Suva: Keine Detektive mehr

Foto: epa/Alessandro Della Bella
Foto: epa/Alessandro Della Bella

LUZERN: Wie die Schweizerische Unfallversicherung (Suva) am Donnerstag mitteilt, setzt sie ab sofort keine Detektive mehr auf Versicherte an. Damit reagiert sie auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (ERMK).

In einem Fall, der nicht die Suva betrifft, hat der ERMK am Dienstag entschieden, die Schweiz verfüge über keine ausreichende Gesetzesgrundlage für die Beschattung von arbeitsunfähigen Personen.

Eine 62-jährige Züricherin hatte geklagt, nachdem ihre Arbeitsunfähigkeit nach der Observierung von 100 Prozent auf nur noch 10 Prozent herabgesetzt wurde, und erhielt nun Recht.

Die Straßburger Richter rügten die Beschattung eines Unfallopfers mithilfe von Privatdetektiven als Verstoß gegen das Recht auf Schutz des Privatlebens. Laut dem ERMK verstößt die Überwachung durch Foto- und Videoaufnahmen gegen das Recht auf Achtung des Privatlebens der Europäischen Menschenrechtskonvention. Im Urteil heißt es weiter, jeder Eingriff in dieses Recht benötige eine präzise rechtliche Grundlage.

Die Suva, der größte Unfallversicherer der Schweiz, versichert rund 1,98 Millionen Berufstätige gegen Berufsunfälle, Berufskrankheiten und Freizeitunfälle. Sie observierte bisher mutmaßliche Versicherungsbetrüger in 10 bis 15 Verdachtsfällen pro Jahr. Nun verzichtet sie vorläufig auf den Einsatz von Detektiven bei der Bekämpfung von Missbräuchen.

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