Auch als Ausländer kommt man in Thailand vor Gericht zu seinem Recht, berichtet ein Leser:
Unsere Ehe währte 15 Jahre. Zuerst ca. 4 Jahre in München. Das waren unsere glücklichsten Zeiten. Dann zogen wir nach Thailand. Und dann gingen die Probleme los, weil sie einen Schalter umlegte und sie war nicht mehr die Gleiche wie vorher. Aus der Ehe ging eine gemeinsame Tochter hervor, die jetzt fast 9 Jahre alt ist. Vor über 3 Jahren verließ meine Ex die Familie. Aus freiem Willen und ohne Druck. Im Gegenteil, ich habe sie öfters gebeten zurückzukommen, weil unsere Tochter nicht nur einen Vater sondern auch eine Mutter braucht. War aber vergebens, ihr neuer Thai-Freund war ihr wichtiger. Soviel mal zur Ausgangslage. Seit einem Jahr hatte meine Ex unsere Tochter meist im betrunkenen Zustand beschimpft. Meine Tochter hat nach jedem Telefongespräch, das nur alle 6 Monate stattfand, nur noch geheult. Da wusste ich, jetzt muss ich handeln und die Scheidung einreichen, weil so konnte es nicht weitergehen und ich trage die Verantwortung für meine Tochter! Ich habe dann mehrere sogenannte Anwaltsbüros oder solche, die so tun als ob, konsultiert. Alle hatten abgelehnt. Sie hätten keine Anwälte beschäftigt, ich solle mir einen Freelancer-Anwalt beim Gericht in Chonburi besorgen etc. Fündig geworden bin ich dann bei Frau Carolin Wiangwang von CTA. Sie hat mich und meine Situation verstanden und mich von Anfang an professionell unterstützt. Die Verhandlungen beim Familiengericht in Chonburi habe ich selbst geführt. Die verhandlungsführenden Richter dort sprechen ein exzellentes Oxford-Englisch. Ich habe alles erreicht was ich wollte: 1. Die Scheidung an sich. 2. Keinen Unterhalt an meine Ex-Frau. 3. Das alleinige Sorgerecht für die gemeinsame Tochter. 4. Das von mir bezahlte Haus und Grundstück wird von meiner Ex-Frau auf unsere gemeinsame Tochter umgeschrieben. Als Abfindung wurde 1 Mio. THB gefordert. Herausgekommen ist dann der symbolische Betrag von 20.000 THB, damit die Gegenseite das Gesicht wahren konnte. Frau Carolin und ihr Anwalt, Khun Sarin, waren jederzeit zur Stelle wenn es notwendig war. Sowohl beim Jugendamt, bei Gericht, als auch später auf dem Bezirksrathaus (Amphoe), wo die eigentliche Scheidung dann auf Anordnung des Gerichts durchgeführt wurde. Das war für Thaiverhältnisse nicht ganz billig, aber der Aufwand hat sich gelohnt. Die Umschreibung von Land und Haus auf meine Tochter ist mittlerweile erfolgt. Der Anwalt wollte dafür nochmal 8.000 THB (Sonderangebot!) extra, was ich ablehnte. Da hat mich dann eine sehr gute Freundin unterstützt. Die kam extra aus Bangkok angereist und hat nicht mal Benzingeld genommen. Hat vier Stunden gedauert, weil ich nochmals nach Hause musste, um das Hausregister zu holen und ich musste meine Tochter von der Schule vorzeitig abholen. Sie musste diverse Dokumente unterschreiben. Mittagspause kam dann auch noch dazu. Effektive Bearbeitungszeit auf dem Grundbuchamt (Land Office) war dann ca. 2 ½ Stunden. Wäre noch schneller gegangen, aber da meine Tochter minderjährig ist, wurde alles doppelt und dreifach geprüft. Letztendlich noch eine Bemerkung zu allen Stammtischsprüchen und allen Unkenrufen zum Trotz, dass du als Ausländer in Thailand der Depp bist: Dieses Scheidungsverfahren war jetzt mein drittes Gerichtsverfahren in Thailand. Alle drei Prozesse sind erfolgreich zu meinen Gunsten abgeschlossen. Ich habe eine Menge gelernt und ich hoffe ich habe jetzt Ruhe! Meine Quintessenz: Wenn du dich vor Gericht zu benehmen weißt und du gute Argumente hast, dann kommst du auch als Ausländer in Thailand zu deinem Recht. Sowohl gegen andere Ausländer, als auch gegen Thais. Ich kann jetzt nur bestätigen, wie es mir in Thailand vor Zivilverfahren ergangen ist. An dieser Stelle auch ein großes Lob an die Richter bei den Zivilgerichten in Thailand.
Josef Paul Weber, Nongprue/ Pattaya
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