Law Lounge

Foto: vege / Fotolia.com
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Willkommen im neuen Jahr – möge es ein tolles Jahr werden. Diese Einleitung hatte ich schon im Kopf als die ersten rechtlichen Änderungen des neuen Jahres auf meinem Schreibtisch landeten und der genannte Leitsatz hat bereits die ersten Kratzer nachdem ich erfahren habe, dass der Alkoholkonsum in gewerblich eingerichteten Betrieben extra besteuert werden soll. D. h. der Champagner wird teurer und ich darf gleich mit den Worten des griechischen Dichters Sophokles (übrigens ein Liebling der Götter und gesegnet mit Genie, Schönheit und Liebenswürdigkeit) nachlegen: „Tötet nicht den Boten!“

Wir wollen erst gar nicht lange um den heißen Brei herumreden. Das Finanzminis­terium hat beschlossen, den Verkauf von Alkohol, welcher von Händlern verkauft wird, mit einer Extra-Steuer zu belegen. Ab Januar müssen alle Händler, ob Supermärkte, 24-Stunden-Shops, aber auch Restaurants, Bars und Diskotheken, ihren Warenverkauf an Alkohol deklarieren. Interessant ist dabei, dass das Finanzamt nicht an dem Einkaufspreis interessiert ist, sondern an dem Verkaufspreis des Wiederverkäufers. Man geht sogar noch einen Schritt weiter. Es muss der Umsatz genannt werden und nicht der Gewinn. Das kann schon ein erheblicher Betrag sein und, wenn man den Weg ansieht, welche eine Flasche Bier oder Champagner nimmt bis diese vom Hersteller schließlich vor dem Endverbraucher steht, sind einige steuerbare Vorgänge dazwischengeschaltet.

Die Lokal-Runde wird teurer

Einfaches Beispiel: Ein Restaurant verkauft im Monat 2.000 Flaschen Bier, multipliziert mit einem Verkaufspreis von 100 Baht = 200.000 Baht. Wird das Bier nun in einem offenen Restaurant verkauft wird der Alkoholumsatz mit 5 Prozent versteuert, d.h. im Beispiel = 10.000 Baht. Handelt es sich um ein geschlossenes Restaurant oder eine geschlossene Bar, werden 10 Prozent Steuern = 20.000 Baht fällig. In Diskotheken und Nachtclubs 15 Prozent = 30.000 Baht. Dies mag auf den ersten Blick vielleicht nicht viel aussehen und wer nun denkt, dass man über einen höheren Alkoholkonsum die Steuerlast wieder reinholt, irrt sich. Bei dieser Argumentation wird das Argument der „kalten Progression“ übersehen, d. h., wenn die Steuermehrbelastung sich nicht an die Preissteigerungsrate anpasst. Die FDP in Deutschland hätte eine wahre Freude daran, dieses neue Problem zu diskutieren, da einer der meistverwendeten Begriffe der FDP die „Abschaffung der kalten Progression“ ist. Dies ist keine Kritik an der FDP, wäre aber mal ein wahrhaftig interessantes Talkshow-Thema. Was ist die Konsequenz dieser Steuer – die Abschaffung der „Happy Hour“, Wirte, welche plötzlich keine Freirunden mehr ausgeben? Wir werden sehen. Bleiben Sie aber ihrem Wirt treu, denn nun wissen Sie, dass dieser seine neue Getränkeliste nur wegen der Steuer erhöht hat und nicht um sich an Ihnen zu bereichern.

Frisches Blut durch Smart Visa

Ob nun mit oder ohne Steuern und, ob Alkohol oder Fruchtsaft, das Leben wird auch in Thailand teurer und damit steigen auch die Löhne. Damit Thailand nicht den internationalen Anschluss verpasst, gibt es verstärkt Anstrengungen, hoch profitable Industrien in Thailand aus- und aufzubauen. Man liest immer wieder „Thailand 4.0“, dem „Eastern Seaboard Economic Corridor“ als Industriegebiet für künftige High-Tech-Firmen – dies kann aber nur funktionieren, wenn man genügend professionelle Arbeiter hat. Thailand hat schon länger erkannt, dass man von der sehr restriktiven Handhabung von Arbeitsgenehmigung für Ausländer abrücken muss, um das Land voranzubringen. Denn, um den momentanen Mangel an hochqualifizierten Spezialisten auszugleichen bzw. thailändische Spezialisten vor der Abwanderung in besser bezahlte Länder abzuhalten, hat man das sogenannte „Smart Visa“ auf den Weg gebracht. Dies soll ab Mitte Januar erhältlich sein und setzt als Mindestvoraussetzung voraus, dass das Gehalt eines ausländischen Spezialistens mindestens 200.000 Baht beträgt. Dies ist jetzt nicht so exorbitant für wahre Spezialisten, wenn man bedenkt, manche nehmen dies die Stunde, aber wir wollen nicht gleich alles kritisieren. Im Ergebnis kann dies aber sehr gut funktionieren. Die Forschung und neue High-Tech-Produkte entstehen durch Zusammenarbeit auf der ganzen Welt. Um aber eine Thailand-Basis zu schaffen und für Spezialisten, welche dem asiatischen Lebensstil zugeneigt sind und dafür vielleicht ein paar Abschläge beim Gehalt hinnehmen, ist dies eine gute Sache, da auch die Familie ein „Smart Visa“ bekommt. Die zehn von der Regierung genannten Unternehmen, welche in den Genuss des „Smart Visa“ kommen, sind die moderne Autoindustrie (Hybrid- und E-Autos), Elektrotechnik, Tourismusindustrie, Landwirtschaft und Biotechnologie, Lebensmittelindustrie, Entwicklung von Robotern, Luft- und Raumfahrt sowie Logistik, Bioenergie und biochemische Industrie, Digitalisierung und schließlich Medizintechnik. Wer in diesen Bereichen tätig ist, das oben genannte Mindestgehalt verdient, kann mit seiner Familie für erst einmal vier Jahre in Thailand leben und arbeiten und dies ohne Arbeitsgenehmigung. Des Weiteren fällt die Meldepflicht von allen 90 Tagen weg und wird ersetzt durch eine jährliche Meldung, welche wahrscheinlich bald über eine entsprechende Telefonanwendung gemacht werden kann. Sollten die vier Jahre vorbei sein, kann man immer um ein Jahr verlängern, solange diese Voraussetzungen vorliegen. Im Ergebnis eine tolle Sache und man kann sich nur wünschen, dass dies funktioniert. Dann kommt frisches Blut in das Land, vielleicht wird die eine oder andere neue Erfolgsgeschichte geschrieben und wenn es allen gut geht, macht es auch allen Spaß. Darauf ein Glas Champagner und die Steuer tut dann auch nicht mehr weh!


Über den Autor dieser Kolumne

Der deutsche Rechtsanwalt Markus Klemm, zugelassen am Landgericht Stuttgart, schreibt die FARANG-Rechtsberatungs-Kolumne. Zusammen mit Amnat Thiengtham ist er gleichberechtigter Geschäftsführer der Kanzlei Asia LawWorks an der Thepprasit Road in Pattaya, welche auf der Anwaltsliste der deutschen Botschaft aufgeführt ist. Immer wieder geraten Residenten in Streitangelegenheiten mit rechtlichen Folgen. DER FARANG möchte mit dieser Kolumne aufklären, um das Leben in Thailand leichter zu gestalten. Die Law Lounge-Kolumne ersetzt jedoch keine persönliche Beratung. Ebenfalls erfolgt keine Rechtsberatung per Telefon!

Rechtsanwalt Klemm kann per E-Mail: talk2us@asialawworks.com oder telefonisch unter +66 38 411 591 kontaktiert werden.

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