Trampelte Deutscher Tochter zu Tode?

​Prozess in der Schweiz

FRAUENFELD (dpa) - Weil er seine geistig behinderte Tochter bei einer angeblichen Dämonenaustreibung totgetrampelt haben soll, muss sich ein Deutscher (50) in der Schweiz vor Gericht verantworten.

Zum Prozessbeginn am Freitag in Frauenfeld präsentierte die Staatsanwaltschaft Videos, auf denen der Mann an einer lebensgroßen Strohpuppe demonstrierte, wie er die zierliche Frau (25) malträtierte. Dabei trat er der Puppe mit voller Wucht mehrfach in den Bauch. Die junge Frau starb laut Obduktion Anfang 2016 in Wagenhausen 20 Kilometer östlich von Schaffhausen an schweren inneren Verletzungen. Der Vater bezeichnete sein Vorgehen vor Gericht als «Massage».

Die Anklage warf ihm zudem sexuelle Handlungen an der sterbenden oder bereits toten Tochter vor. Damit habe er sie reanimieren wollen, sagte der Mann aus dem Kreis Ravensburg. Hilfe für seine sterbende Tochter holte er nicht.

Der Angeklagte zeigte nach Angaben von Reportern im Gerichtssaal keine Emotionen. «Ich bringe mein Bedauern zum Ausdruck», sagte er - aber erst, nachdem ein Nebenklägeranwalt ihn drängte, sich an die Hinterbliebenen zu wenden und Bedauern zum Ausdruck zu bringen.

Nach Angaben der Staatsanwaltschaft ist der Mann wegen Drogenvergehen und Körperverletzung mehrfach vorbestraft. Seine Mutter und der Halbbruder des Opfers ließen sich als Nebenkläger durch einen Anwalt vertreten. Die Staatsanwaltschaft forderte mindestens 14 Jahre Freiheitsentzug.

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