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Foto: vege / Fotolia.com
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Die bisherige klassische Konstellation ist, dass der Eigentümer einer Immobilie mit einem (Monopol-) Energieanbieter einen Stromliefervertrag abschließt. Dies ist ein Vertrag, welcher ziemlich einseitig die Bedingungen des Energielieferanten diktiert und der Bezieher eigentlich keine Möglichkeiten zu Verhandlungen hat. Dies kann und soll sich ändern, wenn Immobilieneigentümer in den Bereich der Energiegewinnung durch das Betreiben von Solaranlagen und später möglicherweise Wind- und Wasseranlagen zur Energiegewinnung einsteigen.

Wer ruht, der rostet! Diese Redensart mag auf den einen oder anderen (einschließlich mich zutreffen) aber der Gesetzgeber, bzw. Einrichtungen mit Gesetzgebungskompetenz, schöpfen zurzeit wieder aus dem Vollen und man weiß eigentlich gar nicht so genau, wo beginnen, um die frohen Nachrichten kundzutun. Da man auch ab und zu an sich selber denken soll, beginnen wir ganz egoistisch mit einem Erlass einer Verfügung, welche direkt aus dem Büro des Präsidenten des obersten Gerichtshofs in Thailand kommt und welche vielen Mandanten in naher Zukunft Geld und der Anwaltschaft Zeit sparen wird.

Der Präsident des obersten Gerichtshofes hat am 4. Mai 2017 mit der Einführung eines entsprechenden Datensystems die Grundlagen für den elektronischen Rechtsverkehr geschaffen. Mit diesem System ist es nun möglich, sowohl Klagen, Klageerwiderungen, Verfügungen, Ladung und weitere gerichtliche Dokumente, elektronisch, d.h. online zu übersenden. Eine solche Online-Möglichkeit wäre nicht komplett, wenn man nicht auch an die Zahlung von Gerichtsgebühren gedacht hätte. Dies ist nun ebenfalls mit einer Kreditkarte oder ATM-Karte möglich.

Durch die Einführung dieses Verfahrens verspricht man sich eine schnelle Bearbeitung und Steigerung der Effizienz der Gerichte. Da ein solches System jedoch ein nicht unerhebliches Unterfangen ist und wahrscheinlich ein paar Fehler im System und sonstige Tücken zu überwinden sind, hat man das System zunächst an drei Gerichten eingeführt. Namentlich sind dies die zwei Zivilgerichte in Bangkok sowie das Zivilgericht in Thonburi. Um das System bedacht hochzufahren, sind zu Beginn nur Verfahren mit einem bestimmten Klagegegenstand für dieses System offen. Diese Liste umfasst Streitigkeiten aus Kaufverträgen, Mietverträgen, Hypotheken, Schuldanerkenntnissen und Garantieversprechen, Darlehensverträgen und Mietkaufverträgen. Man kann dem System nur wünschen, dass es funktioniert und schnell integriert werden kann, denn dann steht einer Ausweitung auf die restlichen 250 Gerichte des Landes eigentlich nichts im Wege.

Steuern auf Online-Einkäufe

Wie meistens im Leben folgt auf eine gute Nachricht eine weniger gute. In diesem Fall sind es mittlerweile ziemlich laute Überlegung der Regierung, die in manchen Ländern schon eingeführte und mit dem Spitznamen versehene „Netflix-Steuer“ einzuführen. Damit nicht genug. Auch Einkäufe über die wunderbare Welt des Online-Einkaufens sollen künftig kräftig besteuert werden. Aber der Reihe nach: Netflix ist ein Streaming-Anbieter von genialen Serien und Filmen (keine Werbung, aber ich finde es das Beste auf dem Markt!). Allerdings hat Netflix seinen Sitz in Amerika und meine thailändische Kreditkarte wird in Holland mit den monatlichen Gebühren belastet. Thailand bekommt von diesem ganzen Vorgang steuerlich gar nichts ab. Dies soll sich nun ändern und man überlegt ob man den Anbieter oder den Nutzer steuerlich zur Kasse bitten soll. Die Folge – höhere Kosten, aber bei den wirklich geringen Kosten von umgerechnet nicht einmal 10 Euro im Monat, kann man auch eine Steuerzahlung verkraften.

Interessant wird es bei Online-Einkäufen. Auch hier hat man als Online-Käufer im Moment nur Vorteile. Bestellt man bspw. bei einem Online-Anbieter in Deutschland, fällt dort die Mehrwertsteuer weg, da ein Export erfolgt. Dieses Ersparnis wird natürlich durch den Transport wieder kompensiert. Je nach Produkt wird aber Zoll in Thailand fällig. Dieser wird bei großen Anbietern gleich bei der Bestellung hinzugerechnet, wird aber in vielen Fällen wieder zurückerstattet. Dies soll sich steuerlich nun auch ändern. Die Güter und Dienstleistungen, welche nicht in Thailand produziert werden, müssen vollumfänglich versteuert werden. Damit sollen auch nationale Onlineanbieter ein wenig geschützt werden. Immerhin steht der Online-Verkauf in Thailand, bzgl. der Verkaufszahlen, noch weit hinten an im internationalen Vergleich. Aber es wird mächtig aufgeholt und man findet vor allen Dingen immer mehr kleine Fachgeschäfte mit einem kleinen aber feinen Onlineshop. Das macht richtig Spaß einzukaufen, und wer bis heute noch nicht daran gedacht hat, sollte sich überlegen ob er seine Produkte bzw. Dienstleistungen nicht über einen eigenen Onlineshop anbietet. Einfach die Gesellschaftszwecke seiner Firma erweitern, eine lizenzierte Software zur Erstellung seines eigenen Onlineshops kaufen und los geht es.

Um aber einkaufen zu können, bedarf es Geld. Eine Einkommensquelle in Thailand stellt für viele Expats die Auszahlung von Dividende dar. Damit dieses Geld in Umlauf kommt, hat sich der Gesetzgeber bemüht, nun eine schon lange kritisierte gesetzliche Regelung zu beheben und zwar die Änderung des Gesetzes dahingehend, dass nach einem entsprechenden Beschluss, dass Dividende bezahlt wird, dies auch innerhalb von 4 Wochen nach dem Beschluss ausgezahlt wird. Wird ein entsprechender Gesellschaftsbeschluss erlassen aber die Dividende nicht ausgezahlt, sind Strafzahlungen fällig und zwar bis zu 20.000 Baht für die Firma selber und bis zu 50.000 Baht für die Geschäftsführer, Manager oder sonstige Personen, welche für die Firma verantwortlich tätig sind sofern man diesen nachweisen kann, dass diese die entsprechende Pflicht hatten, aber dieser nicht Folge leisteten. Dies dient insbesondere dem Schutz von Minderheitsgesellschaftern, da diese zwar wenig Stimmrechte besitzen, aber so doch wenigstens ihre Dividende geltend machen können. Keine Einflussnahme durch ein Stimmrecht UND keine Dividende ist ein schlechtes Geschäft. Dann doch lieber den eigenen Online-Shop aufmachen, von der selbstgemachten Marmelade bis zum _____________ (hier kann jeder sein(e) eigene(s) Wunschprodukt / Dienstleistung eintragen, Seite herausreißen, gut sichtbar aufhängen, loslegen und etwas bewegen!!!).


Über den Autor dieser Kolumne

Der deutsche Rechtsanwalt Markus Klemm, zugelassen am Landgericht Stuttgart, schreibt die FARANG-Rechtsberatungs-Kolumne. Zusammen mit Amnat Thiengtham ist er gleichberechtigter Geschäftsführer der Kanzlei Asia LawWorks an der Thepprasit Road in Pattaya, welche auf der Anwaltsliste der deutschen Botschaft aufgeführt ist. Immer wieder geraten Residenten in Streitangelegenheiten mit rechtlichen Folgen. DER FARANG möchte mit dieser Kolumne aufklären, um das Leben in Thailand leichter zu gestalten. Die Law Lounge-Kolumne ersetzt jedoch keine persönliche Beratung. Ebenfalls erfolgt keine Rechtsberatung per Telefon!

Rechtsanwalt Klemm kann per E-Mail: talk2us@asialawworks.com oder telefonisch unter +66 38 411 591 kontaktiert werden.

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