Verfolgungsjagd kein Grund zum Rasen

Foto: Fotolia
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LAUSANNE (dpa) - Auch bei der Fahrt zum Tatort oder der Verfolgung eines Straftäters müssen sich Schweizer Polizisten grundsätzlich an die Verkehrsregeln halten.

Das Bundesgericht in Lausanne bestätigte ein Urteil gegen einen Polizeibeamten über ein Jahr Haft auf Bewährung wegen eines Raser-Delikts. Der Beamte war bei einer Verfolgungsjagd mit Blaulicht und Sirene in Genf mit Tempo 132 unterwegs.

Erlaubt sind auf der Straße am Genfer See nur 50 Kilometer pro Stunde. Das Gericht hielt in seinem am Mittwoch veröffentlichten Entscheid (Urteil 6B_1102/2016) zwar fest, dass Polizisten unter bestimmten Umständen Regeln missachten dürften, aber dies noch lange kein Grund sei, selbst eine Lebensgefahr heraufzubeschwören. Sirene und Blaulicht trügen bei hohem Tempo kaum zur Verminderung der Unfallgefahr bei. Autofahrer hätten nur wenig Zeit zu reagieren..

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