Keine Arbeitsgenehmigung für Tänzerinnen

SCHWEIZ/THAILAND: Mit Beginn des Jahres 2016 wird die Schweiz Nachtclubtänzerinnen aus Thailand keine Arbeitsgenehmigung mehr erteilen. Alle Anträge aus Nicht-EU-Ländern werden dann abgelehnt.

Die acht Monate gültigen Arbeitsgenehmigungen wurden im Jahr 1995 eingeführt, um Frauen und Männer, die in einem Nachtclub arbeiten wollten, vor Schleuserbanden und Zwangsprostitution zu schützen. Inzwischen hat sich gezeigt, dass Cabaret- und Stripteasetänzerinnen dennoch ausgebeutet werden. Sie müssen Alkohol trinken und sich prostituieren. Die L-Arbeitsgenehmigung mit Visum hat nicht den erwünschten Erfolg gebracht. Im Tagesanzeiger heißt es dazu: Wäre der Beschluss des Bundesrats, Frauen aus Drittstaaten keine Bewilligung als Tänzerin mehr zu erteilen, bereits in Kraft, wäre das Cabaret verwaist. Der Bundesrat bringe die Cabarets in größte Bedrängnis, sagt Jürg König, Präsident des Verbands der Schweizerischen Unterhaltungsgastronomie (Asco). «Es wird viel schwieriger werden, nur noch Tänzerinnen aus dem EU-Raum zu rekrutieren. Viele dieser Frauen ziehen es aus finanziellen Gründen vor, lieber gleich in einem Sexclub zu arbeiten.» Die Branche werde leiden. (Foto: Michael Schütze / Fotolia.com)

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Leserkommentare

Vom 11. bis 21. April schließen wir über die Songkranfeiertage die Kommentarfunktion und wünschen allen Ihnen ein schönes Songkran-Festival.

Alois Amrein 09.07.15 00:28
Gut so!
Völlig richtig, dass dieser staatlich legitimierte Menschenhandel endlich gestoppt wird. Er hätte gar nie erlaubt werden sollen. Der L-Ausweis müsste eigentlich Prostitutions-Ausweis heissen, er zeigt exemplarisch die heuchlerische Doppelmoral der Immigrationsbehörden auf.