Uber-Fahrzeug gestoppt: Polizei bestraft vier Taxifahrer

Foto: The Nation
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UPDATE - PATTAYA: Die Polizei hat am Donnerstag vier Taxifahrer zur Rechenschaft gezogen, die am Mittwoch einen Fahrer des Uber-Fahrdienstes auf der Second Road in Nordpattaya geblockt und den Fahrgast gewaltsam zum Aussteigen gezwungen hatten.

Bestraft wurden die Taxifahrer im Alter zwischen 29 und 42 Jahren wegen einer illegalen Festnahme und Bedrohung anderer. Der 29 Jahre alte Uber-Fahrer hatte auf der Polizeiwache Anzeige gegen die Taxifahrer gestellt und als Beweis ein Video gezeigt, wie fünf bis sechs Taxis seinen Wagen stoppten und einkesselten.

Wie DER FARANG berichtete, hatte der westliche Fahrgast Ängste ausgestanden, als er von fremden Männern aus dem Wagen gezerrt wurde. Weil der Uber-Fahrdienst in Thailand illegal ist, musste der Fahrer eine Geldstrafe von 1.000 Baht zahlen. Sein Führerschein wurde eingezogen. Die vier Taxifahrer erklärten, sie hätten nichts falsch gemacht.

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Leserkommentare

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Uli 19.05.17 13:49
Recht und Recht sind zweierlei...... ;-)
Tja Recht haben und Recht bekommen sind eben zweierlei....nicht nur in DACH auch wie man sieht in Thailand. Die Taxi-M**** in Thailand hat so einen großen Einfluß das selbst die Polizei sich nicht traut dort für Ordnung zu sorgen. Oder woher kommt wohl die glorreiche Idee mit den roten Parkzonen für Bahtbusse (obwohl die auch schon wunderbar organisiert sind) die unter dem "Deckmäntelchen" der verstopften Straßen errichtet wurden. Da den 4 Taxlern ja jetzt sozusagen Recht gegeben wurde, wird das wohl nicht das letzte mal gewesen sein das diese Art von "Selbstjustiz" stattfindet. Man sollte einfach die "Gelben" bzw. "Blauen" meiden und sich auf die vielen privaten Fahrdienste zurückgreifen die übers Internet angeboten werden. Bin bis jetzt immer zufrieden gewesen und für den vereinbarten Preis pünktlich ans Ziel (Flughafen bzw. BKK und andere Städte) befördert worden.
Oliver Rudolph 19.05.17 11:32
Lustige Aussage
Wir haben nichts falsch gemacht. Das war es? Natürlich werden sie nicht bestraft zwecks Nötigung und Freiheitsberaubung.