Strikter Deckelverfassungswidrig

Flüchtlinge bei einem Deutschkurs in Wien. Foto: epa/Christian Bruna
Flüchtlinge bei einem Deutschkurs in Wien. Foto: epa/Christian Bruna

WIEN (dpa) - Die Pläne der rechtskonservativen Regierung in Österreich, finanzielle Leistungen für Flüchtlinge zu begrenzen, haben einen Dämpfer erhalten.

Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat das aktuelle Gesetz zur Mindestsicherung im Bundesland Niederösterreich am Montag für verfassungswidrig erklärt und seine sofortige Aufhebung angeordnet. Die Regelungen erlaubten wegen einer starren Deckelung des Betrags bei 1.500 Euro nicht die Prüfung des Einzelfalls, befanden die Richter (Az.: ZG 136/2017 ua).

Dadurch verfehle dieses System ab einer bestimmten Haushaltsgröße seinen eigentlichen Zweck, nämlich die Vermeidung und Bekämpfung von sozialen Notlagen hilfsbedürftiger Personen. Auch die Regelung, dass Bezieher der Sozialleistung fünf der vergangenen sechs Jahre in Österreich gelebt haben müssen, kippten die Richter als diskriminierend.

ÖVP und FPÖ hatten sich im Wahlkampf immer wieder für eine Deckelung der Sozialleistung bei 1.500 Euro ausgesprochen, weil sie einen Missbrauch durch kinderreiche Flüchtlingsfamilien befürchten. Die ÖVP-FPÖ-Koalition strebt eine bundeseinheitliche Regelung der Frage an, die momentan noch Ländersache ist. Der oberste Gerichtshof hatte im Dezember die Regelungen in Vorarlberg für rechtens erklärt, weil dort trotz Höchstgrenzen Ausnahmeregelungen möglich seien.

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