesgericht München, Zschäpe sei weder an der Planung noch an der Durchführung der Morde beteiligt gewesen. Die Beweisaufnahme im NSU-Prozess habe dafür keine Beweise gebracht. Die in mehreren höchstrichterlichen Urteilen aufgestellten Kriterien für Mittäterschaft seien nicht erfüllt. Einen Antrag für die Strafzumessung will Grasels Kollege Hermann Borchert voraussichtlich am frühen Nachmittag stellen.

Die Bundesanwaltschaft hatte Zschäpe dagegen als Mittäterin bezeichnet, die für alle Verbrechen voll verantwortlich sei und darum so zu bestrafen sei, als habe sie sie selber verübt. Dem NSU werden vor allem zehn Morde vorgeworfen. Neun Opfer waren türkisch- und griechischstämmige Gewerbetreibende. Das zehnte Opfer war eine Polizistin. Als Motive nennt die Bundesanwaltschaft Rassenhass und Hass auf den Staat.

Zschäpe hatte fast 14 Jahre mit ihren Freunden Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt im Untergrund gelebt. Das Trio war am 4. November 2011 nach einem misslungenen Überfall der beiden Männer in Eisenach im Bundesland Thüringen aufgeflogen. Mundlos und Böhnhardt nahmen sich nach dem misslungenen Überfall das Leben.

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