Unfall mit neun Toten: 30 Millionen Baht Schadenersatz

Foto: The Nation
Foto: The Nation

BANGKOK: Ein Zivilgericht hat eine 21-jährige Frau und deren Eltern auf 30 Millionen Baht Schadenersatz für rücksichtsloses Fahren auf einem Bangkoker Expressway verurteilt.

Am 27. Dezember 2010 hatte das damals 17 Jahre alte Mädchen mit seinem Wagen einen folgenschweren Verkehrsunfall verursacht, bei dem neun Insassen eines Minibusses starben. Die Fahrerin war nicht im Besitz eines Führerscheins. Nachdem die junge Frau von einem Berufungsgericht zu zwei Jahren Gefängnis verurteilt worden war, ging es am Donnerstag vor dem Zivilgericht um Schadenersatz für die Familien der Todesopfer und für die Verletzten. Insgesamt lagen dem Gericht Eingaben von 28 Klägern vor. Sie hatten über 100 Millionen Baht Entschädigung plus 7,5 Prozent Zinsen für jedes Jahr gefordert. Das Gericht entschied auf unterschiedliche Zahlungen je nach Schwere der Schäden zwischen 4.000 und 1,8 Millionen Baht plus 7,5 Prozent Zinsen je Jahr. In der Urteilsbegründung hieß es, neben der jungen Frau hätten sich auch die Eltern schuldig gemacht. Ihre Tochter hatte damals den Honda der Familie ohne Fahrlizenz fahren dürfen. Das Mädchen hatte auf dem Expressway bei hoher Geschwindigkeit einen Minibus gerammt. Das Fahrzeug prallte gegen die Begrenzungsmauer und stürzte auf die unter der Schnellstraße verlaufende Straße.

Überzeugen Sie sich von unserem Online-Abo:
Die Druckausgabe als voll farbiges PDF-Magazin weltweit herunterladen, alle Artikel vollständig lesen, im Archiv stöbern und tagesaktuelle Nachrichten per E-Mail erhalten.

Leserkommentare

Vom 10. bis 21. April schließen wir über die Songkranfeiertage die Kommentarfunktion und wünschen allen Ihnen ein schönes Songkran-Festival.

Andreas Keasling 27.11.15 18:08
Das Gericht
hat sicherlich die Eigentumsverhältnisse berücksichtigt die sowohl bei den geschädigten Familien als auch bei der Famile des Schädigers vorherrschen. Auch in Deutschland werden Eltern bestraft wenn sie es ihren Kindern ermöglichen grob fahrlässig Unsinn anzustellen, so wie hier. Die Versicherung würde in Deutschland wohl in Vorleistung treten, aber die Familie in Regress nehmen, zumindest die Tochter. Auch in Deutschland wurden schon Eltern bestraft die ihren Zöglingen z.B. einen Zugang zum legalen Waffenbesitz der Eltern ermöglichten und damit Unsinn anstellten. Das kann man hier analog auch so ansehen. ich finde das Urteil vollkommen gerechtfertigt, eher zu milde als zu streng.
Jürgen Franke 27.11.15 12:23
Diese Frage
habe ich mir auch gestellt. Kann mir aber auch für Europa nicht vorstellen, dass für einen derartigen Fall, eine Versicherung für einen derartigen Schaden aufkommen würde.
Jürgen Franke 26.11.15 17:55
Ein grauenvoller Unfall
dass für die Folgen des Unfalls auch die Eltern haften müssen, ist nachvollziehbar.