Umgang mit Hummern neu reglementiert

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ZÜRICH (dpa) - Panzerkrebse wie Hummer dürfen in der Schweiz ab 1. März nicht mehr auf Eis oder in Eiswasser transportiert werden.

Dadurch könne die Delikatesse knapp werden, meinte der Gastronomieverband GastroSuisse am Donnerstag. Die Regierung hatte am Mittwoch neue Tierschutzmaßnahmen verkündet. Danach dürfen Panzerkrebse auch nicht mehr lebend in siedendes Wasser getaucht werden. Sie müssen vor dem Töten betäubt werden. Nach der deutschen Tierschutzverordnung dürfen Krebstiere, Schnecken und Muscheln in stark kochendem Wasser getötet werden.

«Es wäre für die Spitzengastronomie und ihre Gäste sehr bedauerlich, wenn Lieferengpässe entstünden, zumal die Umstellung sehr schnell erfolgt», schrieb die Geschäftsleitung von GastroSuisse auf Anfrage. «Je nach Ausmaß der nötigen Nachrüstung bei Technologie und Geräten - bei den Lieferanten bis in die Küchen - ist zudem zu befürchten, dass sich das Produkt zusätzlich verteuern könnte.» GastroSuisse hat etwa 20.000 Mitglieder und vertritt rund 2.500 Schweizer Hotels.

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Kurt Wurst 12.01.18 12:01
Wie werden
Krebse betäubt? Kopf zermatschen? Wie Hähnchen im Elektrobad? Oder wie? Ich bitte um Aufklärung.