„Verbrecher“-Jagd im Internet heizt Stimmung an

Selbst Thailands Polizei als Mithelfer – Erst alle Details ins Netz, dann befragen

Der Schweizer Peter N. (52) aus dem Kanton Bern nach sechs Tagen Krankenhaus: Die Stimmung wieder obenauf.
Der Schweizer Peter N. (52) aus dem Kanton Bern nach sechs Tagen Krankenhaus: Die Stimmung wieder obenauf.

KOH SAMUI: Lief diese Nachricht schneller durchs Internet als die Polizei erlaubt? Oder so schnell, weil es Beamte der Royal Thai Police tatkräftig unterstützten? Die virtuelle Jagd nach Missetätern kleineren oder großen Kalibers feiert Konjunktur. Es vergeht kein Tag, an dem nicht eine neue Skandalgeschichte ins unendliche soziale Netzwerk gejagt wird. In die Lawine, die dann unaufhaltsam rollt, geraten immer häufiger auch Touristen oder westliche Langzeit-Residenten.

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TheO Swisshai 09.07.17 21:52
@Andreas Keasling / Unschuldsvermutung
Beim Persönlichkeitsschutz geht es in erster Linie um den Schutz von zu unrecht Beschuldigten, nicht von Kriminellen. Sie haben zwar sicher recht, dass es einzelnen Kriminellen immer wieder gelingt, sich dank des Persönlichkeitsschutzes Vorteile zu verschaffen, Es ist jedoch der Preis der zu zahlen ist, für die Verhinderung von Fehlurteilen. Denn an erster Stelle sollte immer der Schutz von Unschuldigen stehen, diskussionslos. Zum Kriminellen sollte man auch in Thailand nicht schon bei der Verhaftung durch die Polizei werden. sondern erst nach einem Schuldspruch durch ein Gericht. Bis dahin sollte die Unschuldsvermutung gelten, damit alles getan wird, damit keine Unschuldige schuldig.gesprochen werden. Denn das ist die grösste Ungerechtigkeit die es gibt. Die öffentliche Zurschaustellung der Verdächtigen durch die Polizei, bedeutet für die Verdächtigen allerdings schon den halben Schuldspruch, unbedeutend , ob schuldig oder nicht.
Andreas Keasling 28.06.17 13:07
wer kriminell wird...
hat meines Erachtens seinen Persönlichkeitsschutz verloren. Der in Deutschland vollkommen übertriebene Persönlichkeitsschutz für Kriminelle und mafiöse Netze ist nicht länger hinzunehmen und muss gesetzlich anders geregelt werden. Als Beispiel nehme ich mal die, ich glaube bei Anne Will, aufgetretene Geschäftsinhaberin die sich in einer Diskussion beschwerte, dass bei ihr schon 5 mal, zumeist derselbe Täter, eingebrochen worden sei, und sie trotz eindeutiger Filmaufnahmen diese Täter nicht ins Netz stellen darf weil sie sich selbst strafbar machen würde, so die Polizei, die sich selbst nicht in der Lage sieht den Täter zu ermitteln, sie habe ja nicht seine Adresse....
Dominik Ecken 26.06.17 10:31
Schrecklich
Ja, das sind schreckliche Zustände. Da haben es Diebe und andere Straftäter in Deutschland besser. Entweder werden sie gar nicht gefasst, oder wenn doch, dann werden sie direkt wieder auf freien Fuß gesetzt und erhalten vielleicht nach fünf Jahren eine Bewährungsstrafe. Sollten sie auf Fotos abgebildet werden, ziehen sie wegen Menschenrechtsverletzung vor Gericht.