Meine Scheidung von meiner Ex-Frau

Meine Scheidung von meiner Ex-Frau

Auch als Ausländer kommt man in Thailand vor Gericht zu seinem Recht, berichtet ein Leser:

Unsere Ehe währte 15 Jahre. Zuerst ca. 4 Jahre in München. Das waren unsere glücklichsten Zeiten. Dann zogen wir nach Thailand. Und dann gingen die Probleme los, weil sie einen Schalter umlegte und sie war nicht mehr die Gleiche wie vorher. Aus der Ehe ging eine gemeinsame Tochter hervor, die jetzt fast 9 Jahre alt ist. Vor über 3 Jahren verließ meine Ex die Familie. Aus freiem Willen und ohne Druck. Im Gegenteil, ich habe sie öfters gebeten zurückzukommen, weil unsere Tochter nicht nur einen Vater sondern auch eine Mutter braucht. War aber vergebens, ihr neuer Thai-Freund war ihr wichtiger. Soviel mal zur Ausgangslage. Seit einem Jahr hatte meine Ex unsere Tochter meist im betrunkenen Zustand beschimpft. Meine Tochter hat nach jedem Telefongespräch, das nur alle 6 Monate stattfand, nur noch geheult. Da wusste ich, jetzt muss ich handeln und die Scheidung einreichen, weil so konnte es nicht weitergehen und ich trage die Verantwortung für meine Tochter! Ich habe dann mehrere sogenannte Anwaltsbüros oder solche, die so tun als ob, konsultiert. Alle hatten abgelehnt. Sie hätten keine Anwälte beschäftigt, ich solle mir einen Freelancer-Anwalt beim Gericht in Chonburi besorgen etc. Fündig geworden bin ich dann bei Frau Carolin Wiangwang von CTA. Sie hat mich und meine Situation verstanden und mich von Anfang an professionell unterstützt. Die Verhandlungen beim Familiengericht in Chonburi habe ich selbst geführt. Die verhandlungsführenden Richter dort sprechen ein exzellentes Oxford-Englisch. Ich habe alles erreicht was ich wollte: 1. Die Scheidung an sich. 2. Keinen Unterhalt an meine Ex-Frau. 3. Das alleinige Sorgerecht für die gemeinsame Tochter. 4. Das von mir bezahlte Haus und Grundstück wird von meiner Ex-Frau auf unsere gemeinsame Tochter umgeschrieben. Als Abfindung wurde 1 Mio. THB gefordert. Herausgekommen ist dann der symbolische Betrag von 20.000 THB, damit die Gegenseite das Gesicht wahren konnte. Frau Carolin und ihr Anwalt, Khun Sarin, waren jederzeit zur Stelle wenn es notwendig war. Sowohl beim Jugendamt, bei Gericht, als auch später auf dem Bezirksrathaus (Amphoe), wo die eigentliche Scheidung dann auf Anordnung des Gerichts durchgeführt wurde. Das war für Thaiverhältnisse nicht ganz billig, aber der Aufwand hat sich gelohnt. Die Umschreibung von Land und Haus auf meine Tochter ist mittlerweile erfolgt. Der Anwalt wollte dafür nochmal 8.000 THB (Sonderangebot!) extra, was ich ablehnte. Da hat mich dann eine sehr gute Freundin unterstützt. Die kam extra aus Bangkok angereist und hat nicht mal Benzingeld genommen. Hat vier Stunden gedauert, weil ich nochmals nach Hause musste, um das Hausregister zu holen und ich musste meine Tochter von der Schule vorzeitig abholen. Sie musste diverse Dokumente unterschreiben. Mittagspause kam dann auch noch dazu. Effektive Bearbeitungszeit auf dem Grundbuchamt (Land Office) war dann ca. 2 ½ Stunden. Wäre noch schneller gegangen, aber da meine Tochter minderjährig ist, wurde alles doppelt und dreifach geprüft. Letztendlich noch eine Bemerkung zu allen Stammtischsprüchen und allen Unkenrufen zum Trotz, dass du als Ausländer in Thailand der Depp bist: Dieses Scheidungsverfahren war jetzt mein drittes Gerichtsverfahren in Thailand. Alle drei Prozesse sind erfolgreich zu meinen Gunsten abgeschlossen. Ich habe eine Menge gelernt und ich hoffe ich habe jetzt Ruhe! Meine Quintessenz: Wenn du dich vor Gericht zu benehmen weißt und du gute Argumente hast, dann kommst du auch als Ausländer in Thailand zu deinem Recht. Sowohl gegen andere Ausländer, als auch gegen Thais. Ich kann jetzt nur bestätigen, wie es mir in Thailand vor Zivilverfahren ergangen ist. An dieser Stelle auch ein großes Lob an die Richter bei den Zivilgerichten in Thailand.

Josef Paul Weber, Nongprue/ Pattaya

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Jack N.Kurt Leupi 22.12.16 18:13
Menschen täglich irren /Gustav Lampe
Danke Herr Lampe, auf eine so gute und verständliche Antwort habe ich schon lange gewartet ! Fast jeder weiss was hier läuft und trotzdem steigt jeden Tag Nachschub aus aller Herren Ländern aus dem Flugzeug, lässt sich blenden, verführen oder eben verliebt sich, baut ,kauft, unterstützt, hängt Gold um den Hals etc. und wird noch zornig, wenn man ihn darauf anspricht(Ja, meine ist anders)!Hat sich die Laus im Pelz vollgesogen, kommt dann Ihr Zitat zum Zug: Der Mohr oder Goldesel hat seine Schuldigkeit getan, es ist langsam Zeit zum gehen.Und es gab schon welche die nicht gingen, aber dann gegangen wurden! Ich verfolge dieses "Problem" schon seit 1991 und ich kann Ihnen versichern,dass bis heute ganze Heerscharen ausgenommen wurden und sich somit geirrt haben! In einem Fall, der mir bekannt ist, wurde aber plötzlich die liebe Frau erschossen aufgefunden und weil man dieses "Unglück" nicht aufklären konnte, hat man "Haus und Hof" dem überlebenden Farang, per Gerichtsentscheid, belassen! Und die Moral der Geschicht`-gekauftes Glück viel leichter bricht !
Jack N.Kurt Leupi 22.12.16 18:13
Rechtsstaat TH ! von Sir Hardy Kromarek
Geehrter Herr Kromarek, ich weiss ,dass Sie ein Mann mit "MOOS" sind und viel von diesem Moos in diverse Firmen investiert und somit Arbeitsplätze geschaffen haben.Respekt!Und weil Sie ein Multi-Inserent sind, haben Sie bei der Redakton einen Pluspunkt mehr als die andern.Aber trotzdem sind Sie hier auch nur ein Farang, wie wir andern.Und Gast sind Sie auch nur im eigenen Restaurant.Darum lassen Sie jedem seine Meinung , denn von "Staranwälten und Fussballweltmeistern" lässt sich in diesen Breitengraden niemand belehren! Ich musste es auch lernen, weniger ist mehr!Man muss das Unmögliche versuchen um das Mögliche zu erreichen !Guten Abend! Anm. d. Red.: Sehr geehrter Herr Leupi, für alle User gelten dieselben Regeln in der Kommentarfunktion!
Jack N.Kurt Leupi 22.12.16 18:13
Meinungsfreiheit Hardy Kromarek
Ok, lassen wir es bei der Rede-,Schreib- und Meinungsfreiheit und jeder bleibt bei seiner Auffassung von Recht und Ordnung! Nur vom Demokratieverständnis sind wir wahrscheinlich um Lichtjahre voneinander getrennt!Zum Abschluss noch folgendes Zitat: Der Optimist erklärt, dass wir in der besten aller Welten leben und der Pessimist fürchtet, dass dies wahr ist ! Zu erwähnen wäre noch, dass ich kein Frauenhasser bin, denn ich habe noch von keiner meinen Samen zurückgefordert!
Josef Paul Weber 07.10.15 12:54
Zuständiges Scheidungsrecht
@Hans-Dieter Volkmann
"Wo haben Sie denn geheiratet? In Thailand oder Deutschland. Das ist ja im Falle der Scheidung wichtig, ob nach deutschem oder thailändischem Recht geschieden wird."

Diese Aussage ist ein weit verbreiteter Irrtum! Wo die Eheschliessung stattfand spielt für den Scheidungsfall keine Rolle. Für den Fall der Scheidung ist entscheidend das Recht des Landes in dem die Eheleute ihren Lebensmittelpunkt haben.

Das geht sogar so weit, dass wenn ich oder meine Exfrau die Scheidung in Deutschland eingereicht hätten, dann hätte das deutsche Gericht thailändisches Recht anwenden müssen da wir unseren Lebensmittelpunkt in Thailand haben! Darüber gibt es auch kein Wahlrecht.

N.b. Gleiches gilt seit 17.08.2015 für das Erbrecht, kann man auf der Webseite der deutschen Botschaft nachlesen: http://www.bangkok.diplo.de/Vertretung/bangkok/de/04/3-Konsularservice/Erbrecht.html. Hier gibt es allerdings die Möglichkeit der Rechtswahl.
Hans-Dieter Volkmann 03.10.15 11:27
Scheidung von meiner Exfrau
Ich bin auch davon überzeugt, Thailand ist ein Rechtsstaat. Aber es gibt zwischen Deutschland und Thailand halt doch Unterschiede. So z.B. der Zugewinnausgleich. Hier mein persönliches Beispiel. Nach unserer Eheschließung haben wir uns in Thailand und in Deutschland je eine Immobilie gekauft. Im Falle einer Scheidung in Deutschland würden diese Immobilien inklusive Grundstück 50 zu 50 geteilt. Das finde ich auch gerecht. Im Falle einer Scheidung in Thailand ist dies bestimmt nicht so. Da ich als Europäer das Grundstück in Thailand als Privatperson nicht erwerben kann, wohl aber bezahlen darf, bin ich bei einer thailändischen Scheidung auf das Wohlwollen der thailändischen Seite angewiesen und das ist äußerst fragwürdig. In einem deutschen Scheidungsverfahren hätte ich bessere Chancen das das thailändische Grundstück geldwertmäßig im Zugewinnausgleich beachtet würde.
Gruß H.-D.Volkmann
Hardy Kromarek 02.10.15 12:11
Rechtstaat Thailand!
Meine Worte! In Thailand herrscht Recht und Ordnung! Es gibt überhaupt kein Unterschied zu anderen Rechtstaaten in der Welt einschließlich Deutschland! Alles andere ist nur " reines dummes Stammtischgerede-Parolen " von nicht so geistig bestückten Menschen! Das Anwälte Geld verdienen wollen und Prozesse sich über mehrere Jahre bis zur endgültigen Entscheidung hinziehen können ist auch genau so in Deutschland! In Deutschland zahlen Sie mit Sicherheit höhere Anwalts--Gerichtskosten wie in Thailand! Zum Thema in Deutschland geheiratet in Thailand geschieden-Anerkennung von einem deutschen Gericht, ist dieses ganz einfach zu beantworten! Rechtsanwalt in Thailand und Deutschland beauftragen wenn nötig vom deutschem Gesetz her! Kostet halt paar Euro! Umsonst gibt es nichts! Nirgendswo auf der Welt! Wenn man was erreichen will muss man kämpfen! Überall so! Ohne Moos nichts los!
Roger Marti 30.09.15 17:28
Scheidung in Thailand
Obwohl ich in der Schweiz geheiratet habe, war die Scheidung in Thailand möglich. Bedingung: Meine Frau, Thailänderin, musste die Scheidungsklage einreichen. Den Rest besorgte ihr Anwalt.
Die Dokumente mussten auf deutsch übersetzt bei der Botschaft eingereicht werden. Die Scheidung wurde in der Schweiz anerkannt.
Hoffe, damit dem Einen oder Anderen helfen zu können.
Sawat Dii: Roger in Chachoengsao
Hans-Dieter Volkmann 30.09.15 10:46
Scheidung von meiner Exfrau
Hallo und guten Tag Herr Weber.
Sie schreiben die ersten vier Jahre in München gelebt zu haben. Wo haben Sie denn geheiratet? In Thailand oder Deutschland. Das ist ja im Falle der Scheidung wichtig, ob nach deutschem oder thailändischem Recht geschieden wird. Ich selbst bin ca. 20 Jahre mit meiner Thaifrau verheiratet. Habe in Deutschland nach deutschem Recht geheiratet. Da dies meine zweite Ehe in Deutschland ist habe ich, was Scheidung betrifft, etwas Erfahrung. Ich würde, und kann wohl rechtlich auch garnicht anders, mich auch im Falle eines Falles, in Deutschland scheiden lassen. Ich glaube nicht, dass eine in Deutschland geschlossene Ehe so einfach in Thailand geschieden werden kann um dann auch in Deutschland anerkannt zu werden.
Viele Grüße:
H.-D.Volkmann Ubon Ratchathani / Ffm.