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Foto: vege / Fotolia.com
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An allen Ecken und Enden wird mit Hochdruck an dem neuen Wirtschaftskorridor oder besser gesagt am Indus­triegebiet an Thailands Ostküste gebaut, geworben, und es werden Grundlagen für die Zukunft geschaffen, und wir alle sind mitten drin. Die Ostküs­te von Thailand, d.h. das Gebiet von Bangkok über Chonburi bis nach Rayong, war schon immer ein großes Industriegebiet aber nun wird noch einmal ein Gang höher geschaltet und die Industrie soll vielfältiger und in der Produktion anspruchsvoller werden. Um diesem Anspruch gerecht zu werden hat man erkannt, dass man dazu Facharbeiter braucht und man hat dazu den bisher vorhandenen Protektionismus aufgegeben und öffnet nun die Tore für ausländische Facharbeiter unter sehr vereinfachten Bedingungen in Thailand legal zu arbeiten.

In der Vergangenheit wurde oft kritisiert, dass Thailand sich selber ein Bein stellt, indem es sehr hohe Hürden im Genehmigungsverfahren für die legale Beschäftigung von Ausländern unterhält. Hoch qualifizierte Facharbeiter haben deshalb im Regelfall einen Bogen um Thailand gemacht und sind in die benachbarten Länder abgewandert. Dies will man nun durch das im Juli neu geschaffene Zentrum für Facharbeiter (oder der offizielle englische Name: „Strategic Talent Center“ im Folgenden „STC“) ändern und Thailand somit attraktiv machen und neue Arbeitsplätze schaffen. Das „STC“ untersteht der Wirtschaftsstandortförderung von Thailand, dem „Board of Investment“ und steht allen Firmen in Thailand – unabhängig von deren Status – mit Rat und Tat zur Seite, wenn es um die Einstellung von in- und ausländischen Fachkräften in den Bereichen Wissenschaft und Technik geht. Damit werden gleichzeitig mehrere Fliegen mit einer Klappe geschlagen. Zahlreiche Behörden und Ministerien arbeiten im STC gemeinsam und bringen so Angebot und Nachfrage zusammen. Diese Dienstleistungen stehen allen Firmen offen, unabhängig ob diese gefördert werden oder nicht.

Frischer Wind in den Amtsstuben

Eine weitere wichtige Besonderheit ist, dass eine Grundvoraussetzung bzgl. der Mindestanzahl von thailändischen Beschäftigen pro Arbeitsgenehmigung wegfällt. Man braucht also nicht mindestens vier thailändische Mitarbeiter um eine hochqualifizierte Fachkraft einzustellen. Wenn man den richtigen Facharbeiter gefunden hat, geht eigentlich alles ganz schnell. Der potenzielle Arbeitgeber, welcher einen ausländischen Facharbeiter einstellen möchte, muss erst ein Formular beim „STC ausfüllen und die entsprechenden Nachweise der Fachkraft online einreichen. Die Unterlagen werden geprüft und wenn diese den internen Anforderungen an die Qualifikation von Fachkräften genügen, wird der zukünftige Arbeitgeber entsprechend benachrichtigt. Sobald diese erste Genehmigung vorliegt, beantragt der Arbeitgeber ein Schreiben, welches an den Arbeitnehmer übergeben wird, damit dieser in seinem Heimatland bei der entsprechenden thailändischen Botschaft sein „Non-Immigrant Business Visa“ beantragen kann. Das STC wird dieses Schreiben innerhalb eines Tages ausfertigen und an die Adresse der Fachkraft senden. Sobald die thailändische Auslandsvertretung das Non Immigrant Visa erteilt hat, reicht der Arbeitgeber in Thailand die restlichen Unterlagen beim „STC“ ein, um das Genehmigungsverfahren abzuschließen. Hat das „STC“ den Facharbeiter letztlich genehmigt, kann dieser innerhalb von 15 Tagen nach Thailand einreisen und erhält sein Visum und seine Arbeitsgenehmigung, welche wie bei allen anderen dann auch in regelmäßigen Abständen verlängert werden muss.

In manchen Fällen gilt – warum in die Ferne schweifen, wenn das Gute doch so nahe liegt. Der eine oder andere Arbeitgeber wird nun argumentieren, wir haben hier im Land schon gute Leute. Dem können wir nur zustimmen und warum einen Facharbeiter um die halbe Welt fliegen lassen, wenn er doch schon im Land ist. Wenn es sich bei dem potenziellen Arbeitgeber nun um eine Firma handelt, welche vom „Board of Investment“ gefördert wird, kann man als möglicher Arbeitnehmer seit kurzem eine entsprechende App auf sein Telefon herunterladen und seine Bewerbung durch diese App eingeben, um als ausländischer Arbeitnehmer vorab prüfen zu lassen, ob man eine Arbeitsgenehmigung bekommt. Die App entscheidet innerhalb weniger Minuten ob ein Antrag möglicherweise positiv beschieden wird. Wenn ja, kann der Arbeitssuchende seine Unterlagen über den Arbeitgeber beim „Board of Investment“ einreichen umso ebenfalls schnell an eine Arbeitsgenehmigung zu kommen. Es weht nun wirklich ein frischer Wind durch Thailands Behördenstuben. Man spart nicht nur Zeit, sondern auch eine Menge Papier und alle, welche sich schon einmal mit einer Arbeitsgenehmigung beschäftigt haben, wissen über welche Papiermengen wir reden.

Und „Papier“ ist das letzte Stichwort für die heutige Kolumne. Interessanterweise gibt es in Thailand keine klaren gesetzlichen Regelungen über die Aufbewahrungszeiten von wichtigen Dokumenten/ Unterlagen. Dies führt immer wieder zu Ärger und Problemen, insbesondere bei Patientenunterlagen. Deshalb hat die Verbraucherschutzzentrale verfügt, dass alle Krankenhäuser Patientenunterlagen mindestens zehn Jahre aufzubewahren haben. Die Krankenhäuser sind zwar nicht verpflichtet jeden einzelnen Patienten anzuschreiben, aber diese müssen in regelmäßigen Abständen in landesweiten Tageszeitungen Patienten darüber informieren, dass in Kürze Patientenunterlagen vernichtet werden. Falls dies vom Patienten nicht gewünscht ist, wird er sich beim Krankenhaus melden müssen. Unterlässt ein Patient dies, kann er später keine Ansprüche gegen das Krankenhaus stellen, wenn er einen Schaden hat.

Apropos „Verbraucherschutzzentrale“: wenn Sie sich beschweren wollen, dies aber nicht am heimischen Computer per E-Mail machen wollen, können Sie ein entsprechendes Formular bei allen 7-Eleven-Läden bekommen. Nachdem Sie das Formular ausgefüllt haben, können Sie es direkt im 7-Eleven-Laden abgeben. Diese kümmern sich dann um den Versand nach Bangkok. Ein nennenswerter Service!


Über den Autor dieser Kolumne

Der deutsche Rechtsanwalt Markus Klemm, zugelassen am Landgericht Stuttgart, schreibt die FARANG-Rechtsberatungs-Kolumne. Zusammen mit Amnat Thiengtham ist er gleichberechtigter Geschäftsführer der Kanzlei Asia LawWorks an der Thepprasit Road in Pattaya, welche auf der Anwaltsliste der deutschen Botschaft aufgeführt ist. Immer wieder geraten Residenten in Streitangelegenheiten mit rechtlichen Folgen. DER FARANG möchte mit dieser Kolumne aufklären, um das Leben in Thailand leichter zu gestalten. Die Law Lounge-Kolumne ersetzt jedoch keine persönliche Beratung. Ebenfalls erfolgt keine Rechtsberatung per Telefon!

Rechtsanwalt Klemm kann per E-Mail: talk2us@asialawworks.com oder telefonisch unter +66 38 411 591 kontaktiert werden.

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