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Foto: vege / Fotolia.com
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Das Leben wird auch in Thailand teurer und damit steigt leider auch die private Haushaltsverschuldung. Vor wenigen Tagen hat deshalb die Zentralbank die Voraussetzungen für die Vergabe von Kreditkarten verschärft und zwar dahingehend, dass ein Monatseinkommen von 15.000 Baht nachgewiesen werden muss, um überhaupt eine Kreditkarte zu bekommen.

Vor vielen Jahren gab es diesen Nachweis eines Mindesteinkommens schon einmal, welcher bei objektiver Betrachtung vollumfänglich Sinn macht. Denn wie ein Geringverdiener, welcher durch eine Kreditkarte Zugang zu einer Kaufkraft hat, welche er nicht finanzieren kann, dabei aber noch schuldenfrei leben soll, ist nicht nachvollziehbar. In dieser Konstellation wird es immer Verlierer geben und um diese „potentiellen“ Schuldner nun besser zu schützen wurden die Voraussetzungen bei der Kreditkartenvergabe verschärft. Dem aktuellen Problem der Verschuldung und Erhaltung der Lebensqualität hilft dies jedoch nicht, weshalb der Gesetzgeber die Pfändungsfreigrenze angehoben hat.

Ab dem 4. September 2017 wird der pfändungsfreie Betrag von 10.000 Baht auf 20.000 Baht angehoben. Nach der momentanen Gesetzeslage können bei einem Schuldner, welcher mindestens 10.000 Baht im Monat verdient bis zu 30 Prozent des monatlichen Einkommens gepfändet werden. Da der Gesetzgeber wie eingangs erwähnt der Erhöhung der Lebenshaltungskos­ten Rechnung tragen will und muss, wurde der pfändungsfreie Betrag auf 20.000 Baht erhöht. Neben einer Lohnpfändung können auch Gegenstände des Schuldners gepfändet werden, welche nicht unter einen besonderen Pfändungsschutz fallen. Von einer Pfändung ausgenommen sind Kleidung, Bettwäsche und Einzelgegenstände, welche einen Einzelwert von 20.000 Baht nicht übersteigen. Des Weiteren dürfen bspw. Werkzeuge nicht beschlagnahmt werden, welche zum Erwerb des Lebensunterhaltes dienen. Hier gibt es jedoch eine Grenze von 100.000 Baht. Werkzeuge und Gegenstände welche den Freibetrag von 100.000 Baht übersteigen, dürfen beschlagnahmt und verpfändet werden.

NCB als Pendant zur Schufa

Durch die Gesetzesänderung sollen Gläubiger nicht schlechter gestellt werden. Dem Gesetzgeber ist es wichtig sicherzustellen, dass Schulden zurückbezahlt werden, und er sieht in einer Erhöhung des Pfändungsfreibetrages den richtigen Weg, da dem Schuldner „genug Luft zum Atmen“ bleibt in dem er seine Schulden bezahlt aber gleichzeitig eine entsprechende Lebensqualität hat. Die Zahlen aus der bisher vorliegenden Statistik für das laufende Jahr 2017 belegen das. Die Zwangsvollstreckungsbehörden haben seit Jahresbeginn beschlagnahmtes Vermögen im Wert von 95 Mrd. Baht öffentlich versteigert. Private Auktionen sind dabei noch gar nicht berücksichtigt und vorsichtige Schätzungen besagen, dass ein ähnlicher Betrag über private Auktionen umgesetzt wurde.

Wir werden manchmal gefragt, ob es denn keine Möglichkeit gibt, sich über die finanziellen Verhältnisse eines Vertragspartners zu informieren, „bevor das Kind in den Brunnen gefallen ist“? Eine solche Möglichkeit gibt es und zwar in Form der thailändischen Version der deutschen „Schufa“ (Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung), des „National Credit Bureaus“ (NCB). Wenn Sie bspw. angesprochen werden, ob Sie bereit sind Geld zu verleihen, sollten Sie zunächst einen Auszug aus der Datei des NCB verlangen. Dank guter Computertechnik ist ein solcher Auszug problemlos bei fast allen Postfilialen zu erhalten. Der Anfragende muss lediglich seine ID-Karte mitnehmen und einen kleinen Fragebogen ausfüllen und in wenigen Minuten hat man die gewünschte Auskunft. Die dort enthaltenen Informationen sind sehr wahrscheinlich nicht abschließend, aber man erhält als potentieller Geldgeber schon einmal einen ersten Überblick. Denn eine Frage sollte man sich als Geldgeber immer stellen – warum kommt jemand zu mir, wenn es doch Banken gibt und die Zinsen dort wohl niedriger sind, als auf dem privaten Geldmarkt. Der Hauptgrund ist immer, dass etwas vorliegt, welches einen bei der Bank nicht kreditwürdig macht. Eine Kredit­auskunft gibt es übrigens auch für Firmen und Unternehmen, allerdings nicht in der Postfiliale. Man muss sich direkt an das NCB wenden, dauert ein paar Tage aber es kann sich lohnen. Ein abschließender Hinweis völlig unromantischer Natur ist noch, sich von seiner neuen Freundin eine Kredit­auskunft vorlegen zu lassen. Es gab in der Vergangenheit nämlich Fälle, in welchen Botschaften Visaanträge abgelehnt haben und sich später herausgestellt hat, dass die Versagung eines Visums mit der Abfrage bei dem NCB zusammenhing, da die Antragstellende eine Menge Schulden angehäuft hat, diese aber nicht bedient hat, aber wiederum Vermögen im Visaantrag angeben hat, um den Rückkehrwillen zu begründen. Da das eine oder andere nicht der Wahrheit entsprach, war der Visaantrag abzulehnen.

Tollwutschutzimpfung jetzt auch für Katzen vorgeschrieben

Als bekennender Tierfreund, insbesondere was Miezekatzen betrifft, eine meines Erachtens noch wichtige Gesetzesänderung, welche durch das Veterinäramt bekannt gemacht wurde. Das 1992 erlassene Gesetz zur Bekämpfung der Tollwut wurde nun dahingehend geändert, dass nicht nur Hunde und andere Tiere mit Tollwutschutzimpfungen zu versehen sind, sondern nun auch Katzen und zwar müssen Katzenhalter mittels eines Impfpasses nachweisen, dass die Katze die erste Schutzimpfung im Alter zwischen zwei und vier Monte erhalten hat. Wer diesen Nachweis nicht erbringen kann, muss mit einem Bußgeld bis zu 3.000 Baht rechnen und wenn es nicht die erste Kontrolle ist, d.h. der Katzenbesitzer kann um wiederholten Male nicht den Nachweis der Tollwutimpfung bringen, drohen diesem bis zu drei Jahren Gefängnis. Dies muss nun wahrlich nicht sein und wer sich eine Tollwutimpfung für eine Katze nicht leisten kann, soll sich bei uns melden.


Über den Autor dieser Kolumne

Der deutsche Rechtsanwalt Markus Klemm, zugelassen am Landgericht Stuttgart, schreibt die FARANG-Rechtsberatungs-Kolumne. Zusammen mit Amnat Thiengtham ist er gleichberechtigter Geschäftsführer der Kanzlei Asia LawWorks an der Thepprasit Road in Pattaya, welche auf der Anwaltsliste der deutschen Botschaft aufgeführt ist. Immer wieder geraten Residenten in Streitangelegenheiten mit rechtlichen Folgen. DER FARANG möchte mit dieser Kolumne aufklären, um das Leben in Thailand leichter zu gestalten. Die Law Lounge-Kolumne ersetzt jedoch keine persönliche Beratung. Ebenfalls erfolgt keine Rechtsberatung per Telefon!

Rechtsanwalt Klemm kann per E-Mail: talk2us@asialawworks.com oder telefonisch unter +66 38 411 591 kontaktiert werden.

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