Mordprozess nach tödlichen Schüssen auf Mädchen an Silvester

Foto: dpa/Nicolas Armer
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BAMBERG (dpa) - Fast genau ein Jahr ist es her: Im unterfränkischen Dorf Unterschleichach wird in der Silvesternacht ein Mädchen durch eine Kugel in den Hinterkopf getötet. Jetzt muss sich der mutmaßliche Schütze vor Gericht verantworten - wegen Mordes an der Elfjährigen.

Als «Fall Janina» wurde das schreckliche Geschehen der vergangenen Silvesternacht im bayerischen Landkreis Haßberge bekannt. Am Mittwoch (9.00 Uhr) beginnt nun vor dem Landgericht Bamberg der Prozess gegen den angeklagten Nachbarn der Schülerin.

Mit drei anderen Mädchen und zwei Frauen hatte das elf Jahre alte Mädchen auf der Straße das neue Jahr begrüßt. Gegen 1.00 Uhr traf sie die Kugel eines Revolvers in den Hinterkopf, ein Kleinkaliber-Geschoss. Der Rettungsdienst brachte das schwer verletzte Mädchen in ein Krankenhaus, wo es trotz mehrstündiger Notoperation starb.

Der 53 Jahre alte Nachbar räumte Tage später ein, geschossen zu haben. Die Waffe hatte er wegen einer früheren Mitgliedschaft im Schützenverein legal besessen. Er sei wegen einer Trennung von seiner Familie psychisch angeschlagen gewesen und habe sich über die Feuerwerkskörper geärgert, welche die Mädchen gezündet hatten. Er habe Janina aber nicht töten wollen, sagte er der Staatsanwaltschaft.

Weil er beim Schießen bewusst darauf geachtet habe, von der Straße aus nicht gesehen zu werden, habe das Mädchen nicht mit einem Angriff rechnen können, argumentiert die Anklagebehörde. Daher geht sie von Heimtücke sowie niederen Beweggründen aus und bewertet die Tötung als Mord. Dass das Mädchen sterben würde, habe der 53-Jährige zumindest billigend in Kauf genommen. Das könnte für ihn lebenslange Haft bedeuten. Ein Urteil könnte am 22. Dezember fallen, es sind zunächst fünf Verhandlungstage angesetzt.

Die Polizei hatte in den Tagen nach den Schüssen die Nachbarschaft befragt. Am 1. Januar schon stellten Beamte in dem etwa 450 Einwohner zählenden Ort rund 60 Kleinkaliberwaffen sicher und überprüften alle bekannten Waffenbesitzer in der Nähe des Tatorts. Der Angeklagte wohnt nur wenige Meter vom Tatort entfernt. Bei seinen Vernehmungen - damals noch als Zeuge - machte der 53-Jährige zunächst Angaben, die sich später durch andere Zeugenaussagen als falsch herausstellten.

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