Petition zur Familienzusammenführung

Petition zur Familienzusammenführung

Zur Petition zur Vereinfachung der Familienzusammenführung von Deutschen mit ausländischen Ehepartnern:

Das Aufenthaltsrecht der Bundesrepublik Deutschland sieht vor, dass Ausländer, die nach Deutschland übersiedeln, Deutschkenntnisse nachweisen müssen. Dies trifft auch zu für ausländische Ehepartner von Deutschen. Dies führt jedoch zu unnötigem Aufwand, gerade wenn ein Paar langjährig verheiratet ist, und der Aufenthalt im Ausland nicht mehr gegeben ist. Ein Begehren zur Behebung dieses Umstandes ist dem Petitionsausschuss des Bundestages vorgelegt worden. Der Gesetzgeber hat im Aufenthaltsgesetz verankert, dass die Integration von Ausländern gewisse Deutschkenntnisse notwendig macht. Es wird davon ausgegangen ist, dass viele Ausländer, die nach Deutschland kommen, mit der Kultur, Gepflogenheiten und Geschichte des Landes wenig vertraut sind und keine direkten familiären oder befreundete Anlaufpunkte haben. Es wurden bereits einige Ausnahmen in das Gesetz eingebaut, die hauptsächlich den Nachzug von Partnern von entsandten Mitarbeitern von Unternehmen („Kurzzeitaufenthalt“) oder Partner von ausländischen „Facharbeitern“ bevorzugen und ggf. von Sprachkenntnissen absehen. Gleiches trifft zu, wenn Eheleute aus EU-Staaten nach Deutschland kommen. Von Sprachkenntnissen kann bei „geringem Integrationsbedarf“ abgesehen werden, jedoch ist dies der Einzelfallprüfung durch Ausländerbehörden überlassen und somit einer gewissen Willkür. Ergebnisse dieser Prüfung sind u.U. nicht vergleichbar zwischen unterschiedlichen Entscheidern. Dies führt oft zum Bedarf der weiteren Klärung durch die Gerichtsbarkeit. Der Gesetzgeber soll hier Gewissheit schaffen v.a. im Hinblick auf Deutsche, die längere Aufenthalte im Ausland hatten (EU und Nicht-EU), dort eine Familie begründen und als Familieneinheit in die Bundesrepublik zurückkehren. Der Gesetzgeber soll klarstellen, dass hier von geringem Integrationsbedarf auszugehen ist, da erwartet werden kann, dass das Ehepaar oder die Lebenspartner starke Verbindungen nach Deutschland haben und eine Integration des ausländischen Partners einfach sein sollte, wenn sich das Paar zunächst auf Englisch oder einer anderen gemeinsamen Transfersprache verständigen kann. Darüber hinaus, kann der Deutschtest in einem solchen Fall vom Zeitpunkt der Visaerteilung auf einen späteren Zeitpunkt verlagert werden (z.B. zum Zeitpunkt der Niederlassungserlaubnis). Durch diese vorgeschlagene Neuregelung soll erreicht werden, dass es qualifizierten Deutschen erleichtert wird, nach Deutschland zurückzukehren, und ihre im Ausland erworbenen Kenntnisse einfacher dem Wirtschaftsstandort Deutschland zu Gute kommen zu lassen. Die Petition ist unter der Nummer 59397 auf der Website des Petitionsausschusses des Bundestages (epetitionen.bundestag.de) veröffentlicht und kann ab sofort und bis zum 23. Juli 2015 dort diskutiert und mitgezeichnet werden.

Thilo Beinker

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Leserkommentare

Vom 10. bis 21. April schließen wir über die Songkranfeiertage die Kommentarfunktion und wünschen allen Ihnen ein schönes Songkran-Festival.

Hardy Kromarek 15.07.15 18:07
Familienzusammenführung!?
Am besten Mitglied - Parteibuch bei der CDU oder SPD beantragen! Oder Spenden für Griechenland und die armen Politiker von Deutschland! Ein Antrag für das Antragsformular! Besonders nicht vergessen das Deutschland - Lied brav und laut vorsingen! Kennen wir das nicht schon alles mal von früher?!
Nichtsdestotrotz danke für den guten Leserbrief - Information über den § Staat Deutschland!