Raser müssen doch ins Gefängnis

Foto: dpa/Rolf Vennenbernd
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KÖLN (dpa) - Eine Studentin stirbt, als zwei Raser bei einem illegalen Rennen einen Unfall bauen. Die beiden Männer werden zunächst zu Bewährungsstrafen verurteilt - und kommen nun doch noch hinter Gitter.

Nach dem Tod einer Radfahrerin bei einem illegalen Autorennen in Köln müssen zwei Raser nun doch ins Gefängnis. Das Kölner Landgericht urteilte am Donnerstag, dass die bereits verhängten Freiheitsstrafen gegen die 24 und 25 Jahre alten Männer nicht zur Bewährung ausgesetzt werden. Eine andere Kammer des Gerichts hatte die Angeklagten zuvor wegen fahrlässiger Tötung zu Bewährungsstrafen von zwei Jahren sowie einem Jahr und neun Monaten verurteilt. Der Bundesgerichtshof (BGH) monierte die Aussetzung zur Bewährung und hob das Urteil teilweise auf.

Die beiden in Deutschland geborenen Türken hatten sich 2015 ein Rennen geliefert. Einer der Fahrer verlor die Kontrolle über seinen Wagen und rammte die 19 Jahre alte Radfahrerin. Die Studentin starb. Der Fall hatte bundesweit Entsetzen ausgelöst.

Nach Auffassung des BGH hatten die Kölner Richter in ihrem ersten Urteil 2016 nicht berücksichtigt, wie sich die Strafaussetzung zur Bewährung auf das allgemeine Rechtsempfinden der Bevölkerung auswirken würden. Außerdem habe das Gericht außer Acht gelassen, dass die beiden Raser den Unfall mit ihrer aggressiven Fahrweise vorsätzlich herbeigeführt hätten. Deshalb musste sich das Kölner Landgericht in dem Revisionsprozess erneut mit der Frage der Bewährung befassen.

Illegale Autorennen hatten in der Vergangenheit häufig Gerichte beschäftigt und zu unterschiedlichen Urteilen geführt. Erst kürzlich hob der BGH das bundesweit erste Mordurteil gegen zwei Berliner Raser auf. Sie hatten bei einem Rennen einen Unfall verursacht, bei dem der Fahrer eines anderen Autos ums Leben kam.

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Leserkommentare

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Jürgen Franke 24.03.18 12:23
Herr Maerz, es ist völlig korrekt,
wenn Sie alles hinterfragen, was Sie lesen. Machen Sie das bitte weiter, auch was Ihnen in den Zeitungen vorgesetzt wird. Im vorliegenden Fall gebe ich Ihnen eine Hilfestellung bei Ihren Ermittlungen: Der Fall der Raser von Köln, den ich in Erinnerung hatte, war der, des Todes des Sohnes der OB von Köln Schramma. Der OB hat in einem Interview nicht nur bedauerte, dass die Raser im Prozess kein Bedauern über die Folgen ihrer Raserei geäußert haben, sondern, dass sie im gesamten Prozess türkisch sprachen, das selbstverständlich alles übersetzt werden musste. Möglicherweise war das ein Trick der Verteidigung.
P.I.N.O Maerz 23.03.18 23:09
Ob
der prozess ins türkische übersetzt wurde, darf auch angezweifelt werden, ich werde das mal versuchen nachzulesen im internet, werde mich dann nochmal dazu äussern.
Jürgen Franke 23.03.18 21:08
Herr Maerz, sorry, zur Richtigstellung
Selbstverständlich wurde in Deutsch verhandelt. Für die große Anzahl der Familienangehörigen und türkischen Gäste der Raser wurde jedoch die gesamte Verhandlung ins Türkische übersetzt. Die Raser waren deutsche Staatsbürger.
P.I.N.O Maerz 23.03.18 19:19
So
einen unsinn habe ich ja noch nie gehört, bzw. gelesen, in deutschen gerichten ist die amtssprache DEUTSCH, es ist richtig das bei zeugen vernehmung ein dolmetscher dazu kommt oder bei angeklagten, die der deutschen sprache nicht mächtig sind, alles andere ist dummes geschwätze, wer das auch noch glaubst, ist ja noch d..... als der das geschrieben hat.
Jürgen Franke 23.03.18 19:19
Herr Schacht, Sie haben den Vorgang, seinerzeit
vor Gericht nett formuliert, doch Sie sind auch kein Richter, der in Köln, einer Türkenhochburg, mit seiner Familie leben muß. Selbstverständlich ist es wichtig, die Landessprache zu lernen, wenn man dort leben will und auch arbeiten muß, doch die Realität sieht leider anders, da der Wille zur Integration fehlt. Vor einigen Jahren durfte der Erdogan noch in Deutschland eine Rede halten, wo er seine Landsleute vor der Assimilation gewarnt hat.
Volker Picard 23.03.18 19:18
Leider bin ich auch über Details nicht informiert,
aber wenn man den Berichten glauben darf und auch darüber berichtet wurde, welch große Probleme und Risiken die schwachsinnigen Rennen in Köln auslösen, stellt man sich automatisch die Frage, ob das Gericht wirklich im Interesse der Bürger handelt.
Volker Schacht 23.03.18 15:53
ich
Hätte denen was gehustet vonwegen Prozess auf türkisch. Kann sich jemand vorstellen dass in Bangkok ein Prozess auf deutsch geführt wird, nur weil im Zuschauerraum Deutsche sitzen die kein Thai können?
Es wird dringend Zeit dass hier gleiche Maßstäbe angelegt werden. Flüchtlinge und Einwanderer werden gezwungen Deutsch zu lernen. Das ist auch gut so. Warum nicht auch Türken und Araber die schon lange hier leben?
Mit persönlichen ist das Urteil immer noch zu milde, die Raser haben einen Menschen umgebracht. Steuerhinterziehung wird höher bestraft. Aber wenigstens wurde die Bewährungsstrafe aufgehoben. Bleibt zu hoffen, dass die auch angetreten und vollständig abgesessen werden muss. Wäre nicht der erste Türke der hier verurteilt in die Türkei verschwindet.
Jürgen Franke 23.03.18 10:57
Über dieses Urteil wurde hier im Forum
vor einiger Zeit diskutiert. Es geht zwar aus dem Artikel nicht mehr hervor, doch ich vermute, dass es sich bei der Toten um die Tochter des ehemaligen Bürgermeisters von Köln handelt. Seinerzeit waren die Kölner Richter zu feige, gegen die Raser, Bürger türkischer Herkunft ein Hafturteil zu fällen. Die Verhandlungen mussten in türkisch geführt werden, da an den Prozesstagen alle türkischen Familienmitglieder anwesend waren. Die Raser sprechen fließend deutsch.