BANGKOK: Nach dem Inkrafttreten einer Verschärfung des Arbeitsrechts für ausländische Arbeitskräfte in Thailand, befürchten viele Branchen einen Mangel an Arbeitskräften.
Die am 23. Juni in Kraft getretene Erhöhung des Strafmaßes gegen Ausländer, die in Thailand leben und arbeiten, ohne hier registriert zu sein, gilt für Ausländer aller Nationen, nicht nur für Migranten aus den drei Nachbarländern Myanmar, Laos und Kambodscha. Ebenso deren Arbeitgeber werden strafrechtlich belangt, wenn nachgewiesen wird, dass sie ausländische Personen in ihrem Betrieb oder privat beschäftigen, die nicht registriert, sprich, nicht im Besitz einer gültigen Arbeitserlaubnis für die ausgeführte Tätigkeit sind.
Da in den nächsten Monaten mit einem Arbeitskräftemangel gerechnet wird, zum Beispiel im Bausektor, bei Haushaltshilfen sowie bei kleinen und mittleren Unternehmen (KMUs), räumt die Regierung ausländischen Arbeitern sowie deren Arbeitgebern eine letzte „Gnadenfrist“ ein, alle gesetzlichen Auflagen des Arbeitsrechts zu erfüllen (Reisepass, Visum, Arbeitserlaubnis).
Ausländern ohne Arbeitsgenehmigung droht eine Haftstrafe von maximal fünf Jahren und ein Bußgeld bis zu 100.000 Baht. Sollten Ausländer einen anderen Job als den in der Arbeitsgenehmigung aufgeführten ausüben, setzt es bis zu 100.000 Baht, fünf Mal mehr als bisher. Unternehmer, die einen Ausländer illegal beschäftigen, können mit einem Bußgeld bis zu 800.000 Baht bestraft werden, fünf Mal mehr als derzeit (DER FARANG berichtete).
Lesen Sie auch:
Leserkommentare
Vom 11. bis 21. April schließen wir über die Songkranfeiertage die Kommentarfunktion und wünschen allen Ihnen ein schönes Songkran-Festival.