Nato bestätigt: Für Guam gilt keine offizielle Beistandspflicht

 US-Marinebasis Guam. Foto: epa/Us Naval Base Guam/jeffrey Landis Handout
US-Marinebasis Guam. Foto: epa/Us Naval Base Guam/jeffrey Landis Handout

BRÜSSEL (dpa) - Im Fall eines nordkoreanischen Angriffs auf die US-Pazifikinsel Guam wären Nato-Staaten wie Deutschland nicht verpflichtet, die Amerikaner militärisch zu unterstützen. Wie ein Nato-Sprecher am Donnerstag bestätigte, gehört Guam nicht zu dem Gebiet, für das die Beistandspflicht im Nordatlantikvertrag festgeschrieben wurde. Demnach wäre es eine rein politische Entscheidung, ob die Alliierten bei einem Angriff gegen die etwa 2.000 Kilometer östlich der Philippinen gelegene Insel den Bündnisfall nach Artikel 5 ausrufen.

In Artikel 5 des Nordatlantikvertrag haben die Verbündeten festgelegt, «dass ein bewaffneter Angriff gegen eine oder mehrere von ihnen (...) als ein Angriff gegen sie alle angesehen werden wird.» In Artikel 6 wird dann allerdings eine Gebietseinschränkung vorgenommen. Demnach gilt als bewaffneter Angriff im Sinne des Artikels 5 jeder bewaffnete Angriff auf das Gebiet eines der Nato-Staaten in Europa oder Nordamerika sowie auf das Gebiet der Türkei «oder auf die der Gebietshoheit einer der Parteien unterliegenden Inseln im nordatlantischen Gebiet nördlich des Wendekreises des Krebses.»

Da die Insel Guam südlich des Wendekreises des Krebses - auch nördlicher Wendekreis genannt - liegt, ist sie in dieser Definition nicht miteingeschlossen. In Nato-Kreisen wird allerdings betont, dass es wenig wahrscheinlich ist, dass Bündnispartner unter Verweis auf diese Formulierungen den USA die Unterstützung verweigern.

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