Law Lounge

Foto: vege / Fotolia.com
Foto: vege / Fotolia.com

Die thailändische Regierung treibt ohne Pause die Digitalisierung in diesem Land voran. Nachdem man mittlerweile die Steuerbescheide elektronisch einreichen kann, kam die elektronische Registrierung beim Handelsregister für alle Firmen in Thailand. Die nächste Gesetzesvorlage regelt den elektronischen Abschluss von Versicherungen. Aktuell hat sich nun das Ministerium für Arbeit an der Digitalisierung beteiligt und verlangt von allen Arbeitgebern, die mehr als zehn Arbeitnehmer beschäftigen, die elektronische Registrierung der Regelung der Arbeitsverhältnisse in diesem Betrieb.

Die Vorteile, welche eine Digitalisierung bringt, sind bekannt und müssen hier nicht dargestellt werden. Die Nachteile sind jedoch die Sicherheit dieser Daten. In diesem Zusammenhang seien auch die zahlreichen Anfragen erwähnt, die uns in jüngster Vergangenheit bzgl. dem neuen Fragebogen erreichen, den die Immigration den Visainhabern vorlegt. Allen Bereichen der Digitalisierung und Daten, welche ich zur Verfügung stelle, wohnt die Frage nach der Datensicherheit inne. Schon seit längerem wird im Parlament das Gesetz zur Datensicherheit beraten und im Moment ist nicht absehbar, wann die Schlussfassung dieses Gesetzes erlassen wird.

Bzgl. des Fragebogens kann ich bis zu einem gewissen Grad verstehen, weshalb bestimmte Daten abgefragt werden. Fragen, welche jedoch mein soziales Umfeld betreffen, sind hingegen ein anderes Kapitel. Das Hauptargument der Verwender ist die Bekämpfung des internationalen Terrorismus. Dies zu tun ist eine gute Sache aber da ich kein Experte in diesem Thema bin, kann ich dazu nichts sagen und vertraue auf die gestartet Aktion der ausländischen Handelskammern, welche die Immigration mit einem umfangreichen Schreiben aufgefordert haben, diesen Fragebogen noch einmal zu überarbeiten.

Elektronische Registrierung…

Doch nun zum eigentlichen Thema dieser Kolumne – die elektronische Registrierung der Arbeitsregelungen in einem Betrieb mit mehr als 10 Angestellten. Dies ist nach unserer Erfahrung ein Thema, das in vielen Fällen nur am Rande Beachtung findet. Das gesetzliche Erfordernis der schriftlichen Fixierung der Regelungen eines Beschäftigungsverhältnisses ist jedoch schon viele Jahre alt. Der Mindestinhalt an diese Regelungen ist die Darlegung der Arbeitszeiten, Ruhepausen und Arbeitstage. Sodann müssen Regeln bzgl. Überstunden sowie die Arbeit an gesetzlichen Feiertagen oder an Urlaubstagen geregelt sein. Der Arbeitnehmer muss außerdem wissen, wie er sich in einem Krankheitsfall zu verhalten hat und wie der Mutterschaftsurlaub geregelt ist. Der Arbeitgeber muss des Weiteren darlegen, welche Sozialversicherungsleistungen er unter welchen Voraussetzungen bietet. Sodann müssen Regelungen über Abmahnungen sowie das Kündigungsverfahren beschrieben werden. Zum Schluss müssen die Regelungen über Abfindungszahlungen bei Beendigung eines Arbeitsverhältnisses geregelt sein.

Sollte es in einem Betrieb solche Regelungen noch nicht in schriftlicher Form geben, so muss dies dringend nachgeholt werden und jedem einzelnen Arbeitnehmer verkündet werden. Dies geschieht am besten durch die Übergabe in gedruckter Form. Innerhalb von zehn Tagen nach Verkündung muss der Arbeitgeber dieses dem Ministerium für Arbeit in digitaler Form übersenden. Damit er dies kann muss er sich vorher auf der Webseite http://eservice.labour.go.th/eformweb/ regis­trieren. Er bekommt dann eine User ID und ein Passwort. Diese Webseite ist zurzeit nur auf Thai verfügbar und die Arbeitsregelungen können auch nur auf Thai hochgeladen werden.

…der Arbeitsverhältnisse

Ein Unterlassen des digitalen Hochladens hat zur Zeit noch keinen Sanktionscharakter, allerdings kann die Genehmigung einer Arbeitsgenehmigung bzw. die Verlängerung einer Arbeitsgenehmigung versagt werden, da diese Regelungen noch nicht beim Ministerium für Arbeit registriert sind. Da die Arbeitsgenehmigungen und entsprechenden Business Visa zentral in Bangkok geprüft und genehmigt werden, ist die Abfragung der Arbeitsregelungen im Genehmigungsverfahren mittlerweile Standard. Es hilft also kein klagen und jammern, diese Regeln müssen registriert werden. Dies ist im Umkehrschluss aber auch nicht allzu schwer, denn das Arbeitsministerium hält Mustervordrucke bereit, welche jedoch vorher kontrolliert werden sollten, ob diese auch wirklich auf den jeweiligen Betrieb passen. Nur tun muss man es eben.

Apropos – Datensicherheit. Im Zuge der Affäre um die „Panama Papers“ habe ich viel gelesen und dachte, vielleicht ist das auch ein Thema für dies Kolumne. Ansatz war, man muss doch eine Lanze brechen für Panama, denn es kann doch nicht nur schlechtes aus diesem Land kommen. Ich dachte zu Beginn, es muss doch irgendeinen internationalen Vertrag geben, welcher der Welt etwas Gutes tut. Trotz umfangreichen Studium bin ich aber auf nichts gestoßen, das besagte Lanze brechen könnte, mit einer gewissen Ausnahme. Persönlich bin ich kein Fan von den ganzen Abkürzungen, die man im SMS-Verkehr oder den anderen Nachrichtendiensten verwendet. Dennoch verwende auch ich Abkürzungen wie bspw: „Ich bin auf dem Weg nach BKK“ oder „...nach PTY“. In letzterem Fall verwende ich „PTY“ für Pattaya. Bei meiner Lektüre über Panama musste ich jedoch feststellen, dass „PTY“ die internationale Flughafenabkürzung für Panama City ist. In Zukunft also aufpassen. Obwohl unsere E-Mails angeblich sicher sind, kann man nie ausschließen, dass man einmal gefragt wird, warum man so oft nach Panama City fährt. Meine Antwort wäre dann – ich wollte doch nur nach Pattaya!

Über den Autor dieser Kolumne

Der deutsche Rechtsanwalt Markus Klemm, zugelassen am Landgericht Stuttgart, schreibt die FARANG-Rechtsberatungs-Kolumne. Zusammen mit Amnat Thiengtham ist er gleichberechtigter Geschäftsführer der Kanzlei Asia LawWorks an der Thepprasit Road in Pattaya, welche auf der Anwaltsliste der deutschen Botschaft aufgeführt ist. Immer wieder geraten Residenten in Streitangelegenheiten mit rechtlichen Folgen. DER FARANG möchte mit dieser Kolumne aufklären, um das Leben in Thailand leichter zu gestalten. Die Law Lounge-Kolumne ersetzt jedoch keine persönliche Beratung. Ebenfalls erfolgt keine Rechtsberatung per Telefon!

Rechtsanwalt Klemm kann per E-Mail: talk2us@asialawworks.com oder telefonisch unter +66 38 411 591 kontaktiert werden.

Überzeugen Sie sich von unserem Online-Abo:
Die Druckausgabe als voll farbiges PDF-Magazin weltweit herunterladen, alle Artikel vollständig lesen, im Archiv stöbern und tagesaktuelle Nachrichten per E-Mail erhalten.

Leserkommentare

Vom 11. bis 21. April schließen wir über die Songkranfeiertage die Kommentarfunktion und wünschen allen Ihnen ein schönes Songkran-Festival.