Law Lounge

Foto: vege / Fotolia.com
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Mit großen Schritten nähern wir uns dem Ende des alten Jahres, und in wenigen Tagen wird sich die Mehrheit der Weltbevölkerung in den Armen liegen und sich ein tolles neues Jahr wünschen. Bevor es soweit ist, wird sich der eine oder andere zurücklehnen und das Jahr Revue passieren lassen, einschließlich des Verfassers dieser Kolumne.

Zwei Ereignisse bleiben mir für das Jahr 2017 in Erinnerung. Zum einen haben sich auffallend viele Bekannte aus Thailand verabschiedet. Allen gemein war, dass diese mit einem weinenden und lachenden Auge gegangen sind, die meisten teilten mit, dass das „Kapitel Thailand“ ein lustiges war, aber dass es nun Zeit ist zu neuen Ufern aufzubrechen. Ihr alle hinterlasst eine Lücke. Das zweite Ereignis war die Tatsache, dass sich viele wieder gemeldet haben nachdem man sich jahrelang aus den Augen verloren hat. Eine schöne Entwicklung, da ein gutes soziales Netzwerk eine wichtige Sache für uns alle hier Lebenden ist.

Kontoauflösung aus dem Ausland

Eigentlich sollte man meinen, dass bei einem großen Umzug alle wichtigen Dinge geplant werden bevor man schließlich ins Flugzeug steigt. Vielfach und auch aus verschiedenen Gründen erreichen uns regelmäßig Anfragen, man habe festgestellt, dass man noch ein oder mehrere Bankkonten in Thailand hat und nun aber nicht mehr nach Thailand kommen kann oder will, um diese selber aufzulösen. Mit dieser Anfrage beginnt im Regelfall ein sehr langwieriges Verfahren. Der Anfang ist relativ einfach. Wenn wir die Bankdaten und die Daten des Kontoinhabers haben, können wir zunächst feststellen ob das Konto noch besteht oder bereits aufgelöst wurde. Dies ist immer dann der Regelfall, wenn es die letzten 10 Jahre keine Kontobewegung gab. Ist der Zeitraum weniger als 10 Jahre hängt im weiteren Schritt viel vom Filialleiter der jeweiligen Bank ab. Einige zeigen Verständnis für Situationen wie bspw., dass es dem Kontoinhaber aufgrund einer Krankheit nicht möglich ist in absehbarer Zukunft nach Thailand zu kommen und lösen deshalb mit geringem Aufwand das Konto auf. Manche sind da viel strenger. Objektiv gesehen ist dies auch ein richtiger Ansatz. Die meisten Banken verlangen eine vollumfängliche Vollmacht, welche im Regelfall in das Heimatland des Kontoinhabers versandt wird, und die Vollmacht muss dann in Gegenwart eines Notars unterschrieben werden. Dies gepaart mit den Abhebungsbelegen und weiteren Nachweisen. Die „Königsdisziplin“ ist das Verlangen, dass die Vollmachten und Abhebungsbelege bei dem Konsulatsbeamten der jeweiligen thailändischen Botschaft unterschrieben wird. Dies ist nun nicht unerheblich, wenn man in Stuttgart wohnt aber nach Berlin fahren muss. Da muss das Konto schon einen Betrag aufweisen, für den es sich lohnt in das Flugzeug oder den Zug zu steigen. Allen Betroffenen sollte aber bewusst sein, dass es keine klaren gesetzlichen Regelungen für diese Fälle gibt und einziger Anspruchsberechtigter der Kontoinhaber ist und welcher nach den Bedingungen des Girovertrages persönlich bei der Bank vorsprechen muss. Da diese Kolumne auch präventiv wirken soll die Bitte an alle, die Bankkonten ganz oben auf die Liste mit Dingen setzen, welche bei einem Wegzug zu beachten sind. Für all diejenigen, welche das thailändische Bankkonto für den Fall verwenden, dass Thailand keinen automatischen Datenaustausch von Kontoinformationen nach dem OECD-Abkommen vornimmt, bleibt die Lage wohl unverändert aber das ist ein anderes Thema.

Der zweite eingangs erwähnte Punkt, dass sich viele Freunde, Weggefährten und Mandanten nach jahrelanger Pause mal wieder gemeldet haben oder spontan auf einen Kaffee vorbeikamen, hat mich wirklich gefreut. Es ist nun mal eine hektische Zeit, ein Wort führt manchmal zum falschen und endet im Streit, man kann es nicht allen recht machen aber man ist bemüht. Die Liste für den Anfang wie eine Distanz entstehen kann ist lang. Wenn man sich also was für das neue Jahr wünschen kann, dann ist es der weitere Auf- und Ausbau der sozialen Kontakte. Mit Blick auf Berlin sollte man vielleicht noch erwähnen, dass eine Minderheitsregierung eigentlich nicht die schlechteste Sache ist. Ich betrete hier nun zwar das Gebiet des Kollegen Rasp aus Hua Hin – an dieser Stelle die besten Wünsche für das neue Jahr nach Hua Hin – aber, wenn man für einen Moment unsere Lage bedenkt; wir deutschsprechenden Residenten in Pattaya sind auch in der Minderheit. Wir regieren zwar nicht, aber uns geht es doch allen gut. Der inte­ressierte Leser, welcher nun das Ende dieser Kolumne erreicht hat und möglicherweise etwas enttäuscht ist, dass wir heute nicht wirklich ein juristisches Thema behandelt haben, der möge es uns verzeihen, aber die Ausgabe der Kolumne zum Jahresende hat traditionell etwas andere Themen. Aber die nächste Kolumne mit rechtlichen Fragen und Ausführungen ist nicht weit entfernt und nächstes Jahr geht es auf unserer Seite mit viel Freude daran weiter. Für den Moment wünschen wir allen Lesern sowie deren Familien und Freunden besinnliche Weihnachten und einen tollen Start ins neue Jahr. Gehen Sie positiv gestimmt ins neue Jahr und sammeln Sie viele spannende Erfahrungen mit Menschen, welche Ihnen wichtig sind!


Über den Autor dieser Kolumne

Der deutsche Rechtsanwalt Markus Klemm, zugelassen am Landgericht Stuttgart, schreibt die FARANG-Rechtsberatungs-Kolumne. Zusammen mit Amnat Thiengtham ist er gleichberechtigter Geschäftsführer der Kanzlei Asia LawWorks an der Thepprasit Road in Pattaya, welche auf der Anwaltsliste der deutschen Botschaft aufgeführt ist. Immer wieder geraten Residenten in Streitangelegenheiten mit rechtlichen Folgen. DER FARANG möchte mit dieser Kolumne aufklären, um das Leben in Thailand leichter zu gestalten. Die Law Lounge-Kolumne ersetzt jedoch keine persönliche Beratung. Ebenfalls erfolgt keine Rechtsberatung per Telefon!

Rechtsanwalt Klemm kann per E-Mail: talk2us@asialawworks.com oder telefonisch unter +66 38 411 591 kontaktiert werden.

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