NSU-Prozess verzögert sich

Rechtsanwalt Daniel Sprafke. Foto: epa/ Joerg Koch
Rechtsanwalt Daniel Sprafke. Foto: epa/ Joerg Koch

MÜNCHEN (dpa) - Der Beginn der seit Wochen mit Spannung erwarteten Verteidiger-Plädoyers im NSU-Prozess gegen mutmaßliche deutsche Rechtsterroristen verzögert sich weiter.

Grund ist ein neuer Befangenheitsantrag gegen den Vorsitzenden Richter Manfred Götzl, den der Mitangeklagte André E. am Dienstagmittag stellte. Das Gericht in der bayerischen Hauptstadt München unterbrach die Verhandlung schließlich bis Mittwochmittag.

Hintergrund ist ein Antrag des Rechtsanwalts Daniel Sprafke, als neuer Pflichtverteidiger von E. zugelassen zu werden. Dies wies das Gericht zurück, woraufhin E. nach stundenlangem juristischem Hickhack in der Mittagspause den Befangenheitsantrag gegen Götzl stellen ließ.

Eigentlich hätten am Dienstag die Wunschverteidiger der Hauptangeklagten Beate Zschäpe, Hermann Borchert und Mathias Grasel, mit ihrem Plädoyer beginnen sollen. Diverse Befangenheitsanträge, juristische Streitereien und eine kurze Krankheit Zschäpes hatten dies aber schon in den vergangenen Wochen immer weiter verzögert.

Die deutsche Bundesanwaltschaft und die Nebenkläger hatten ihre Plädoyers bereits Anfang Februar beendet. Die Anklagebehörde fordert für Zschäpe lebenslange Haft und anschließende Sicherungsverwahrung. Die heute 43-Jährige soll eines von drei gleichberechtigten Mitgliedern des «Nationalsozialistischen Untergrunds» gewesen sein und deshalb als Mittäterin an sämtlichen Verbrechen der Gruppe bestraft werden. Dazu zählen zehn Morde, neun davon aus rassistischen Motiven.

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Leserkommentare

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Ingo Kerp 11.04.18 15:22
Eine Lachnummer und eine erkennbare Schlappe für den Gesetzgeber. Wenn der "Prozeß" zu Ende ist, geht ein jeder, auch die Angeklagte, wieder nach Hause. Das Staatssäckel hat ein Millionenloch, aber wen kümmert es. Die Hinterbliebenen der getoeteten Opfer müssen sich doch bei dem Schauspiel grauenvoll fühlen.
Hardy Kromarek Thanathorn 11.04.18 13:18
Entscheidung kennen! Nach dem Motto, wie haben es ja beantragt, müssen uns aber dem Gesetz unterwerfen! Die Revision, egal wie die Urteile ausfallen sind schon vor programiert!
Hardy Kromarek Thanathorn 11.04.18 13:17
Dieser Prozess ist eine reine Zumutung!!!
Wenn das so weiter geht, wird die Hauptangeklagte Frau Zschäpe nach der Urteilsverkündung sowie so freigelassen, da Sie bereits Ihre Haftstrafe verbüßt hat! Der Antrag für Sie lebenslang mit anschließender Sicherungsverwahrung kommt sowie so nicht Zustande und ist nur eine reine Show Veranstaltung der Bundesanwaltschaft! Diese wissen das auch, da Sie die gängige BGH